KFZ "Tauschgeschäft" ohne Vertrag

3. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Das.Da
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 21x hilfreich)
KFZ "Tauschgeschäft" ohne Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Problem ist aufgetreten:
Ich war im Besitz eines Gebrauchtwagens, diesen habe ich am 01.06. erfolgreich durch den TÜV bekommen und habe die Wundschutzscheibe erneuern lassen.
Folgende Mängel sind trotzdem festgestellt worden:
- Getriebe ÖL'ig
- Reifen runter
- Querlenkergummis verhärtet

Kurz darauf habe ich das Fahrzeug am 03.06. abgemeldet, da ich dieses Fahrzeug verkaufen wollte.

Promt hatte sich eine Person gemeldet die ein Importfahrzeug besitzt und diesen gerne gegen mein Fahrzeug tauschen möchte, relativ schnell sind wir uns einig geworden. Sein Importfahrzeug war noch nicht in DE Zugelassen (Somit habe ich nur die Ausländischen Fahrzeugpapiere erhalten sowie die Unbedenklichkeitserklärung vom Hauptzollamt). Ich war vorher von der Person informiert worden das ein Diebstahlschaden am Fahrzeug vorliegt und dort Kotflügel, Motorhaube und Frontstoßstange samt Scheinwerfer gestohlen sind, dafür hat er mir auf unser Tauschgeschäft noch eine kleine Summe draufgezahlt, da ich dieses Fahrzeug dennoch haben wollte.

Nachdem der Tausch abgeschlossen war, teilte mir die Person 2 Wochen später mit das angeblich ein Motorschaden vorliegt, davon habe ich nichts gewusst (bin aber auch kein KFZ'ler). Es war ein V8 Motor und ein Zylinder soll keine Kompression besitzen.
Darauf hin ging es lange hin und her, bis wir uns darauf geeinigt haben, weil ich es nicht 100%ig ausschließen konnte das der Schaden schon bei mir vorlag, dass ich der Person eine Summe erstattet habe. Er sollte mir dafür ein Schreiben aufsetzen das mit dieser Einmalzahlung alle Ansprüche aufgehoben werden und keine Seite mehr Forderung stellt. Dieses Schreiben habe ich 3 Wochen später erhalten, jedoch ohne Unterschrift dieser Person.

Wieder 4 Wochen später erhalten ich via SMS die Nachricht das noch viel mehr defekt sein soll, u.a. das Getriebe und einige Kleinteile. Jetzt möchte er das Tauschgeschäft wieder zurück machen und verlangt das ich mein altes Fahrzeug wieder entgegennehme sowie ich sein altes Fahrzeug dieser Person wieder gebe. (Mittlerweile habe ich 1.500 EUR in das Fahrzeug zur Wiederaufbau Investiert und es sollte die Tage eigtl. zum TÜV kommen damit ich es in DE fahren darf) Damit war ich absolut nicht einverstanden und wollte auch keinen weiteren Cent mehr bezahlen. Diese Person sagte jetzt das er einen Anwalt einschaltet und das Fahrzeug, welches er mir im Tausch gegeben hat, bei der Polizei als gestohlen melden will.

Frage jetzt: Kann er dieses Fahrzeug überhaupt als gestohlen Melden ?
(Problematisch nur das ich leider mit dieser Person keinen Kaufvertrag geschlossen habe)

Sollte er das können, wir es Monate dauern bis ich das Fahrzeug zulassen kann, so würde mir ein erhebliche Schaden entstehen.

Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

mit den unvollständigen Infos kann man wenig anfangen.

Gibt es einen Tauschvertrag, oder kann man den Tauschvollzug irgendwie gerichtsfest nachweisen (gerichtsfest bitte).

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Gibt es sonst noch irgend welche Abreden?

SG

Berry

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#2
 Von 
Das.Da
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hi,

mit den unvollständigen Infos kann man wenig anfangen.

Gibt es einen Tauschvertrag, oder kann man den Tauschvollzug irgendwie gerichtsfest nachweisen (gerichtsfest bitte).

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Gibt es sonst noch irgend welche Abreden?

SG

Berry


Hallo Berry,

vielen Dank vorab für deine Antwort.

Es gibt keinen Vertrag, nur mündlich bez. vieles über SMS festgehalten. (Weiß nicht ob das Gericht sowas zulässt?)

Die Gewährleistung wurde von beiden Seiten mündlich ausgeschlossen, trotzdem habe ich die o.g. Einmalzahlung geleistet damit das Problem eigtl. aus dem Weg geräumt ist.

-- Editiert von Das.Da am 03.09.2016 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39749x hilfreich)

Da wurde schon viel zu viel geredet...



Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Sein Auto, sein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

So, die Gewährleistung wurde nicht nachweisbar ausgeschlossen? Ich würde den Spieß einfach umdrehen und den Tauschpartner mit seinen eigenen Waffen schlagen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist gültig. Das (Riesen-)Problem besteht allerdings in der Beweisbarkeit.
Ich hoffe allerdings , dass es wirklich mündlich und nicht fernmündlich war, denn dann tendiert die Beweisbarkeit gegen "0".

