Händler zur Gewährleistung verpflichtet?

10. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jobo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Händler zur Gewährleistung verpflichtet?

Guten Tag,

ich habe genau vor einer Woche mein gebrauchten bei einem Mazda Händler abgeholt.
Vor meiner Abholung hat der Wagen noch eine Inspektion bekommen.
Am Samstag auf der Landstraße gabs ein knall und bei dem Blick in den Rückspiegel sah ich Teile fliegen.
Es ging die Batterieleuchte an und wenig später die gelbe Motorkontrollleuchte.
Die Kühlwassertemperatur anzeige ging auf 0.
Da ich nirgendwo ein sicheren Platz zum halten gefunden habe und mein Wohnort ca nur 5km entfernt war bin ich noch nachhause gefahren. Als ich dann an der Ampel stand roch ich Kühlwasser und hab mich dann schleunigst um einen Parkplatz vor meinen Zuhause gekümmert. Beim Öffnen der Motorhaube dampfte es ein wenig und ein kleine Pfütze von Kühlwasser bildete sich unter dem Auto.
Da ich kein KFZ Experte bin hab ich einen Freund der sich auskennt zu Hilfe gerufen und er sagte mir das eine Spannrolle und der Keilriemen fehlen. Ausserdem könnte die Wasserpumpe kaputt gegangen sein durch die herumfliegene Spannrolle.

Nun meine Frage:
Ist der Händler nun verpflichtet mir kostenfrei den Schaden zu reaprieren`?
Eine Leuchtende Kontrollleuchte zwingt einen ja zum Besuch in die Werkstatt aber nicht zum sofortigen Anhalten.
Möglicherweise ist der Motor zu heiß gelaufen aber dann hätte der Motor das doch hätte anzeigen müssen.


Ich danke für eure Meinungen

Viele Grüße!


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Gehe zum Händler und erzähl ihm, dass sein Gebrauchter vor Verkauf eine Inspektion ( welche eigentlich) durchgeführt wurden ist, zur Zeit nicht gebrauchsfähig ist.
Grund: du hast es geschrieben.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Da ich nirgendwo ein sicheren Platz zum halten gefunden habe und mein Wohnort ca nur 5km entfernt war bin ich noch nachhause gefahren.


Und schon haben wir genügend Stoff für einen langwierigen Gutachterprozeß über zwei Instanzen, wenn die Gegenseite behauptet, der Schaden sei nur durch das grob fahrlässige Weiterfahren trotz bekannten Motorschadens entstanden...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Leuchtende Kontrollleuchte zwingt einen ja zum Besuch in die Werkstatt aber nicht zum sofortigen Anhalten. <hr size=1 noshade>

Wenn alle Warnlampen angehen und auch noch angezeigt wird, das kein Kühlwasser mehr vorhanden ist?
:bang:



Hier wird der Händler zwar Gewährleistung geben müssen, aber nicht für den weiteren durch den Käufer vorsätzlich verursachten Schaden haften müssen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also bei den von dir Geschilderten Symptomen wird sich wohl folgendes zugetragen haben:

Entweder es hat die Spannrolle des Keilrippenriemens (nicht Keilriemens) zerlegt, infolge dessen dann den Keilrippenriemen, oder andersrum. Dies erklärt das Symbol der Ladekontrollleuchte (du hast es jetzt batterieleuchte genannt). Die Michtmaschine welche die batterie läd wird über den Keilrippenriemen angetriben, nicht den Keilriemen!

Das ein umherschlagender Keilrippenriemen, oder die Spannrolle die Wasserpumpebeschädigt haben sollen, halte ich für eher nicht möglich! Viel eher wird etwas davon eine Leitung oder einen Schlauch des Kühlwassersystemes beschädigt haben, oder auch sehr gut möglich, den Kühler an sich durchgeschlagen haben, wo dann all das Wasser entweichen konnte.

äre die Wasserpumpe beschädigt worden, hatte sich das sicher in einem direkten Motorschaden bemerkbar gemacht, da die WAPU über den Steuerriemen angetrieben wird, wenn da irgendwas hin is, is der Motor direkt hin!

Dein Motor ist wohl einfach an überhitzung gestorben! Bei sowas darf man das Auto nicht mal mehr ein paar hundert Meter bewegen! Ein Anstieg der Motortemperatur um nur wenige Grad C kann schon das Ende bedeuten! Hier glt sofort Motor abstellen!!!

