Information: Unwirksamer Gewährleistungsausschluss

22. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
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Information: Unwirksamer Gewährleistungsausschluss


Gericht weist Gewährleistungsausschluss im Internet-Kaufvertrag zurück

6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg

Gebrauchtwagenkäufer müssen nicht alles hinnehmen: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen per Web-Formular vereinbarten Ausschluss von Gewährleistung für nichtig erklärt - es fehlten wichtige Klauseln.

Oldenburg - Formulare für Kaufverträge aus dem Internet können juristisch unwirksam sein. Das entschied der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Konkret ging es um einen Gewährleistungsausschluss in einem Internet-Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen. Als Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto hatte der Verkäufer ein Formular aus dem Internet mit Gewährleistungsausschluss verwendet.

Einige Monate nach dem Kauf stellte der Kläger aber einen Unfallschaden an dem Auto fest und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Verkäufer berief sich jedoch auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht entschied. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müsse ein solcher Ausschluss eine Einschränkung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen enthalten. Da dies nicht der Fall war, sei der Gewährleistungsausschluss unwirksam, so die Richter.

Aktenzeichen: 6 U 14/11

ore/dapd

Quelle: Spiegel Online

-- Editiert am 22.07.2011 23:14

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