Wie schätzt Du selbst Deine Chancen ein, irgend einen vernünftigen Beweis für den Vollzug des Tauschgeschäfts erbringen zu können?

In die gleiche Richtung geht die Frage nach der Vereinbahrung des Gewährleistungsausschlusses. Kannst Du diesen nicht halbwegs glaubhaft machen, sehe ich - je nachdem wie weit der Tauscher zu gehen bereit ist - erheblich Probleme auf Dich zukommen. Natürlich nur, wenn die von ihm bemängelten Schäden tatsächlich bestehen.

Sein Auto - sein Problem sehe ich hier keineswegs, denn für mich ist durchaus nicht klar, ob Dein ursprüngliches Auto jetzt seines ist (und natürlich umgekehrt).

Wenn er wirklich die Rückabwicklung erzwingen will, würde ich Dir an seiner Stelle Dein altes Auto vor die Tür stellen und bei abgelehnter Übergabe seines Wagens auch über die Diebstahlanzeige resp. Unterschlagung nachdenken.

Ihr habt euch bei diesem Tauschgeschäft im Hinblick auf die Vertragsgestaltung beide sehr unklug verhalten. Dein Tauschpartner scheint die vermutlich nicht beweisbaren Absprachen nun zu seinem Vorteil nutzen zu wollen.

Wenn Du die obige Frage nach Deinen Beweischancen nicht zufriedenstellend beantworten kannst, wäre es aus meiner Sicht klug, der Rückabwicklung Zug um Zug zuzustimmen.

Du meinst, es könne bei einem Rechtsstreit Monate dauern. Richtig, bis zum Ausgang kann es lange dauern. Aber eine große Aussicht, dass Du dich mit Deiner Ansicht durchsetzt, sehe ich hier nicht wirklich.

SG

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wie schätzt Du selbst Deine Chancen ein, irgend einen vernünftigen Beweis für den Vollzug des Tauschgeschäfts erbringen zu können?
Er hat das Auto und die dazugehörigen Papiere. (Und der Tauschpartner ja auch)

Zitat (von Sir Berry):
Natürlich nur, wenn die von ihm bemängelten Schäden tatsächlich bestehen.
Selbst dann nicht, denn der Tauschpartner müsste nachweisen dass die Mängel bei Übergabe vorlagen. Das kann er laut Fallschilderung nicht.

Zitat (von Sir Berry):
Sein Auto - sein Problem sehe ich hier keineswegs, denn für mich ist durchaus nicht klar, ob Dein ursprüngliches Auto jetzt seines ist (und natürlich umgekehrt).
Doch, sein Auto -sein Problem ist eine Aussage, die ich zu 100% unterstütze. Schließlich hat er das Auto und die Papiere §1006 BGB .

Zitat (von Sir Berry):
Ihr habt euch bei diesem Tauschgeschäft im Hinblick auf die Vertragsgestaltung beide sehr unklug verhalten.
Das stimmt..

Zitat (von Sir Berry):
Dein Tauschpartner scheint die vermutlich nicht beweisbaren Absprachen nun zu seinem Vorteil nutzen zu wollen.
Klar ist das sein Motiv. Man sollte dem schon früh entgegentreten

Zitat (von Sir Berry):
Wenn Du die obige Frage nach Deinen Beweischancen nicht zufriedenstellend beantworten kannst, wäre es aus meiner Sicht klug, der Rückabwicklung Zug um Zug zuzustimmen.
Halte ich nach dem derzeitigen Kenntnisstand für unklug.

Zitat (von Sir Berry):
Aber eine große Aussicht, dass Du dich mit Deiner Ansicht durchsetzt, sehe ich hier nicht wirklich.
Ich schon eher..

Zitat (von Guruhu):
Ich würde den Spieß einfach umdrehen und den Tauschpartner mit seinen eigenen Waffen schlagen...
Ping-Pong-Spiele dieser Art sind dämlich!

Zitat (von Harry van Sell):
Da wurde schon viel zu viel geredet...
Das ist wahr.

Zitat (von Harry van Sell):
Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Bester Tipp ever

Zitat (von Das.Da):
Er sollte mir dafür ein Schreiben aufsetzen das mit dieser Einmalzahlung alle Ansprüche aufgehoben werden und keine Seite mehr Forderung stellt. Dieses Schreiben habe ich 3 Wochen später erhalten, jedoch ohne Unterschrift dieser Person.
Annahme des Angebots durch konkludentes Handeln, schließlich hat er die Knete behalten..

Zitat (von Das.Da):
Frage jetzt: Kann er dieses Fahrzeug überhaupt als gestohlen Melden ?
Ja, aber es wird nichts dabei herumkommen. Schließlich ist es ja nicht gestohlen.

Meine Tipps:
1.) Kommunikation mit Käufer einstellen, sein Auto - sein Problem (wie schon von Harry dargelegt)
2.) Das eingetauschte Auto ist deines. Viel Spaß damit!
3.) Da ich finde das SirBerry auf dem Holzweg ist, würde ich mich durch seine Antwort(en) nicht verrückt machen lassen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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