Ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Escort Cabrio für 400€ privat verkauft. Der Käufer war mit 4 Familienmitgliedern hier und hat sich das Auto angesehen, darunter gelegt etc. Er hat festgestellt, dass der hintere Rahmen verrostet ist/war. Sein Schwiegersohn meinte dann, dass es bei seinem genau so wäre aber das es kein Problem sei. Beide hatten sich die Stelle angesehen. Nach 10Minuten Besichtigung willigten Sie ein und haben das Auto gekauft. Wir haben einen Standard Mobile.de Vertrag ausgefüllt, da er das auto auch mit meinen Schildern mitgenommen hat.
Jetzt hat er mir einen Brief geschickt, dass er beim TÜV gewesen wäre und dieser einige sonstige Mängel wie z.B. Querlenker festgestellt hat, was aber für ihn kein Problem sei. Die Durchrostungen wären jetzt auf einmal so schlimm, dass er 600€ für die Schweißarbeiten bezahlen müsse und deshalb vom Kauf zurücktreten will. Er will, dass ich das Auto hole, ihm den Kaufpreis + TÜV Gebühr (Auto hat wohlbemerkt noch 1 jahr TÜV)+ Anfahrt + Anmeldung bezahle oder ihm die 400€ Kaufpreis zurück erstatte. Meine Frage wäre nun, wie ich mich verhalten soll. Er hat sich das Auto angesehen und war damit einverstanden ihn so zu kaufen wie er ist (400€!!!) und auf einmal 2 Wochen später fällt ihm ein, dass die Reperaturen zu teuer sind.
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
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Käufer möchte Auto zurückgeben-Privatverkauf
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
ich gehe mal davon aus, du hast Gewährleisstung etc ausgeschlossen, dann hat sich die Angelegenheit auch soweit erledigt...
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quote:
von Timo.Weber86 am 07.11.2013 13:52
Wir haben einen Standard Mobile.de Vertrag ausgefüllt
(...)
Meine Frage wäre nun, wie ich mich verhalten soll
der K hat anscheinend keine rechtliche Grundlage zum Rückabwickeln. solange er keine hat, heißt das Credo: "Nichts tun!"
quote:
von Timo.Weber86 am 07.11.2013 13:52
da er das auto auch mit meinen Schildern mitgenommen hat.
Hier würde ich was tun. Nämlich den K eine Frist seten (Einschreiben / Rückschein) mit der bitte das Auto doch endlich umzumelden.
Ich würde NIE NIE NIE dem K ein angemeldetes Auto übergeben!
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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Das Auto hat er abgemeldet, da besteht kein Problem. Schließt der Mobile Vertrag automatisch Gewährleistung aus oder hätte ich das extra aufschreiben müssen? Selbst wenn kann er nicht im Nachhinein mit beschwerden über einen Schaden kommen, welcher ihm bei der Besichtigung bekannt war und er es trotzdem gekauft hat, oder?
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quote:Hast du dir den Vertrag auch durchgelesen?
von Timo.Weber86 am 07.11.2013 14:37
Schließt der Mobile Vertrag automatisch Gewährleistung aus
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:
Selbst wenn kann er nicht im Nachhinein mit beschwerden über einen Schaden kommen, welcher ihm bei der Besichtigung bekannt war und er es trotzdem gekauft hat, oder?
Richtig, wobei das eine Beweisproblematik auf deiner Seite wäre, wenn er 4 Zeugen hat und du keine (üblicherweise nimmt man sowas ja auch in den Vertrag auf, wenn man es sauber machen will).
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Ich muss ihn mir nochmal durchlesen sobald ich zuhause bin, dachte es weiß vll. jemand und hat damit Erfahrung. Aber selbst wenn er keine Gewährleistung ausschließt kann er doch nicht im nachhinein kommen und den bereits entdeckten und akzeptierten Fehler bemängeln und eine Rücknahme einfordern?!
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In dem Brief, welcher er mir geschrieben hat, gibt er zu, dass er es wusste aber es ihm auf einmal doch zu viel ist weil angeblich der Schaden beim letzten TÜV schon hätte sein müssen. TÜV wurde vom Vorbesitzer bei ATU gemacht, somit stimmt das so niemals.
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Also wie soll ich mich nun verhalten? Er gibt zu, dass er den schaden gesehen hat, es jetzt aber im nachhinein doch zu teuer ist und er will deswegen das Auto zurückgeben oder Geld wieder haben. Danke im voraus für die Antworten!
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quote:
Er gibt zu, dass er den schaden gesehen hat, es jetzt aber im nachhinein doch zu teuer ist und er will deswegen das Auto zurückgeben oder Geld wieder haben.
Dann würde ich das einfach ignorieren.
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quote:<hr size=1 noshade>Also wie soll ich mich nun verhalten? <hr size=1 noshade>
Das ist doch lächerlich, wer ein Auto für 400 EUR kauft, kauft eine Wundertüte.
Da kann man dann nicht hinterher vom Verkäufer verlangen, daß das auf Neuwagenstandard hochrepariert wird.
Da muss man sich vorher das Auto genau ansehen, siehe § 442 BGB :
"(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
Bei einem neuen Auto sind da andere Maßstäbe anzulegen, als bei einem das am Ende seines Lebens angelangt ist.
Was du tun sollst?
Nichts.
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Guten Abend
Ich habe mir gestern einen einen wagen gekauft bmw e46 320 auf dem nachhause weg ca. 100km gefahren dann hatte das auto aufeinmal keine power mehr.
Habe mich von adac abschleppen lassen.
Verdacht auf motorschaden
Zu meiner frage: in dem Kaufvertrag steht keine Garantie und keine rückgabe ist ein privatkauf
Kann ich das auto zurück geben oder kann ich verlangen das er für die kosten der Reparatur auf kommt oder habe ich kein recht zu irgend etwas?
Danke für die antworten im voraus
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Das auto ist sogar noch auf ihn angemeldet
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Hallo Marcel,
warum machst Du nicht einen eigenen Beitrag auf?
Verlangen kannst Du viel. Ob der Verkäufer dem entspricht, ist eine andere Sache.
Der Verkäufer schuldete Dir ein mängelfreies Auto. Hast Du vermutlich auch erhalten, denn Du bist ja schon 100 KM ohne Beanstandungen gefahren. Dann erst kam es zu Problemen.
Wenn der Verkäufer von diesen Problemen wusste, hat er arglistig gehandelt. Dann greift der Gewährleistungsausschluss nicht. Das Wissen des Verkäufers musst Du allerdings im Streitfall beweisen.
Verdacht auf Motorschaden ist hier auch absolut nichtssagen. Man(n) sollte schon konkret wissen, was tatsächlich defekt ist. Möglicherweise ergeben sich daraus erste Einschätzungen.
Ein Kauf von Privat ist immer mit einem sehr hohen Risiko verbunden, wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt. In deinem Kaufvertrag steht zwar Garantie, dass wird aber im Streitfall oft umgedeutet.
SG
Berry
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-- Editiert Sir Berry am 14.06.2014 01:45
quote:<hr size=1 noshade> in dem Kaufvertrag steht keine Garantie und keine rückgabe ist ein privatkauf <hr size=1 noshade>
Ist da jetzt Deine freie Interpretation oder steht das tatsächlich so da?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Ist da jetzt Deine freie Interpretation oder steht das tatsächlich so da? <hr size=1 noshade>
Das wäre auch egal, weil "keine Garantie" verkehrsüblich als "keine Gewährleistung" ausgelegt wird beim Privatverkauf, §133 BGB .
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