Käufer möchte Auto zurückgeben-Privatverkauf

7. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Timo.Weber86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 29x hilfreich)
Käufer möchte Auto zurückgeben-Privatverkauf

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Escort Cabrio für 400€ privat verkauft. Der Käufer war mit 4 Familienmitgliedern hier und hat sich das Auto angesehen, darunter gelegt etc. Er hat festgestellt, dass der hintere Rahmen verrostet ist/war. Sein Schwiegersohn meinte dann, dass es bei seinem genau so wäre aber das es kein Problem sei. Beide hatten sich die Stelle angesehen. Nach 10Minuten Besichtigung willigten Sie ein und haben das Auto gekauft. Wir haben einen Standard Mobile.de Vertrag ausgefüllt, da er das auto auch mit meinen Schildern mitgenommen hat.
Jetzt hat er mir einen Brief geschickt, dass er beim TÜV gewesen wäre und dieser einige sonstige Mängel wie z.B. Querlenker festgestellt hat, was aber für ihn kein Problem sei. Die Durchrostungen wären jetzt auf einmal so schlimm, dass er 600€ für die Schweißarbeiten bezahlen müsse und deshalb vom Kauf zurücktreten will. Er will, dass ich das Auto hole, ihm den Kaufpreis + TÜV Gebühr (Auto hat wohlbemerkt noch 1 jahr TÜV)+ Anfahrt + Anmeldung bezahle oder ihm die 400€ Kaufpreis zurück erstatte. Meine Frage wäre nun, wie ich mich verhalten soll. Er hat sich das Auto angesehen und war damit einverstanden ihn so zu kaufen wie er ist (400€!!!) und auf einmal 2 Wochen später fällt ihm ein, dass die Reperaturen zu teuer sind.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

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Problem nach Autokauf?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

ich gehe mal davon aus, du hast Gewährleisstung etc ausgeschlossen, dann hat sich die Angelegenheit auch soweit erledigt...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Timo.Weber86 am 07.11.2013 13:52

Wir haben einen Standard Mobile.de Vertrag ausgefüllt
(...)
Meine Frage wäre nun, wie ich mich verhalten soll

der K hat anscheinend keine rechtliche Grundlage zum Rückabwickeln. solange er keine hat, heißt das Credo: "Nichts tun!"
quote:
von Timo.Weber86 am 07.11.2013 13:52

da er das auto auch mit meinen Schildern mitgenommen hat.

Hier würde ich was tun. Nämlich den K eine Frist seten (Einschreiben / Rückschein) mit der bitte das Auto doch endlich umzumelden.
Ich würde NIE NIE NIE dem K ein angemeldetes Auto übergeben!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Timo.Weber86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 29x hilfreich)

Das Auto hat er abgemeldet, da besteht kein Problem. Schließt der Mobile Vertrag automatisch Gewährleistung aus oder hätte ich das extra aufschreiben müssen? Selbst wenn kann er nicht im Nachhinein mit beschwerden über einen Schaden kommen, welcher ihm bei der Besichtigung bekannt war und er es trotzdem gekauft hat, oder?

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16x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Timo.Weber86 am 07.11.2013 14:37

Schließt der Mobile Vertrag automatisch Gewährleistung aus
Hast du dir den Vertrag auch durchgelesen?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Selbst wenn kann er nicht im Nachhinein mit beschwerden über einen Schaden kommen, welcher ihm bei der Besichtigung bekannt war und er es trotzdem gekauft hat, oder?


Richtig, wobei das eine Beweisproblematik auf deiner Seite wäre, wenn er 4 Zeugen hat und du keine (üblicherweise nimmt man sowas ja auch in den Vertrag auf, wenn man es sauber machen will).

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Timo.Weber86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich muss ihn mir nochmal durchlesen sobald ich zuhause bin, dachte es weiß vll. jemand und hat damit Erfahrung. Aber selbst wenn er keine Gewährleistung ausschließt kann er doch nicht im nachhinein kommen und den bereits entdeckten und akzeptierten Fehler bemängeln und eine Rücknahme einfordern?!

