HILFE: Privater Autokauf: Betrug oder einfach nur Dummheit

25. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb498333-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
HILFE: Privater Autokauf: Betrug oder einfach nur Dummheit

Hallo, ich habe mir vor kurzem von privat ein altes Audi TT Cabrio gekauft. Optisch war das Auto in einem sehr guten, gepflegten Zustand. Vom Verkäufer wurde der Wagen wie folgt beschrieben (Email):

"Die Reifen muß man auswuchten da beim putzen für die Bilder ein Reifengewicht abgegangen ist
Sonst fährt sich das Teil sehr sauber und außergewöhnlich gut und stabil.
Es gibt KEIN Wartungsstau, es scheppert und wackelt nichts.
Das Auto verkaufe ich nur weil ich da die Gartengeräte nicht rein bekomme die ich aber immer wieder mit nach Hause nehmen muß da diese sonst gestohlen werden."

Weiteres von mir, während der Besichtigung besprochen wurde: Zusätzlich leuchtet das Lämpchen vom ABS, was mir damit erklärt wurde, dass die Batterie während des Stillstands abgelöst wurde und "dass man da einfach mal den Fehlerspeicher auslesen müsste, dann ginge das schon weg".

Das hat sich für mich alles sehr plausibel angehört. Eine Probefahrt konnte ich leider nicht machen, da das Auto nicht angemeldet war. Aber der Verkäufer machte einen freundlichen, akuraten Eindruck. Zudem stand das Fahrzeug bei seinem Bruder in einer angemieteten Hobbywerkstatt. Der Bruder bastelt wohl ganz gerne. Was für mich so wirkte, als wäre der Wagen in einem entsprechend guten Zustand.

Ich habe den PKW gekauft und bin direkt am nächsten Tag damit in die Werkstatt zum Auswuchten und Fehlerauslesen: nun der tatsächliche Zustand.
1.Das Lesegerät bekommt vom Fahrzeug kein Feedback. Das Steuergerät erhält kein Signal (darum das Lämpchen). Selbst Audi konnte in einem kurzen Versuch nichts auslesen (kein Signal). Das Fahrzeug scheint entweder "vergessen" zu haben, wer es ist und muss neu "angelernt " werden (was tatsächlich durch abgelöste Batterien passieren könnte), oder es ist etwas schlimmeres.

2. Nach zweimaligem Wuchten wackelte der Wagen immer noch wie Espenlaub und es wird gefühlt schlimmer. Die Werkstatt hat erhebliche und gefährliche Schäden an der Antriebswelle und dem Querlenker festgestellt, der höchstwahrscheinlich für das starke Wackeln des Fahrzeugs verantwortlich ist. Das zum Thema "fährt sich außergewöhnlich gut und stabil". Das tut er nicht die Spur.
3. Die elektrischen Scheibenheber blockieren manchmal, sodass sich das Fahrzeug nicht vollständig verschließen lässt.

Zudem habe ich durch die Zulassungsstelle erfahren, dass der Verkäufer das Fahrzeug nie angemeldet hatte. Er hat es, jetzt auch nach eigener Aussage, nur nachhause gefahren (also ein paar 100km). Angeblich hat er den Wagen dann wegen seiner Gartengeräte nicht mehr gebraucht und nun verkauft. Wenn er den Wagen bewegt hat (warum auch immer man sich dann einen TT kauft), wie kann er dann nicht festgestellt hat, wie stark der Wagen wackelt und diesen Mangel tatsächlich auf die ungewuchteten Gewichte beziehen? Ich finde das alles höchst mysteriös.

Ich weiß nicht mehr weiter und würde den Kauf gerne rückabwickel. Habe ich da Chancen, obwohl der Verkäufer sich weigert? Oder habe ich wenigsten ein Recht auf vollständige Nacherfüllung? Mittlerweile bin ich so sauer, dass ich in der Kerl gerne wegen Betrugs verklagen würde. Aber er tut ja immer noch so, als wüsste er von nichts. Von dem Schaden, den ich durch meine Immobilität erleide, ganz zu schweigen. Ich brauche ein funktionierendes Auto. Er hat sich anfangs bezüglich der Leuchte sogar kooperativ gezeigt und wollte das bezahlen. Nun ist die erste Rechnung für die Fehlersuche da (500€ ) , der Wagen aber immer noch defekt und er will die Kosten nicht übernehmen, weil er mit viel weniger gerechnet hat und das ja immer noch kaputt ist.Jetzt habe ich ein defektes Auto und eine Werkstattrechnung und einen Verkäufer, der jegliche Schuld von sich weist. Im Kaufvertrag steht übrigens das übliche über keine Sachmängelhaftung, aber durchaus für grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers. Liegt das in diesem Fall vor? Das hier kein Spaß mehr, wenn mir jemand fadenscheinige Erklärungen auftischt und damit vielleicht mein Leben in Gefahr bringt. Einen TÜV bekäme das Fahrzeug in diesem Zustand nicht und ist damit doch auch nicht in einem gebrauchsüblichen Zustand, oder? Man muss dazu sagen, der Wagen hat TÜV von 2017, aber er bekäme halt jetzt aktuell keinen.

