Händler verschweigt Unfallschaden

6. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schlumpf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Händler verschweigt Unfallschaden

Ich habe im November 2001 einen Ford Ka Baujahr 1999 bei einem Händler gekauft. Meines Wissens hat der Händler eine Werkstatt. Im Kaufvertrag steht: Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Stoßstange lackiert. dem Verkäufer sind auf ander Weise Unfallschäden bekannt: nein! Mit dem Auto habe ich auch nie Probleme gehabt.

Jetzt wollte ich den Ka bei einem Händler in Zahlung geben. Dem sind zwei kleine Roststellen zwischen Motorhaube und Seitenblech (nennt man das so?) aufgefallen. Daraufhin hat er mit einem Spiegel unter dieses Blech geschaut. Da sind verrostete Schweißpunkte komplett um die Motorhaube (der feststehende Teil) zu sehen. Außerdem ist das Blech oberhalb des Kotflügels zu nah am anderen Blech. Außerdem sind die Blechschilder vorne am Motor (Typenschilder?) scheinbar einmal abgenommen worden und wieder befestigt. Die Schrauben/Nieten sind zerkratzt. Dann wurde noch festgestellt, dass die Lampen erneuert worden sein müssen. Der Wagen ist Baujahr 1999, ich habe ihn 2001 gekauft. Wenn man die Motorhaube öffnet, kann man je einen Aufkleber auf den Lampen sehen. Bestell- oder Herstellungsdatum ist 2000. Das kann bei einem unfallfreien Auto ja eigentlich nicht der Fall sein. Der Händler bietet mir jetzt entschieden weniger Geld für den Wagen. Er meinte, dass ich ihn besser privat mit Zusatz "Unfallwagen" verkaufen soll.

Ich habe daraufhin den Händler von damals angerufen. Er war sehr erstaunt über den Vorfall und hat sich gleich mit der Vorbesitzerin (ich bin die zweite Besitzerin) in Verbindung gesetzt. Diese behauptet immer noch, dass der Wagen bei ihr keinen Unfall gehabt hat. Ich habe mit dem Händler abgemacht, dass ich ihm den Wagen morgen zeige. Ich muss aber sagen, dass er am Telefon sehr nett und höflich war.

Jetzt meine Frage: wie sieht die rechtliche Lage aus? Kann ich den Wagen zurückgeben. Der Kauf ist schließlich schon über 2 Jahre her. Muss ich den Preis lt. Schwacke-Liste akzeptieren? Ich habe damals 11.500,-- -DM bezahlt. Der Wagen hatte damals 26.000 km gelaufen. Jetzt hat der Wagen 32.500 km gelaufen und ist lt. anderen Händlern in einem sehr guten Zustand. Die anderen Händler (wissen nichts von dem Unfall) haben mir für den Wagen 5.000,-- € bis 5.800,-- € geboten. Der letzte Händler, der den Unfall festgestellt hat, bietet mir lediglich 3.500,-- €, dafür ist der Neuwagen aber sehr viel günstiger (wg. Tageszulassung und Pool).
Wäre super nett, wenn mir jemand kurzfristig einen Ratschlag geben könnte. Vielen Dank!

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6 Antworten
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#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
also 3500,- für einen 99er Ka, beim Händler ist ein super Preis. Mehr bekommen Sie auch so nicht.
Zum Unfall : Wenn alle behaupten das kein Unfall vorliegt, müssten Sie es nachweisen durch ein Gutachten.
Aber mal im Ernst, bei einem Ka, ist das was Sie schreiben normal. Roststellen an Schweißpunkten, unsaubere Nähte usw.
Hatten auch gerade so einen gehabt, der sah auch so aus. Ist bei FORD KA normal.
Fahren Sie mal zu nem Pflaumenhändler, der sagt Ihnen das auch, oder sehen Sie sich andere Ka,s mal da an.

Gruß Spezi

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#2
 Von 
Schlumpf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

So, war heute bei der DEKRA. Der Wagen hatte einen größeren Unfallschaden. Beide Kotflügel und Lampen, Motorhaube, Kühlergrill, ein Bügel (das Ding zwischen Motor und Kühlergrill) und noch so einige Sachen wurden erneuert. Sogar unter dem Wagen sind verrostete Schweißpunkte. Habe daraufhin natürlich gleich den Händler angerufen. Der meint, dass ich mich mit der Vorbesitzerin in Verbindung setzen soll. Diese sagt jetzt, dass der Wagen einen ganz kleinen "Rumps" gehabt hat und die Stoßstange neu lackiert wurde. Sonst nichts. Ich habe ihr dann gesagt, dass mein Rechtsanwalt sich das dann schriftlich von ihr geben lassen wird. Für diesen Zweck wollte sie mir ihre Adresse aber nicht am Telefon geben. Angeblich wollte sie mich deshalb gleich zurückrufen. Warte ich immer noch drauf. Jetzt hat mir gerade ein Bekannter erzählt, dass es bei der Handwerkskammer ein KFZ-Schiedsgericht gibt. Angeblich sogar kostenlos. Kennt sich damit jemand aus?

