Händler nimmt fahrzeug nicht zurück !

24. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
chilosa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Händler nimmt fahrzeug nicht zurück !

Hallo liebes Forum,

ich fasse mal "kurz" zusammen was die letzten paar Monate geschehen ist.
Da ich als erstes Auto ziemlichen Schrott gekauft hatte dachte ich mir beim nächsten gehe ich lieber zum Händler, da wird man auch nicht über den Tisch gezogen....Naja so viel dazu ....
Ich habe ein gebrauchtwagen bei einem ansässigen Händler gekauft. Mir wurde gesagt, und auch vertraglich festgehalten, das der Wagen ein unfallfahrzeug sei. Jedoch wäre es nur ein kleiner "Buff" gewesen vorne rechts...nach langem warten auf das Fahrzeug, da der TÜV noch neu gemacht werden sollte, kam dann die Überraschung: der Wagen hatte nicht nur einen kleinen "buff" er hätte sogar auf die richtbank gemusst, zusammengehalten wurde er teilweise mir kabelbinder!! Und den TÜV hätte dieses Fahrzeug erst garniht bekommen können in dem Zustand. Doch so und mit TÜV habe ich den Wagen als ffertig hingestellt bekommen..
Nach langem Hin und her hatte der Händler von uns aus eine dreimalige Chance die Mängel zu beheben.
Als er diesen fristen die wir gesetzt hatten nicht nachgekommen ist haben wir unseren Anwalt eingeschaltet.

Mittlerweile sind wir so weit das sich selbst die Polizei eingeschaltet hat,die haben wohl seit langem Interesse an diesem Händler gehabt.
Heute kam ein erneutes Schreiben vom Anwalt in dem Stand das wir nun die vollen bisher angefallenen raten und die kommenden an die Bank bezahlen müssen, denn bis die klageschrift nicht rausgegangen ist sollen wir für eine Auto zahlen das wir nicht mal vor der Tür stehen haben und auch gar nicht stehen haben wollen!

Gibt es da nichts was man dagegen tun kann? Habe schon längst ein neues Auto finanziert da ich darauf nun mal angewiesen bin.
Heißt das für mich wenn's schlecht läuft muss ich die nächsten Monate auch voll bezahlen und sehe am Ende mein Geld von der Bank nie wieder??

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wenn du das erste Auto finanziert hast, ist es ja nicht das Problem der Bank, ob und wie dein VK seinen Kaufvertrag erfüllt. Oder handelt es sich um einen verbundenen Vertrag, bei dem Kauf und Finanzierung zusammen abliefen? Dann würde ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch einen Rücktritt vom Finanzierungsvertrag ermöglichen.

quote:
Mir wurde gesagt, und auch vertraglich festgehalten, das der Wagen ein unfallfahrzeug sei. Jedoch wäre es nur ein kleiner "Buff" gewesen vorne rechts.


Und da haben nicht die Alarmglocken geklingelt, daß das nicht genau so im Vertrag festgehalten wurde, sondern mit einer Formulierung, bei der der VK jeden beliebigen Unfallschaden als "dem K bekannt" behaupten kann?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ohne Dich noch nervöser machen so wollen: Wenn der Händler schon die Polizei am Hals hat, musst Du auch im Hinterkopf behalten, dass er am Ende überhaupt nicht zahlungsfähig ist. Die mögliche strafrechtliche Relevanz könnte Dir allerdings helfen, dass Du zumindest unabhängig von Insolvenzen über Jahrzehnte verstrecken kannst.
Trotzdem würde ich mich jetzt finanziell darauf einstellen, zwei Autos und Deinen Anwalt und das Gericht zu bezahlen, damit DU am Ende nicht noch in Schwierigkeiten kommst. Hoffe, zumindest letztere Posten übernimmt eine RSV.

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Von Rücktritt bis Gerichtstermin hat es ungefähr ein Jahr gedauert. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit haben wir uns auf einen 90:10-Vergleich geeinigt und sind so halbwegs glimpflich rausgekommen (mit ca. einem Tausender Verlust bei ca. 8000€ Streitwert). Aber die Kohle liegt erstmal ein Jahr auf Eis. Glücklicherweise mussten wir weder für das erste noch zweite Auto finanzieren.
Ich würde mittlerweile nur noch bei größeren Autohäusern kaufen. Die müssen sich nicht um einen Hunderter kloppen und haben einen Ruf zu verlieren. Unser zweiter hat uns auch nicht mehr gekostet, und später auftretende Probleme wurden schnell und teilweise in größerem Umfang als angemeldet behoben.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chilosa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke das ihr mir schon mal geantwortet habt.

Zum ersten Punkt von bigi : der Kaufvertrag und die Finanzierung lief beides am gleichen Tag beim Händler ab. Über die hauseigene Bank namens Santander Glaube ich.

Des weiteren steht im Kaufvertrag das es sich um einen unfallwagen handelt...

Und zu Methadir : wir haben zwar eine Versicherung für solche Fälle,durch die unser Anwalt bezahlt wird, allerdings habe ich mir auch schon Gedanken darüber gemacht was nun kommt wenn er sagt er kann nicht zahlen....
Bisher sollen wir ja die raten zahlen an die Bank bis die klageschrift bei ihnen eintrifft..allerdings denke ich das wir die raten nicht mehr Wiedersehen:(
Die rsv hatten wir abgeschlossen.

Hat die Bank denn das Recht das geld von uns einzufordern,selbst wenn der Händler schuldig gesprochen wird?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hat die Bank denn das Recht das geld von uns einzufordern,selbst wenn der Händler schuldig gesprochen wird? <hr size=1 noshade>

Das sollte man den Anwalt fragen, denn der kann am besten sagen ob hier verbundene Verträge vorliegen oder nicht.



Wenn der Kredit unabhängig vom Auto läuft, dann zahlt ihr den Kredit bis zum Ende ab, selbst wenn das Auto zu Asche verbrannt wäre und der Händler schuldig wie die Nacht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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