Händler hat falschen Neuwagen bestellt

3. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler hat falschen Neuwagen bestellt

Habe Ende April einen Neuwagen bestellt, welchen ich eigentlich nächste Woche bekommen würde.

Leider hat der Händler Bockmist gebaut und den falschen Wagen bestellt und ich soll nun frühestens Mitte Juli, eher Anfang August, meinen Neuwagen bekommen.

Wie sieht es mit Schadenersatz aus?

Im Kaufvertrag steht, dass man den Verkäufer erst ab 6 Wochen über unverbindlichem Liefertermin in Verzug setzen kann.

Nur wie läuft das hier, denn bei korrekter Bestellung hätte ich ja schon nächste Woche meinen Wagen - das falsch bestellte Fahrzeug wurde bereits regulär gebaut und könnte von mir theoretisch bereits übernommen werden!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Da eine Falschlieferung einen Sachmangel und keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung darstellt, spielt es keine Rolle, ob gar nicht oder das falsche Kfz geliefert wurde.
Folglich bleibt gültig:
"...dass man den Verkäufer erst ab 6 Wochen über unverbindlichem Liefertermin in Verzug setzen kann."

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#2
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt ein Händler hat Narrenfreiheit und kann (vorsätzlich) falsch bestellen und der Kunde muß die Zeche zahlen?

Für die Differenz (bei mir geschätzt zwischen mindestens und 2 Monaten) wurde mir noch nicht einmal ein kostenloser Leihwagen angeboten.

Ganz lustig wird's vorallem, da in jeder Auftragsbestätigung ein anderer (immer späterer) unverbindlicher Liefertermin drin steht.

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#3
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

freuen sie sich doch, so bleibt ihr neues Auto länger neu.

Wer hat eigentlich die einseitige Geschichte mit dem kostenlosen Leihwagen ins rollen gebracht.

Was für ein Auto wird denn in den Auftragsbestätigungen erwähnt. Das Richtige oder das Falsche?

Gruß doko

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ausstattung usw. stimmt immer mit meiner Bestellung überein.

Allerdings hat der Wagen offiziell ein Facelift erhalten und der Händler hat trotz meiner schriftlichen Anweisung das alte Modell ohne dieses tiefgreifende Facelift bestellt.

Der Fehler ist ihm erst ca. 2 Wochen später aufgefallen, nachdem ich nachhakte warum in der mir zugegangenen Auftragsbestätigung nirgends das Facelift erwähnt wird. Genau am gleichen Tag dieses Telefonat hat er dann den 2. Neuwagen bestellt.

Zu dieser 2. Bestellung habe ich dann ebenfalls eine Auftragsbestätigung mit viel späterem Liefertermin erhalten.

Das Problem ist, dass zwischen einer Lieferzeit von 6 Wochen und 2 1/2 Monaten doch ein beträchtlicher Unterschied ist und mein altes Auto bereits verkauft ist. Für kurze Zeit konnte ich auf Kumpels oder das Auto der Familie zurückgreifen. Das geht allerdings nicht länger. Der kleinste Leihwagen für die 5 Wochen Verzögerung kostet mindestens 1.000 EUR.

Irgendwie muß doch der Verkäufer haftbar gemacht werden. Es kann doch nicht sein, dass so ein Typ trotz mehrfacher Anweisung (2 mal im Kaufvertrag und sogar noch in einem zusätzlichen Schreiben von mir) das falsche Auto bestellt und ich für die Lieferverzögerung auch noch bezahlen soll?

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#5
 Von 
V-Mann
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich sehe Ihre Reklamation so:

Wir haben im Geschäftsverkehr im Wesentlichen Vertragsfreiheit. Wenn Ihnen die oben geschilderte Regelung des Kaufvertrags nicht passt, so hätten Sie diesen nicht unterschreiben dürfen.

Ich wundere mich immer wieder, mit welcher Ignoranz Käufer Kfz.-Kaufverträge unterschreiben. Eine Änderung der Vertrags- und Lieferbedingungen in Kaufverträgen von Automobilhäusern kann auf dem Markt erst dann durchgesetzt werden, wenn der mündige Verbraucher seinen Willen im Kaufvertrag durchsetzt, statt alles zu unterschreiben, was der Händler ihm vorlegt.
Einfach nicht kaufen, falls der Händler den Willen des Kunden nicht akzeptiert.

Probieren Sie es einmal aus! Ein durch den Kunden abgebrochenes Verkaufsgespräch zieht nicht selten nach drei Tagen einen Anruf des Verkäufers nach sich, in dem er einlenkt.

Und beim Aushandeln der Verträge immer mit dem schlimmsten aller Fälle rechnen!

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#6
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:
Ausstattung usw. stimmt immer mit meiner Bestellung überein.
...
Zu dieser 2. Bestellung habe ich dann ebenfalls eine Auftragsbestätigung mit viel späterem Liefertermin erhalten.

Das erste (flasche) Auto wurde also vertragskonform bestellt. Wenn der Händler Sie daher nicht zwingt, dieses Fahrzeug abzunehmen, sondern umgehend ein Modell mit Facelift bestellt, ist das als äußerst Kulant anzusehen.
Versuchen Sie, sich mit dem Händler über einen kostengünstigen Ersatzwagen zu einigen.

Gruß, Wolf.

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#7
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das erste (flasche) Auto wurde also vertragskonform bestellt.


Wieso "vertragskonform" wenn in meinem verbindlichen Kaufvertrag eindeutig "Facelift" steht und dies dem Händler zusätzlich auch noch in einem dem Vertrag beiliegenden Brief mitgeteilt wurde?

Das ist doch nicht kulant, sondern einfach eine pure Dreistigkeit den Fehler einfach unter den Tisch kehren zu wollen. Der Händler hätte die Karten offen auf den Tisch legen sollen und nachfragen ob ich mit der Vorgehensweise einverstanden bin - in dem Fall hätte ich der zweiten Bestellung nicht zugestimmt, wäre vom Kaufvertrag zurückgetreten und hätte Schadenersatz verlangt!

Wie oft muss man denn so einem Verkäufer erzählen was für ein Auto man will???

Es wurde während der Bestellung mehrfach ausdrücklich "Facelift" gesagt, es steht auf allen 3 Seiten des Kaufvertrag, in einem dem Kaufvertrag beiliegenden Brief und zusätzlich noch in der dem Kaufvertrag beiliegenden offiziellen Pressemitteilung des Hersteller damit der Händler weiß was alles erneuert wurde.

Das sind mindestens 5 nachweisbare eindeutige Mitteilungen, dass ich das Facelift will. Wenn der Händler es dann nicht schafft das richtige Modell zu bestellen, ich weiß nicht.

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#8
 Von 
HoHo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo weissnix05,

Sie vertreten Ihren Standpunkt ja ziemlich klar und wollen nicht von Ihrer Linie abweichen.
Dann erübrigt sich doch jede weitere Diskussion, oder? ;)

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#9
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Wenn im Kaufvertrag eindeutig das Facelift vermerkt wurde, ist die Bestellung nicht vertragskonform. Irgendwie widersprechen Sie sich...

Verwirrt, Wolf.

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#10
 Von 
burner0266
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo weissnix05

Ich sehe eigentlich keinen Grund für Ihre Aufregung.
Der Hersteller Ihres bestellten Neuwagens baut den alten Fahrzeugtyp bis zu einem bestimmten Baudatum. Danach wird erst die Produktion auf das Facelift umgestellt. Da Ihre Bestellung nach Ihrer Aussage erst zwei Wochen lief, muss genau in den zwei Wochen die Umstellung auf das Facelift und die Bestellfreigabe erfolgt sein.
Auch wenn der Händler von Anfang an das neue Modell bestellt hätte, würde das an Ihrem jetzigen Liefertermin max 2 Wochen ausmachen.
Es ist normal, das bei Anlaufen eines neuen Modells oder Facelift die Liefertermine etwas länger sind als beim alten Modell.
Sie wollten das neue Modell, der Händler hat es bestellt und wird es Ihnen so schnell wie es ihm möglich ist liefern.
Wenn Sie einen Anspruch auf einen Ersatzwagen hätten, dann folglich maximal auf die zwei Wochen Verzögerung, die durch die spätere Bestellung des Händlers entstanden ist.

Also Cool bleiben und aus das neue Fahrzeug freuen. Viel Spaß damit.

MfG burner0266

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" :) Ich besitze kein Copyright auf meine Rechtschreibefehler, deshalb darf Sie jeder verwenden. :) "

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