KFZ Anmeldung Halter abweichend vom Eigentümer

29. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zarim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Anmeldung Halter abweichend vom Eigentümer

Hallo Forumsgemeinde,

ich bräuchte euren Rat in Sachen KFZ Anmeldung.
Konkret geht es um folgendes:

Meine Tante überlässt mir ihr Auto zur Nutzung, da ich momentan selbst keine Möglichkeit habe ein eigenes Auto zu kaufen. Hintergrund ist eine Privatinsolvenz, wobei mit meinem Insolvenzverwalter bereits geklärt wurde, dass ich das Auto problemlos nutzen und auch auf mich anmelden darf - Steuer + Versicherungen zahle ich von meinem pfändungsfreien Einkommen.
Meine Tante bleibt dabei Eigentümerin des Wagens, ich möchte mich dann jedoch als Halter und auch als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Ist das ohne Weiteres möglich? Und wenn ja, genügt es, wenn ich als Halter im Fahrzeugschein eingetragen werde und meine Tante weiterhin im Fahrzeugbrief steht oder muss ich in diesem Fall in beiden Papieren eingetragen werden?
Ist es darüber hinaus notwendig die Eigentumsverhältnisse ggf. schriftlich festzuhalten?

Mein Verständnis sagte mir bisher immer, dass:

Halter = Person die im Fahrzeugschein eingetragen ist und KFZ-Steuer sowie i.d.R. Versicherung bezahlt
Eigentümer = Person die im Fahrzeugbrief eingetragen ist und tatsächlicher Eigentümer des Wagens ist

Wäre super wenn jemand helfen könnte etwas Licht ins Dunkel zu bringen :-)

Viele Grüße,
Zarim



-- Editiert von Zarim am 29.10.2017 14:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Zarim):
Halter = Person die im Fahrzeugschein eingetragen ist und KFZ-Steuer sowie i.d.R. Versicherung bezahlt
Eigentümer = Person die im Fahrzeugbrief eingetragen ist und tatsächlicher Eigentümer des Wagens ist

Nö.

Bei Auto können Halter, Eigentümer, Besitzer und Fahrer 4 unterschidliche Personen sein.
Und der Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung ist als Eigentumsnachweis untauglich.


Hat dieTante einen Kaufvertrag über das Kfz der auf sie lautet und in dem Du nicht der Verkäufer bist? War die Tante bisher der Halter?



Zitat (von Zarim):
Ist es darüber hinaus notwendig die Eigentumsverhältnisse ggf. schriftlich festzuhalten?

Nö.

Erfahrungsgemäß macht es aber Sinn, das man einen schriftlichen Nutzungsvertrag fertigt in dem die Rechte und Pflichten der jeweiligen Seite präzise festgelegt sind.
Es wird nämlich per Gesetz vermutet das der Besitzer eines Kfz auch der Eigentümer ist. Was im Falle des Falles dann Komplikationen verursachen kann und soger zum Verlust des KfZ.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zarim
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zarim):
Hat dieTante einen Kaufvertrag über das Kfz der auf sie lautet und in dem Du nicht der Verkäufer bist? War die Tante bisher der Halter?


Danke für die schnelle Antwort.

Zu den Fragen:
Ja, Sie hat sicherlich den Kaufvertrag noch vorliegen. In diesem bin ich natürlich nirgends erwähnt, weder als Verkäufer noch sonstwie.
Sie war bisher Halter des KFZ.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ok, dann entsprechenden schriftlichen Nutzungsvertrag machen, dann sollte das glatt gehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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