Hat der Verkäufer auch Pflichten

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb471851-8
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat der Verkäufer auch Pflichten

Hallo,
folgendes Szenario ist mir passiert:
Ich habe ein Auto bei mobile gefunden von einem ausländischen Privatanbieter, der Verkauf wurde in Deutschland arrangiert und auch problemlos vollzogen. (alle Papiere, Kaufvertrag, alles dabei)
Nach ein paar Wochen stellte sich heraus, das mein gekauftes Fahrzeug einen Tag vorher einer Privatperson im Ausland abgekauft wurde (mit einem Scheck) der nicht gedeckt war. Am Freitag hatte er das Fahrzeug verkauft und am Montag konnte er erst den Scheck prüfen bzw. einlösen lassen, ich hab das Fahrzeug aber bereits am Samstag dem vermeindlichen Betrüger abgekauft.
Nun erhebt der ehemalige Fahrzeugbesitzer (der auf einen Scheckbetrug reingefallen ist), Anspruch auf mein Fahrzeug.
Kann er dies so einfach machen, hat er nicht die Pflicht seine Kaufgeschäfte abzusichern?
Durch seinen Leichtsinn entsteht mir nun Schaden obwohl ich alle Regeln beim Autokauf beachtet habe (originale Fahrzeugpapiere, offizieller Kaufvertrag, Vorabprüfung ob das Fahrzeug irgendwo gelistet ist, Vollmacht da der Halter in den Fahrzeugpapieren nicht der Verkäufer ist, u.s.w.)
Der vermeintliche Betrüger wurde zwar gefasst, aber da ist sicher nichts zu holen...
Wie seht ihr das? Kann ich so fahrlässig ein Auto verkaufen und dann die Schuld auf einen ehrlichen Käufer abladen?

Danke, VG Thomas

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Da hier niemand die Gesetze des Ortes kennt, an dem der Wagen an den Betrüger verkauft wurde und ebensowenig die vertraglichen Bedingungen, kann auch niemand beurteilen, ob der Betrüger auch Eigentümer geworden ist.

Der Erwerb Ihrerseits fand, so vermute ich mal in gutem Glauben statt. Sprich: sie hatten keine Anzeichen, dass der Betrüger nicht Eigentümer war. Vollständige Unterlagen ("Brief/Schein/COC") sind da immer ein guter Indikator.
Lediglich die, für einen Privatmann kurze Haltedauer von einem Tag könnte, wenn sie darüber Kenntniss hatten/durchaus haben könnten, ihnen da einen Strich durch die Rechnung machen.
Bei einem unmittelbaren Weiterverkauf nach einem Tag kann man ruhig mal stutzig werden. Bei einem Händler wäre das vielleicht noch ok.
Dass das ganze im Ausland war, ist auch nicht gerade förderlich, wenngleich auch nicht überzubewerten.

Sollten sie in gutem Glauben gehandelt haben, würde ich sagen: ihr Auto, und der Betrogene darf halt schauen wie er an sein Geld kommt.

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