Händlerkauf Gebrauchtwagen, Unfallschadenverschwiegen

21. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
fjg-dave
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Händlerkauf Gebrauchtwagen, Unfallschadenverschwiegen

Guten Abend,
bei diversen Wechsel (Öl etc.) ist dem Kfz-Meister aufgefallen,dass mein Heck einen Unfallschaden hatte!
Es handelt sich um einem BMW 520i Touring Bauj. 02/95. Gekauft habe ich diesen bei einem Händler letztes Jahr 02/05 mit der Info, dass es sich um ein unfallfreies Kfz handelt, steht so auch im Kaufvertrag.
Daraufhin habe ich den Vorbesitzer(2.Besitzer) befragt.Dieser teilte mir mit, dass wohl der 1.Besitzer einen Unfall hatte. Er selber hat diesen Schaden beim Verkauf nicht weiter gemeldet.
Was kann ich jetzt machen?!
Ich will den Wagen behalten,aber nach dieser Nachricht ist der Preis nicht gerechtfertigt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Entscheidend ist die Formulierung.
'Unfallfrei' ist eine ausdrückliche Zusicherung, an die sich der VK binden lassen muß (insbesondere als Fachmann).
'Unfallfrei lt. Vorbesitzer' spricht den VK frei, wenn - wie hier - offenbar der Vorbesitzer der Täuschende war.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fjg-dave
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es steht glasklar unfallfrei!Jetzt möchte man mich nur mit 400 Euro vertrösten!
Wieviel kann man eigentlich geltend machen(Prozent)?
Kaufpreis lag bei 5700 Euro minus 500 Euro Inzahlungnahme, also 5200 Euro habe ich bezahlt.
Was sind meine nächsten Schritte?Soll ich das Angebot annehmen oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, welche Minderung angemessen ist? Da sollte man einen Fachmann fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich würde das Angebot annehmen.In der Regel
gibt es ca.10% der Schadenshöhe als Wertminderung.

1x Hilfreiche Antwort

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