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Timo.Weber86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 29x hilfreich)

In dem Brief, welcher er mir geschrieben hat, gibt er zu, dass er es wusste aber es ihm auf einmal doch zu viel ist weil angeblich der Schaden beim letzten TÜV schon hätte sein müssen. TÜV wurde vom Vorbesitzer bei ATU gemacht, somit stimmt das so niemals.

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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Timo.Weber86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 29x hilfreich)

Also wie soll ich mich nun verhalten? Er gibt zu, dass er den schaden gesehen hat, es jetzt aber im nachhinein doch zu teuer ist und er will deswegen das Auto zurückgeben oder Geld wieder haben. Danke im voraus für die Antworten!

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7x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Er gibt zu, dass er den schaden gesehen hat, es jetzt aber im nachhinein doch zu teuer ist und er will deswegen das Auto zurückgeben oder Geld wieder haben.


Dann würde ich das einfach ignorieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also wie soll ich mich nun verhalten? <hr size=1 noshade>



Das ist doch lächerlich, wer ein Auto für 400 EUR kauft, kauft eine Wundertüte.

Da kann man dann nicht hinterher vom Verkäufer verlangen, daß das auf Neuwagenstandard hochrepariert wird.

Da muss man sich vorher das Auto genau ansehen, siehe § 442 BGB :

"(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

Bei einem neuen Auto sind da andere Maßstäbe anzulegen, als bei einem das am Ende seines Lebens angelangt ist.

Was du tun sollst?

Nichts.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
marcel91123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 23x hilfreich)

Guten Abend

Ich habe mir gestern einen einen wagen gekauft bmw e46 320 auf dem nachhause weg ca. 100km gefahren dann hatte das auto aufeinmal keine power mehr.
Habe mich von adac abschleppen lassen.
Verdacht auf motorschaden

Zu meiner frage: in dem Kaufvertrag steht keine Garantie und keine rückgabe ist ein privatkauf

Kann ich das auto zurück geben oder kann ich verlangen das er für die kosten der Reparatur auf kommt oder habe ich kein recht zu irgend etwas?

Danke für die antworten im voraus :(

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22x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
marcel91123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 23x hilfreich)

Das auto ist sogar noch auf ihn angemeldet

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Marcel,

warum machst Du nicht einen eigenen Beitrag auf?

Verlangen kannst Du viel. Ob der Verkäufer dem entspricht, ist eine andere Sache.

Der Verkäufer schuldete Dir ein mängelfreies Auto. Hast Du vermutlich auch erhalten, denn Du bist ja schon 100 KM ohne Beanstandungen gefahren. Dann erst kam es zu Problemen.

Wenn der Verkäufer von diesen Problemen wusste, hat er arglistig gehandelt. Dann greift der Gewährleistungsausschluss nicht. Das Wissen des Verkäufers musst Du allerdings im Streitfall beweisen.

Verdacht auf Motorschaden ist hier auch absolut nichtssagen. Man(n) sollte schon konkret wissen, was tatsächlich defekt ist. Möglicherweise ergeben sich daraus erste Einschätzungen.

Ein Kauf von Privat ist immer mit einem sehr hohen Risiko verbunden, wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt. In deinem Kaufvertrag steht zwar Garantie, dass wird aber im Streitfall oft umgedeutet.

SG

Berry

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-- Editiert Sir Berry am 14.06.2014 01:45

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> in dem Kaufvertrag steht keine Garantie und keine rückgabe ist ein privatkauf <hr size=1 noshade>

Ist da jetzt Deine freie Interpretation oder steht das tatsächlich so da?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist da jetzt Deine freie Interpretation oder steht das tatsächlich so da? <hr size=1 noshade>


Das wäre auch egal, weil "keine Garantie" verkehrsüblich als "keine Gewährleistung" ausgelegt wird beim Privatverkauf, §133 BGB .

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5x Hilfreiche Antwort

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