Käufer möchte vom kauf zurücktreten obwohl Anzahlung geleistet

6. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bonsai00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer möchte vom kauf zurücktreten obwohl Anzahlung geleistet

Gutern Tag,
ich habe Anfang Februar mein Auto verkauft (dachte ich zumindest).Der Käufer hat mir eine Anzahlung geleistet und es wurde ausgemacht dass das restliche Geld bei Übergabe Ende Februar bezahlt wird.Inzwischen haben wir April und nach einer weiteren kleinen Anzahlung im März habe ich dem Verkäufer gesagt das ich das Auto anderweitig verkaufen werde (und seine Anzahlung behalte) wenn er nicht kurzfristig die vereinbarte Summe zahlt.Nun schreibt mir der Käufer das er im Moment das Geld nicht hat und er das Auto ,weil ich kurzfristig das restliche Geld haben möchte,nicht kaufen kann und ich ihm die Anzahlung erstatten soll.
Meine Frage:
Es gibt nur E-Mail Verkehr keinerlei schriftlichen Kaufvertrag.Habe ich die Möglichkeit das Auto anderweitig zu verkaufen und die Anzahlung zu behalten?

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bonsai00
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss noch ergänzen:
Ich möchte Ihm das Auto ja verkaufen nur werde ich seit Februar hingezogen von wegen "Ich habe im Moment kein Geld".
Da ich mir ein neues Auto gekauft habe eilt es bei mir ein wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dogmaster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Wurde ein Übergabetermin vereinbart?

Ist dieser Termin verstrichen, kannst du den Käufer abmahnen(mind. 3 x), das Fahrzeug ab zu holen.
Dies sollte möglichst schon schriftlich geschehen, oder die geschickten E- Mails speichern.

Hollt der Käufer das Auto nicht ab, darfst du ihm sein Geld nicht unterschlagen, jedoch darfst du deine Unkosten, die dir entstanden sind , davon abrechnen.
Ist die Anzahlung nicht so hoch gewesen, hat der Käufer natürlich das nachsehen.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

kannst du den Käufer abmahnen(mind. 3 x)

Einmal genügt, wenn es beweisbar ist (Einschreiben/Rückschein).

darfst du ihm sein Geld nicht unterschlagen

Nö, aber man kann es behalten und den K auf vollständige Zahlung Zug um Zug gegen Übergabe des Kfz verklagen. Wenn er das nicht will, wird er sich sicherlich auf Rücktritt gegen eine angemessene Entschädigung für den VK (das dann aber bitte schriftlich machen!) einlassen.

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