Hallo Forumsgemeinde,
ich bräuchte euren Rat in Sachen KFZ Anmeldung.
Konkret geht es um folgendes:
Meine Tante überlässt mir ihr Auto zur Nutzung, da ich momentan selbst keine Möglichkeit habe ein eigenes Auto zu kaufen. Hintergrund ist eine Privatinsolvenz, wobei mit meinem Insolvenzverwalter bereits geklärt wurde, dass ich das Auto problemlos nutzen und auch auf mich anmelden darf - Steuer + Versicherungen zahle ich von meinem pfändungsfreien Einkommen.
Meine Tante bleibt dabei Eigentümerin des Wagens, ich möchte mich dann jedoch als Halter und auch als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Ist das ohne Weiteres möglich? Und wenn ja, genügt es, wenn ich als Halter im Fahrzeugschein eingetragen werde und meine Tante weiterhin im Fahrzeugbrief steht oder muss ich in diesem Fall in beiden Papieren eingetragen werden?
Ist es darüber hinaus notwendig die Eigentumsverhältnisse ggf. schriftlich festzuhalten?
Mein Verständnis sagte mir bisher immer, dass:
Halter = Person die im Fahrzeugschein eingetragen ist und KFZ-Steuer sowie i.d.R. Versicherung bezahlt
Eigentümer = Person die im Fahrzeugbrief eingetragen ist und tatsächlicher Eigentümer des Wagens ist
Wäre super wenn jemand helfen könnte etwas Licht ins Dunkel zu bringen :-)
Viele Grüße,
Zarim
-- Editiert von Zarim am 29.10.2017 14:30
KFZ Anmeldung Halter abweichend vom Eigentümer
29. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 29. Oktober 2017 | 14:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Anmeldung Halter abweichend vom Eigentümer
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Oktober 2017 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120040 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatHalter = Person die im Fahrzeugschein eingetragen ist und KFZ-Steuer sowie i.d.R. Versicherung bezahlt :
Eigentümer = Person die im Fahrzeugbrief eingetragen ist und tatsächlicher Eigentümer des Wagens ist
Nö.
Bei Auto können Halter, Eigentümer, Besitzer und Fahrer 4 unterschidliche Personen sein.
Und der Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung ist als Eigentumsnachweis untauglich.
Hat dieTante einen Kaufvertrag über das Kfz der auf sie lautet und in dem Du nicht der Verkäufer bist? War die Tante bisher der Halter?
ZitatIst es darüber hinaus notwendig die Eigentumsverhältnisse ggf. schriftlich festzuhalten? :
Nö.
Erfahrungsgemäß macht es aber Sinn, das man einen schriftlichen Nutzungsvertrag fertigt in dem die Rechte und Pflichten der jeweiligen Seite präzise festgelegt sind.
Es wird nämlich per Gesetz vermutet das der Besitzer eines Kfz auch der Eigentümer ist. Was im Falle des Falles dann Komplikationen verursachen kann und soger zum Verlust des KfZ.
#2
Antwort vom 29. Oktober 2017 | 16:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatHat dieTante einen Kaufvertrag über das Kfz der auf sie lautet und in dem Du nicht der Verkäufer bist? War die Tante bisher der Halter? :
Danke für die schnelle Antwort.
Zu den Fragen:
Ja, Sie hat sicherlich den Kaufvertrag noch vorliegen. In diesem bin ich natürlich nirgends erwähnt, weder als Verkäufer noch sonstwie.
Sie war bisher Halter des KFZ.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Oktober 2017 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120040 Beiträge, 39822x hilfreich)
Ok, dann entsprechenden schriftlichen Nutzungsvertrag machen, dann sollte das glatt gehen.
Und jetzt?
Schon
267.758
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
68 Antworten
-
1 Antworten