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#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
wenn der Verkäufer ( Händler) Mitglied der KFZ Innung ist, können Sie sich an diese Schiedsstelle wenden.
Sollte der Händler kein Mitglied sein, geht das leider nicht.
So wie ich das sehe, hat der Händler, wohl die Auskunft des Vorbesitzers so an Sie weitergegeben.
Wenn der Schaden so nicht so einfach zu erkennen war, gab es sicherlich keinen Anlass für diesen, das Auto trotzdem untersuchen zu lassen.
Auch für Sie, die das Auto ja nun eine Zeit gefahren sind, war der Schaden nicht erkennbar.
Nach dieser langen Zeit, kann der Unfall auch bei Ihnen entstanden sein. Hierist die Beweislage schwierig und kostspielig.
Ich denke, es bringt Sie dann nicht weiter.
Die gebotenen 3500,- sind OK.
Denken Sie !!! aber daran, den nun bekannten Schaden voll zu offenbaren.

Gruß Spezi

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#4
 Von 
Schlumpf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe schon bei der Handwerkskammer angerufen. Dort gibt es eine Schiedsstelle. Die sind aber nur für Verkäufe der letzten 4 Wochen zuständig. Da wurde mir gesagt, dass ich doch den Wagen als unfallfrei verkaufen soll. Ich habe ihn schließlich unfallfrei gekauft und ich selbst hatte keinen Unfall. Mit der Auskunft bin ich ganz und gar nicht einverstanden.
Allerdings hat sich die Vorbesitzerin gestern noch bei mir gemeldet. Sie hat jetzt den Unfall zugegeben. Die Werkstatt hat sie mir auch genannt. Die haben die Aussage der Vorbesitzerin bestätigt (Austausch von Kotflügel, Motorhaube, Lampen,...). Die Vorbesitzerin behauptet jetzt, dass sie dem Händler von dem Unfall erzählt hat und ihr Freund als Zeuge damals dabei war. Im Kaufvertrag steht allerdings "gekauft wie gesehen". Von dem Unfall ist da angeblich nichts vermerkt worden. Außerdem hat sie statt der erhofften 12.000,-- DM lediglich ca. 9.200,-- DM bekommen. Der Händler hat sich als Privatmann bei ihr ausgegeben, der den Ka für seine Frau kaufen möchte.
Daraufhin habe ich den Händler heute angerufen, weil jetzt ja bewiesen ist, dass der Unfall bereits vor meinem Kauf war. Er behauptet, dass kein Zeuge beim Kauf dabei war und er nichts von dem Unfall wußte. Einen 2 Jahre alten Wagen mit solch einem Unfallschaden hätte er angeblich niemals gekauft. Und genau das ist das Argument bei meinem Kauf.
Jetzt habe ich ein super Angebot von einem anderen Händler für den Neuwagen bekommen. Der nimmt allerdings keinen Wagen Inzahlung. Da ich den Wagen jetzt unverschuldet als Unfallwagen verkaufen muss, möchte ich natürlich einen gewissen Ausgleich vom damaligen Händler. Wie kann ich jetzt herausfinden, wie hoch der Unterschied eines damals 2 Jahre alten Autos unfallfrei und mit Unfall war?

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#5
 Von 
Schlumpf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Kurzer Zwischenstand von meinen Anwalt:

Das Recht ist eindeutig auf meiner Seite. Mein Anwalt fechtet den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Der Wagen soll gegen Bezahlung der gefahrenen Kilometer (in fast 3 Jahren ca. 9.000 km) zurückgenommen werden. Frist ist der 10. Juli 2004.

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#6
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

<Das Recht ist eindeutig auf meiner Seite> .

Schade für Sie, dass Anwälte nicht auch gleich Richter sind.
Meinungen des Anwaltes gehen nicht immer vor Gericht durch.
Ich hoffe das Sie im Rechtsschutz sind. Sonst kann es auch für Sie teuer werden.
Auch Anwälte irren. Sie wollen Sie ja vertreten.
Aber ich wünsche Ihnen Glück.

Gruß Spezi

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