Käufer will nach fast 2 Jahren Beteiligung an Mängeln wegen Unfallschaden?!

11. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Paperboy
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will nach fast 2 Jahren Beteiligung an Mängeln wegen Unfallschaden?!

Hallo liebes Forum,

ich habe vor gut 2 Jahren einen Galaxy von Privat an Privat verkauft! Habe das Auto bewerten lassen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung mit einem Mustervertrag unter Aufführung aller mir bekannten Mängel verkauft.
Der Käufer meldete sich alle halbes Jahr wegen Kleinigkeiten wie Zigarettenanzünder etc.. Bis dahin war ich kooperativ!
Jetzt bekam ich ein Fax, in dem er mich aufforderte mich an der Reperatur einer unsachgemäßen behebung eines Heckschadens zu beteiligen.
Es wurde beim Verkauf auf einen Heckschaden höhe Blinker Blech neu (Heckklappe, Stoßstange) hingewiesen und so auch im Kaufvertrag eingeschrieben. Unfallfrei bis auf den kleinen Heckschaden haben wir hinzugefügt. Dies wurde im im beisein meiner Frau gezeigt und darauf hingewiesen!
Nun behauptet er, es wurde ihm der Unfallschaden verschwiegen.
Er beruft sich auf ein Gutachten, das er nach einem durch ihm verusachtem Unfall auf der Autobahn durch seine Werkstatt erstellt hat.
Er will nun von mir ein paar 100 Euro für die angeblich unsachgemäße Reperatur des Unfallschadens (vor Verkauf) meiner Werkstatt. Ansonsten zeigt er mich wegen verschweigens eines Unfallschadens an und will einen Teil des Kaufpreises zurück!
Er will, daß ich mich schriftlich dazu äußere und hat mir eine Frist gesetzt!

Frage: Wie soll ich mich verhalten?
wie lange bin ich für Mängel haftbar? oder überhaupt Haftbar
wenn ich im Vertag Unfallfrei bis auf den kleinen Heckschaden links höhe Blinker Blech neu Lackiert (Heckklappe,Stoßstange) angegeben habe und mündlich unter Zeugen darauf hingewiesen habe kann der mir was?
Ich bin doch nicht für eine unsachgemäße Reperatur meiner Werkstatt verantwortlich,- oder?
Das Grenzt ja schon an Erpressung.;)
Für Eure Beiträge schon mal Danke im Voraus.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Er will Sie sicher ausnehmen, da Sie bisher wilig waren. Wenn Sie den Schaden im Vertrag reingeschrieben haben und diesen nicht verharmlost haben, kann er nichts machen.

Kleiner Schaden und großer Schaden ist ein Unterschied, wenn Sie davon gewusst haben.


Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paperboy
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Spezi,

wir haben zwar kleiner Schaden angegeben, weis aber nicht in wie weit sich ein kleiner Schaden als solcher bezeichnen läßt?
Das Fahrzeug selbst hat keinen großen Schaden gehabt. Jedoch wurde die Stoßstange, und Heckklappe ausgetauscht, da das Kfz gerade 3 Monate alt war. Mit Lackieren kam da schon ein guter Betrag zusammen. Das wusste auch der Käufer!
Soll ich ihm Antworten, abwarten oder soll ich die Sache einem Anwalt übergeben?
Gruß Paperboy

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen