Händler hat mich betrogen

8. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
mesmo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler hat mich betrogen

Hallo zusammen,

ich habe gestern mein erstes Auto(Golf 5, Bj 2006, 176.000km) gekauft und wurde vom Verkäufer(Händler) gleich betrogen.

Ich habe das Auto im Internet gesehen und es mir mit einem Freund zusammen gestern angeschaut. Dann bat er mir ein Probefahrt an und wir fuhren etwas herum. Alles schien super zu sein.

Als ich nach einem Rabatt fragte, sagte er, dass er nur, wenn ich auf Gewährleisung und Garantie verzichte, würde mir es für 3.300 verkaufen.

Ich habe es akzeptiert und den Kaufvertrag unterschrieben. Damit er die Gewährleistung sicher aufhebt, hat er auf den Kaufvertrag "Motorprobleme, Getriebeprobleme und technische Probleme" geschrieben.

Heute habe ich das Auto von einem anderen Freund begutachten lassen und er stellte fest, dass die Zylinderkopfdichtung viel Öl verliert und ausgetauscht werden muss.

Daraufhin habe ich den Verkäufer angerufen und um Reparatur oder Rücknahme geboten, aber er lehnt Beides ab. Wir könnten ihm auch anzeigen, sagte er, aber er würde es trotzdem nicht zurücknehmen oder reparieren.

Das Auto wurde noch nicht abgemeldet, steht ohne Kennzeichen beim Freund im Hof.

Nun meine Frage:
Kann ich irgendwie noch das Auto zurückgeben oder dem Verkäufer die Reparatur zahlen? Könnte ich event. seine Bemerkung als zu grob monieren und dafür eine Anzeige stellen?

Bitte keine falsche Anmerkungen machen, da ich es auch so nicht gewollt hätte und das ganze mir schon sehr leid tut.

Über jegliche Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße,
mesmo

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von mesmo):
oder dem Verkäufer die Reparatur zahlen?

Klar kann an das.
Aber wenn dann würde ich nicht den Verkäufer mit der Reparatur beauftragen sondern in eine seriöse Werkstatt fahen.



Zitat (von mesmo):
Könnte ich event. seine Bemerkung als zu grob monieren und dafür eine Anzeige stellen?

Nö.



Wenn man ein Auto kauft, nimmt man jemanden mit, der wirklich was davon versteht oder macht bei TÜV oder DEKRA einen Gebrauchtwagencheck.



Zitat (von mesmo):
Als ich nach einem Rabatt fragte, sagte er, dass er nur, wenn ich auf Gewährleisung und Garantie verzichte,

Und das hat man schriftlich?



Zitat (von mesmo):
Heute habe ich das Auto von einem anderen Freund begutachten lassen und er stellte fest, dass die Zylinderkopfdichtung viel Öl verliert

Wäre mir neu, das eine Zylinderkopfdichtung Öl enthält. Somit kann sie auch keines verlieren.

Eventuell sollte man das Auto mal fachmännisch durchcheken lassen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mesmo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mesmo):
oder dem Verkäufer die Reparatur zahlen?

Klar kann an das.
Aber wenn dann würde ich nicht den Verkäufer mit der Reparatur beauftragen sondern in eine seriöse Werkstatt fahen.

Okay. Das merke ich mir.

Zitat:
Zitat (von mesmo):
Könnte ich event. seine Bemerkung als zu grob monieren und dafür eine Anzeige stellen?

Nö.

Wenn man ein Auto kauft, nimmt man jemanden mit, der wirklich was davon versteht oder macht bei TÜV oder DEKRA einen Gebrauchtwagencheck.

Das weiß ich, aber finanziell war es bei mir etwas knapp. Deshalb habe ich leider an der falschen Stelle gespart.

Zitat:
Zitat (von mesmo):
Als ich nach einem Rabatt fragte, sagte er, dass er nur, wenn ich auf Gewährleisung und Garantie verzichte,

Und das hat man schriftlich?

Ja leider. Hier der wichtige Ausschnitt aus dem Vertrag von mein Beitrag auf motor-talk: https://data.motor-talk.de/data/galleries/0/476/511/78738883/auto-kaufvertrag-ausschnittt-6306227705714939151.jpg
Zitat:

Zitat (von mesmo):
Heute habe ich das Auto von einem anderen Freund begutachten lassen und er stellte fest, dass die Zylinderkopfdichtung viel Öl verliert

Wäre mir neu, das eine Zylinderkopfdichtung Öl enthält. Somit kann sie auch keines verlieren.

Eventuell sollte man das Auto mal fachmännisch durchcheken lassen?
Zitat (von Harry van Sell):
Aber wenn dann würde ich nicht den Verkäufer mit der Reparatur beauftragen sondern in eine seriöse Werkstatt fahen.


Das werde ich sicher machen. Seine Vermutung war es, weil aus der Stelle eben das Öl fließt, kann aber auch etwas anderes sein.
Werde morgen das Auto anmelden, wenn der Händler die Papiere bringt.

Also kann ich deiner Meinung nach den Händler nicht anzeigen und so will er die Reparatur nicht zahlen bzw. auch das Fahzeug nicht zurücknehmen.
Muss ich also alle Kosten selber tragen?

PS: Kannst du vielleicht ein Auge auf den Ausschnitt aus dem Vertrag unter dem Link werfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

was h-v-s meinte, als er schrieb, dass die ZKD kein Öl enthält war das eher so gemeint, dass die Dichtung selber kein Öl enthält und der Satz die Dichtung verliert Öl nicht stimmen kann ;)
Natürlich kann eine defekte ZKD die Ursache für den Ölverlust sein!

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von mesmo):
Als ich nach einem Rabatt fragte, sagte er, dass er nur, wenn ich auf Gewährleisung und Garantie verzichte,

Und das hat man schriftlich?
Damit ist gemeint, hat man den genannten Satz schriftlich!?!? Also der Satz, dass er nur dann mit dem Preis runtergeht, wenn du auf die Sachmängelhaftung verzichtest!?

Zu deinem Link, bzw dem Bild dort, du hast einen Vertrag mit den besagten Mängeln unterschrieben, wie willst du denn jetzt im Zweifel einem Richter erklären, dass das was du da unterschrieben hast nicht gestimmt hat? Der Vertrag sagt ganz deutlich, Mängel sind vorhanden und du wusstest von denen!

Dein Kumpel könnte zwar als Zeuge herhalten, aber deine Unterschrift auf dem Vertrag an sich, die ist leider recht aussagekräftig...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mesmo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an euch Beiden. Anscheinend habe ich keine Chance gegen den Händler. Somit verliert man wieder ein Stück Vertrauen an das Gute in den Herzen der Menschen.

Ich mache erst paar Fahrstunden, um wieder fahren zu können. Hatte also überhaupt keine Ahnung von Autos und nur auf Empfehlung meiner Begleiter gehandelt. Die haben es leider unwillentlich übersehen. An solche hinterhältige Handlungen hat leider keiner von uns gedacht.
Alles in allem, bin ich etwas schlauer und ärmer :-).

Vielen Dank noch einmal.

Viele Grüße,
Mesmo

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich sehe die Chancen hier gar nicht so schlecht, gegen den Händler vorzugehen.

- der pauschale "Gewährleistungsverzicht" ist natürlich unwirksam
- die aufgezählten "Mängel" sind imho zu unspezifisch
- man hat doch sicher den Freund als Zeugen

Das ergibt unter dem Strich schon ein klares Bild. Problem: wenn man klagen muss, trägt man ein nicht unerhebliches Prozessrisiko

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ein 12 Jahre alter Golf mit knapp 180.000km ist schon ziemlich verschlissen. Die defekte ZKD dürfte unter normalen Verschleiß fallen. Das dürfte nichts sein was auf Gewährleistung würde repariert werden müssen. Auch mit defekter siffender ZKD kann man unter Umständen noch gaaaaaaanz lange fahren.
Was bedeutet "viel" Öl verlieren? Tropft das Öl nach 10km bereits vom Motor auf die Straße?
Man hat hier das bekommen was man von solch einem Auto erwarten kann.

Zitat (von mesmo):
Damit er die Gewährleistung sicher aufhebt, hat er auf den Kaufvertrag "Motorprobleme, Getriebeprobleme und technische Probleme" geschrieben.
Das ist ein unerlaubter Versuch der Umgehung der Sachmängelhaftung und unwirksam. Der VK kommt in Erklärungsnot, warum ein Wagen mit diesen Mängeln zu diesem Preis verkauft wurde.

