Käufer droht mit Rückgabe

25. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
BlackMamba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer droht mit Rückgabe

Hallo,

Ich habe heute morgen ein KFZ verkauft. Der Käufer erschien wie verabredet um 9:00 Uhr morgens bei mir. Er begutachtete das Fahrzeug und fuhr es auch quer durch meinen Wohnort Probe. Anschließend haben wir die Papiere besprochen. Die gesamte Prozedur dauerte etwa 60 min. was ich für druchschnittlich halte. Ich habe alle seine Fragen ehrlich beantwortet, habe auch auf Gefahren bei diesem Modell (A6 Avant 4B mit Automatikgetriebe) hingewiesen (Automatik geht gerne mal hops) und obendrein noch alle meine Probleme, die ich bereits mit dem KFZ hatte, völlig offen geschildert. Ich habe ihn außerdem darauf hingewiesen, dass die Antriebswelle rechts vorne außen, Geräusche macht. Auch vertraglich wurde dieser Mangel festgehalten.

Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet und das Geld übergeben war, fuhr der gute Mann los. Sein Heimweg würde etwa 3 Stunden beanspruchen.

Nach einer Stunde bereits, erhielt ich einen Anruf vom Käufer. Er schilderte, dass er gerade auf einer Raststätte urinieren war, und bei der Rückkehr von der Toilette Qualm aus der Motorhaube aufstieg. Er öffnete daraufhin live am Telefon die Haube und erklärte mir, der Luftfilterkasten sei Ölverschmiert. Es tropfe außerdem auf die darunterliegenden Abgasrohre und würde dadurch Qualm erzeugen. Ferner ließe sich die Fahrertüre nicht mehr ganz schließen. Ob das normal sei?

Ich erwiederte, dass die Türe sich bisher immer schließen ließ und außerdem, könne ich mir nicht erklären, wie Motoröl bei diesem KFZ an die genannte Stelle gelangen sollte. Er meinte daraufhin, er würde das beobachten und erstmal weiter fahren.

Während ich bereits Unterlagen zum Motor im Internet zusammen gegooglet habe, um herauszufinden, wie zum Teufel an dieser Stelle sich Öl ansammeln könnte, klingelte nach einer weiteren Stunde erneut mein Telefon. Wieder der Käufer. Er stünde nun am Standstreifen kurz vor einer Raststätte. Der Kühlwasseralarm sei plötzlich ausgelößt worden und kurze Zeit später, sei der Motor aus gegangen. Er hatte die Haube bereits auf und erklärte, dass der Kühlwasserausgleichsbehälter leer sei. Da leuchtete mir ein, dass es nie Öl war was er am Luftfilterkasten eine Stunde zuvor entdeckte, sondern Glysantin (Frostschutzmittel). Es musste also irgendwo in diesem Bereich ein Leck geben. Ich habe mithilfe der mir vorliegenden Pläne quasi telefonischen Support geleistet und wir kamen dem Übel gemeinsam auf die Schliche. Eine kleine Kühlwasserleitung die einmal um den Motorblock führte, wurde anscheinend zu irgendeinem Zeitpunkt einmal nach einem Bruch mithilfte eines übergezogenen Schlauches geflickt. Der Schlauch war nur mit Kabelbindern fixiert. Durch den Druck im Kühlwassersystem wurde diese Leitung unterbrochen (Schlauchmuffe rutschte wohl ab) und das Kühlwasser konnte entweichen.

Der Käufer steckte die Muffe wieder auf und kaufte Schlauchschellen um die Verbindung wieder herzustellen. Ich suchte zeitgleich nach der Anleitung, wie man den Kühlwasserkreislauf bei diesem KFZ wieder befüllen kann und erklärte ihm dies in einem späteren Anruf, den ich initiativ getätigt habe.

An dieser Stelle war mir der Vorgang schon sehr unangenehm, aber ich tat was in meiner Macht stand, um dem Käufer helfend zur Seite zu stehen. In diesem Moment war unser Umgangston auch noch sehr freundlich. Ich bat darum, dass er mir doch bitte bescheid geben möchte, wenn er heil zuhause angekommen sei.

Ich hörte aber fortan nichts mehr von ihm - bis um 19 Uhr abends plötzlich mein Telefon klingelte und ein sehr erboßter Käufer am anderen Ende auf mich wartete...

Er erklärte mir, dass er soeben (also nach 9 Stunden) zu Hause angekommen sei und dass er alle 20 KM Wasser auffüllen musste. Es käme ihm alles sehr spanisch vor und ich solle das Geld mal noch nicht ausgeben, da er mir das Auto womöglich wieder vor die Tür stellen werde. Er hat vor, das Fahrzeug Montag in die Werkstatt zu fahren, zur Fehlersuche. Sollte es sich wirklich nur um das Plastikrohr handeln, müsste ich Ihm das und den Einbau einfach nur bezahlen. Sollte jedoch der Grund für den Kühlwasserschwund von einem größeren Defekt herrühren, bringt er mir das KFZ zurück und will sein Geld wieder.