Der Händler wird zwar wohl Gewährleisstung geben müssen, jedoch wird sich diese auf die Reparatur von Keilrippenriemen, Spannrolle und die leckage des Kühlwassersystemes beziehen, der Rest wie Motorinstandsetzung oder Motorwechsel wird dir überlassen beleiben...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jobo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es hat die Motorkontrollleuchte geleuchtet.
Ein blick ins Handbuch verät einem man soll die Werkstatt aufsuchen nicht aber sofort anhalten wie es bei der Ölleuchte der Fall wäre.
Das Symbol für zu wenig Kühlwasser hat nicht geleuchtet!
Somit habe ich nicht grob Fahrlässig gehandelt oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Es ging die Batterieleuchte an und wenig später die gelbe Motorkontrollleuchte.



Im Prinzip haftet der Verkäufer auch für Mangelfolgeschäden.

Ferndiagnosen sind hier schwierig, zur gelben Kontrolleuchte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Motorkontrollleuchte

Kurzzeitiges Aufblinken Ein temporärer Fehler wurde erkannt. Der Fehler bedarf aber keiner weiteren Aufmerksamkeit, da er nicht dauerhaft vorliegt
Dauerhaftes Leuchten Ein Fehler ist aufgetreten und sollte demnächst (in einer Werkstatt) behoben werden. Es besteht keine unmittelbare Gefahr für Fahrzeug und Umwelt
Schnell blinkend Ein schwerwiegender Fehler ist aufgetreten. Das Fahrzeug sollte umgehend repariert werden, um Folgefehler zu vermeiden. Geschwindigkeit und Belastung (Beschleunigung) stark reduzieren - am besten Motor abstellen.



Du solltest den Gesamt-Schaden also beim Händler geltend machen.

Es steht ja i.Ü. gar nicht fest, was nun konkret defekt ist. Das sollte man erst einmal aufklären, bevor man hier per Ferndiagnose ein Urteil fällt.

Für den unmittelbaren Schaden haftet der Verkäufer auf jeden Fall, Spannrolle, Riemen, "Explosionsschadnen". Dazu kommt ja, dass der Verdacht nahe liegt, dass da bei der Inspektion geschlampt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

quote:
Am Samstag auf der Landstraße gabs ein knall und bei dem Blick in den Rückspiegel sah ich Teile fliegen .
Es ging die Batterieleuchte an und wenig später die gelbe Motorkontrollleuchte .


Also ich wäre da noch locker 20Km gefahren... Den Sarkasmus muss ich nicht hervorheben?

Gewährleistung bedeutet das die Ware bei der Übergabe mangelfrei sein muss od. der Fahler bei der Übergabe zum. angelegt war.
Gewährleistung bedeutet nicht das die Ware in der Gewährleistungszeit nicht kaputt gehen darf!
Natürlich muss der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen das der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war... aber ich würde unterstellen das es ihm ggf. möglich sein wird.

Ich unterstelle außerdem das der Händler auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen wird u. man (sofern vereinbart) einen Eigenanteil tragen muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Natürlich muss der Händler in den ersten 6 Monaten nachweisen das der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war... aber ich würde unterstellen das es ihm ggf. möglich sein wird. <hr size=1 noshade>



Da muss man aber schon die Besonderheiten jedes Einzel-Falls sehen.

§ 476 BGB :

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Das ist bei gebrauchten Sachen erst mal plausibel.

Aber:

quote:<hr size=1 noshade>ich habe genau vor einer Woche mein gebrauchten bei einem Mazda Händler abgeholt.
Vor meiner Abholung hat der Wagen noch eine Inspektion bekommen.
<hr size=1 noshade>


Es sind also nicht Wochen oder Monate vergangen und die Inspektion ist mehr als verdächtig. Ganz besonders, wenn da der/die Riemen getauscht wurden.

Ich sehe die Chancen da nicht schlecht, ob die Weiterfahrt tatsächlich zu einem weiteren Folgeschaden geführt hat, steht nicht fest.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es hat die Motorkontrollleuchte geleuchtet. <hr size=1 noshade>

Plus die beiden anderen Warnhinweise ...

Diese hätten unter Anwendung von gesundem Menschenverstand eigentlich zum sofortigen Anhalten führen müssen.



quote:<hr size=1 noshade>Somit habe ich nicht grob Fahrlässig gehandelt oder? <hr size=1 noshade>

Im Zweifelsfalle entscheidet das ein Sachverständiger und ein Richter.


Wenn der Händler sich hier bezüglich des Folgeschadens querstellt, müsste man entscheiden wie viel Kostenrisiko man bereit wäre zu tragen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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