Zitat (von mesmo):
Muss ich also alle Kosten selber tragen?
So würde ich das sehen, ja.

Zitat (von mesmo):
Das weiß ich, aber finanziell war es bei mir etwas knapp.
Für dein Budget bekommt man deutlich jüngere Fahrzeuge mit viel weniger Kilometern!

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mesmo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zeugen:
sind mein Onkel, der einfach so dabei war und ein Freund. Beide würden alles bezeugen.

Öl-Verlust:
Da ich es einem Tag später den Fehler gemerkt habe, weiß ich nicht, wie schlimm es ist. Es war ein Tag später ein Fleck von ein paar cm Breite. Ich werde es nach dem Anmelden direkt im Werkstatt prüfen lassen.

Umgehung der Sachmängelhaftung:
Das hat auch der ADAC-Mitarbeiter am Rechtsberatung gesagt und mir eher recht gegeben, aber der örtliche ADAC-Anwalt hat das ganze, auch am Telefon, ziemlich aussichtslos gesehen. Er zählte den Defekt zu Motorprobleme und diese wären ja im Kaufvertrag enthalten, meinte er.

Mein Budget:
Da ich nicht mobil war und ständig jemandem um Hilfe bitten musste, habe ich einfach das erst beste genommen. Heute habe ich blöderweise auch ein besseres Angebot von einem anderen Verkäufer erhalten, aber dafür ist wohl zu spät.

Also empfiehlt ihr auf eine Anzeige zu verzichten und die Kosten bis von momentan ZKD 600€ zu übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich sehe nichts, wofür man den Händler anzeigen könnte. Er hat Sie nicht betrogen (getäuscht), Sie haben ein Fahrzeug bekommen wie es im Kaufvertrag beschrieben ist.

Ganz aussichtslos wäre ein Zivilverfahren vielleicht nicht, aber es würde Sie wahrscheinlich mehr kosten als der Austausch der Zylinderkopfdichtung.

Das Gute im Menschen ist ein schönes Konzept im Umgang, aber im Fahrzeughandel nicht immer vorauszusetzen.

Daher erst vergleichen, jemand mitnehmen der sich auskennt und/oder einen Gebrauchtwagencheck investieren, und nur unterschreiben was man gelesen und verstanden hat und womit man später auch leben kann (auf keine komischen Deals einlassen).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10688 Beiträge, 4206x hilfreich)

Der Gewährleistungsausschluss wegen 400€ Preisnachlass ist ungültig, allerdings hilft einem das kaum weiter, da der 1,8er Benziner bei rund 180.000 km das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat. Jeder Mehrkilometer wird dir nur durch penible Pflege und Wartung geschenkt, die ZDK ist bei der Laufleistung normaler Verschleiß, von daher.....

Einziger Angriffspunkt wäre höchstens der hohe Kaufpreis von 3300€ für ein 750€ Exportfahrzeug, es hat allerdings niemanden den Kunden gezwungen teuren Schrott zu kaufen....


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mesmo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Mir haben nun zwei Anwälte von einer Anklage abgeraten, deshalb werde ich es erst einmal lassen. Meine Chanchen stehen durch den handgeschriebene "Motorprobleme"-Text leider nicht so hoch, sagten Diese. Außerdem sagte der Händler, dass er alles tun würde, um das Verfahren in die Länge zu ziehen und kostspielig zu machen, da er einen Rechtsschutz hat und den Fall wahrscheinlich gewinnen würde.
Ich werde zunächst mal am Wochenende den Motor reinigen und den Grund herausfinden. Ob ich es repariere oder sonst irgend etwas damit mache, überlege ich mir wohl danach.
PS: Es ist ein Diesel-Auto.

Meine einzige Gegenreaktion wäre jetzt ihm eine negative Bewertung auf Mobile zu hinterlassen und sei es auch bedeutungslos, ihm eine schriftliche Reparaturaufforderung und Anklagedrohung zu schicken.

Ich bedanke mich sehr herzlich an euch Alle, weil ihr mir beigestanden haben und bin froh, dass es noch hilfsbereite Menschen gibt.

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