Käufer will den Wagen zurückgeben

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
mahnman23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will den Wagen zurückgeben

Hallo allerseits,
ich habe einen alten restaurierten Wagen (über 20 Jahre alt) vor kurzem für einen fünfstelligen Betrag als Bastlerwagen ohne BE zur Ersatzteilgewinnung unter Ausschluss der Sachmangelhaftung (mobile.de Kaufvertrag) als Privatmann verkauft.

Die Heimfahrt endete wohl mit einer lapidaren Panne (Keilriemen verlohren)
Nun hat der Käufer wohl arge Motoren-Probleme mit dem Wagen.Nach mehreren Telefonaten und Tips sowie Ersatzteilzusendung meinerseits möchte er nun den Wagen wieder zurück geben.

Das Fahrzeug wurde zu dritt seitens Käufer begutachtet und für gut befunden.Eine Probefahrt mit dem Käufer auf dem Beifahrersitz erfolgte. Es erfolgte eine Anzahlung sowie eine Terminvereinbarung zur Abholung. Ich habe das Fahrzeug abgemeldet und "eingelagert". Es wurde ergo seit Besichtigung nicht mehr gefahren. Am Übergabetag deutete auch nichts auf Probleme hin (sonst hätte ich den Wagen nicht hergegeben), bis ich besagten Anruf am selbigen Tag (ca 400km später)bekam, dass das Auto schlecht läuft etc.

Ich stehe dem Käufer stets mit Rat und Tat zur Seite. Muss mir jedoch auch jedesmal anhören wie schlecht und kaputt doch alles sei.....

Wirklich konkret ist er jedoch noch nicht geworden was das Rückgabethema angeht.
Ich möchte mich jedoch vorweg versichern wie meine Chancen stehen.
Die Kaufsumme ist natürlich nicht mehr vorhanden.

Vielen Dank für folgende Infos.



-- Editiert mahnman23 am 21.08.2013 20:34

-- Editiert mahnman23 am 21.08.2013 21:07

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Der Verkauf wurde abgewickelt. Ich würde nichts mehr machen, also dem VK nicht mehr mit "Rat und Tat" zur Seite stehen. Was soll denn das?


quote:
von mahnman23 am 21.08.2013 20:33

Ich möchte mich jedoch vorweg versichern wie meine Chancen stehen.


Sehr gut, weil:

quote:
von mahnman23 am 21.08.2013 20:33

ich habe einen alten restaurierten Wagen (über 20 Jahre alt) vor kurzem für einen fünfstelligen Betrag als Bastlerwagen ohne BE zur Ersatzteilgewinnung unter Ausschluss der Sachmangelhaftung (mobile.de Kaufvertrag) als Privatmann verkauft.



Ich frage mich was gegen eine Rückgabe spricht? Vom Geld zurückgeben hat ja anscheinend keiner was gesagt...

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)


Ich würde hier auch rein gar nichts mehr machen. Die Gewährleistung wurde rechtsgültig ausgeschlossen und damit war es das für den Käufer.

Gerade für den Fall, dass sich nach Kauf ein Defekt zeigt, wird doch ein Ausschluß der Gewährleistung vereinbart.



-----------------
"0o--v--o0"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
als Bastlerwagen ohne BE


Das dürfte ja eine bloße Falschbezeichnung sein, oder habt ihr die Probefahrt und die Heimfahrt komplett auf eurem Privatgrundstück erledigt?

Ist aber irrelevant, weil der K dem VK hier arglistiges Verschweigen nachweisen müßte, was wohl kaum zu machen ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mahnman23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Wagen wurde ohne Betriebserlaubnis verkauft, da zwei Bauteile noch nicht eingetragen waren. Dieses habe ich aus zeitlichen Gründen nicht mehr geschaft.
Probegefahren wurde mit meinen regulären Kennzeichen. Die Heimfahrt erfolgte mit den Kurzzeitkennzeichen des Käufers.

Warum ich mit Rat und tat zur Seite stehe ?
Weil ich so gestrickt bin und ich das leider selber schon erlebt habe wie es ist wenn der VK nicht mehr ans Telefon geht.



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""

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