Ich habe diese Aussagen am Telefon erstmal nicht kommentiert, da mich dieser Anruf ohnehin etwas überrascht hat. Ich hab mein Fahrzeug bis am Abend vor dem Verkauf täglich 40 km zur Arbeit bewegt, und zurück. Ich habe in der gesamten Zeit in der das Fahrzeug auf mich zugelassen war (1 Jahr) lediglich ein mal Kühlwasser aufgefüllt. Das war im Winter, als -20°C herrschten, und der Kühlwasserstand bedingt durch Physikalische Aspekte (Wasser verkleinert sein Volumen mit abnehmender Temperatur) unter das Minimum sank.

Jetzt habe ich Angst, dass mir das KFZ tatsächlich wieder vor die Türe gestellt werden kann. Das wäre in diesem Fall ja ein recht großer finanzieller Verlust für mich. Schließlich kann ich das KFZ mit dem Schaden das es nun vermutlich aufweist, wenn überhaupt, nur zu einem viel geringeren Preis wieder verkaufen. Ist das in unserem Rechtsstaat tatsächlich so geregelt?

Der Kaufvertrag ist folgender: http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf

Im Punkt "Besondere Vereinbarung" habe ich auf Anraten meines Vaters noch ergänzt "gekauft wie gesehen"


Ich hoffe dass mein Roman nicht zu langweilig ist. Aber ich wollte den Fall eben so ehrlich wie möglich schildern.

mfg

Mamba


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn Du von dem Mangel nichts wusstest (und Dir der K nichts anderes beweisen kann) und in Deinem Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde: ganz bequem zurücklehnen und einen Kaffee trinken.

Die "Hilfe" zur Fehlerbeseitigung würde ich lassen; das könnte Dir ausgelegt werden, dass Du von dem Fehler wusstest, da Du ja helfen konntest (was ein normaler Benutzer eher nicht kann).

Du musst weder die Reparatur bezahlen noch den Wagen zurücknehmen.

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#2
 Von 
BlackMamba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo little-Beagle

Danke, anhand der Andren hier geschilderten fälle, habe ich mir einen solchen Sachverhalt bereits hergeleitet....

Die Frage die ich mir stelle ist, WAS als Beweis zugelassen werden könnte, dass ich davon wusste...

Ich habe den Wagen 4 Wochen vor Übergabe einer Werkstatt überlassen um TÜV und AU machen zu lassen, ferner noch eine LPG Prüfung (Gasanlage verbaut) und keiner der Beteiligten, weder Werkstattleiter, noch Mechaniker oder GTÜ Prüfer - die den Wagen über einen Tag lang hatten, Tanken gefahren sind, eine Antriebswelle getauscht haben (Probefahrt) haben einen Kühlwasserverlust bemerkt oder mir mitgeteilt. Ich selbst bin das KFZ täglich gefahren, Landstraße mit 80 km/h - und ich habe nicht täglich Kühlwasser nachgeschüttet. Es ist nich so, dass ich hier von etwas wusste und vertuschen möchte - bzw ausloten wie sehr ich jetzt gefährdet bin. (Ich tippe darauf, dass mir das ebenso hätte passieren können, wenn ich ihn vlt. mal ordentlich getreten hätte, habe ich aber nicht) Sondern mir gehts darum, Ob das Gericht bspw. die Tatsache, dass der Käufer bereits 50 km. nach der Abfahrt Wasserdampf bemerkte, so auslegen könnte, dass ich davon gewusst haben MUSS...

Ich werde also wenn er mich Montag anruft, und Rückabwicklung verlangt oder Nachzahlung, darauf hinweisen, dass ich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen habe und mir der aufgetretene Defekt nicht bekannt war.


Für weitere Anregungen bin ich offen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Ich werde also wenn er mich Montag anruft, und Rückabwicklung verlangt oder Nachzahlung, darauf hinweisen, dass ich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen habe und mir der aufgetretene Defekt nicht bekannt war.

Mehr solltest du auch vorerst nicht machen.
Hart bleiben, nicht überreden lassen.


Sollte er sich nochmals schriftlichmelden, dann noch mal hier posten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Mamba,

es kann sein, dass jetzt auch noch die Zylinderkopfdichtung defekt ist oder Motorblock bzw. der Zylinderkopf einen Riss hat. Wenn solch ein Defekt tatsächlich vorliegt, so ist die Ursache, dass der Käufer trotz Kühlwasseralarm rücksichtlos solange weitergefahren ist, bis der Motor ausging:

quote:
Der Kühlwasseralarm sei plötzlich ausgelößt worden und kurze Zeit später, sei der Motor aus gegangen. Er hatte die Haube bereits auf und erklärte, dass der Kühlwasserausgleichsbehälter leer sei.


Wenn durch sein falsches Verhalten tatsächlich ein Motorschaden entstanden ist, so ist er selber dafür verantwortlich und kann dir das nicht anlasten.


Gruß

Uwe


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