Des Weiteren steht im Vertrag bei Sachmängeln bei Übergabe nichts drin. Also das Feld ist leer.

Welche Rechte habe ich und was kann ich tun? Oder bleibe ich jetzt auf allem sitzen und der kann weiter unsinn erzählen oder den Unwissenden spielen.

Danke für Ihr Feedback! Ich bin übrigens Rechtsschutzversichert. Also wenn meine Chancen gut liegen, würde ich auch eine rechtliche Auseinandersetzung nicht scheuen.

Grüße
Jessica Thieme

PS: Ich weiß, es war dumm und naiv, dieses Fahrzeug zu kaufen.

-- Editiert von fb498333-12 am 25.08.2018 20:49

-- Editiert von fb498333-12 am 25.08.2018 20:51

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von fb498333-12):
"fährt sich außergewöhnlich gut und stabil"

Fand das irgendwie Eingang in die vertraglichen Vereinbarung?


Ansonsten wird das problematisch, denn man wird nicht nur nachweisen müssen, dass die Probleme bereits vor dem Kauf vorhanden waren, sondern das der Verkäufer auch von den Schäden wusste und diese bewusst verschwiegen hatte.

Und bei den Steuergeräten sieht es noch schlechter aus, denn da wusste man schon vor Kauf um den Mangel und hat diesen quasi "mitgekauft".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Meine erste Einschätzung: Dein Auto, dein Problem. Du wirst kaum nachweisen können dass der Verkäufer die Mängel kannte und dir verschwiegen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb498333-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb498333-12):
"fährt sich außergewöhnlich gut und stabil"

Fand das irgendwie Eingang in die vertraglichen Vereinbarung?


Ansonsten wird das problematisch, denn man wird nicht nur nachweisen müssen, dass die Probleme bereits vor dem Kauf vorhanden waren, sondern das der Verkäufer auch von den Schäden wusste und diese bewusst verschwiegen hatte.

Und bei den Steuergeräten sieht es noch schlechter aus, denn da wusste man schon vor Kauf um den Mangel und hat diesen quasi "mitgekauft".


Inwiefern Eingang in den Vertrag? Es steht kein Bezug zum vorherigen Schriftverkehr im Vertrag. Aber im Vertrag steht ja letztlich auch kein einziger Mangel drin, also nicht Mal die bekannten. Kann man damit nicht etwas erreichen?

Meine Werkstatt hat gesagt, dass die Schäden am Unterboden dort nicht erst seid gestern sind und man merkt sie ja beim fahren. Sowas kann man doch nicht nicht merken.

Zum Steuergerät: Es kann also jeder, wie bei den Reifen auch schon, simple Erklärungen liefern für riesige Baustellen und ist damit fein raus?

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#4
 Von 
fb498333-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Meine erste Einschätzung: Dein Auto, dein Problem. Du wirst kaum nachweisen können dass der Verkäufer die Mängel kannte und dir verschwiegen hat.


Er kannte sie ja, hat nur einfache und leicht zu reparierende Erklärungen dazu geliefert. Dass die in beiden Fällen nicht stimmten, ist das Zufall?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von fb498333-12):
Es steht kein Bezug zum vorherigen Schriftverkehr im Vertrag.

Schade, dann dürfte die Chance das als "zugesicherte Eigenschaft" zu werten sehr gering sein.



Zitat (von fb498333-12):
Meine Werkstatt hat gesagt, dass die Schäden am Unterboden dort nicht erst seid gestern sind und man merkt sie ja beim fahren

Welche Schäden sind das denn am Unterboden welche das fahren beinflussen?
Das man Schäden am Unterboden beim fahren merkt, dürfte wohl in der Regel nur in der DTM oder Formel 1 der Fall sein.



Zitat (von fb498333-12):
Zum Steuergerät: Es kann also jeder, wie bei den Reifen auch schon, simple Erklärungen liefern für riesige Baustellen und ist damit fein raus?

Ja, Laien dürfen durch aus der Meinung sein, das es nur Kleinigkeiten sind - insbesondere wenn des eine bekannte Reaktion auf "Batterie weg" ist.



Deshalb rate ich immer dazu, das man beim Gebrauchtwagen vor Kauf die Gebrauchtwagen-Checks der bekannten Sachverständigenorganisationen nutzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb498333-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb498333-12):
Es steht kein Bezug zum vorherigen Schriftverkehr im Vertrag.

Schade, dann dürfte die Chance das als "zugesicherte Eigenschaft" zu werten sehr gering sein.

Zitat (von fb498333-12):
Meine Werkstatt hat gesagt, dass die Schäden am Unterboden dort nicht erst seid gestern sind und man merkt sie ja beim fahren

Welche Schäden sind das denn am Unterboden welche das fahren beinflussen?

Zitat (von fb498333-12):
Zum Steuergerät: Es kann also jeder, wie bei den Reifen auch schon, simple Erklärungen liefern für riesige Baustellen und ist damit fein raus?

Ja, Laien dürfen durch aus der Meinung sein, das es nur Kleinigkeiten sind - insbesondere wenn des eine bekannte Reaktion auf "Batterie weg" ist.



Deshalb rate ich immer dazu, das man beim Gebrauchtwagen vor Kauf die Gebrauchtwagen-Checks der bekannten Sachverständigenorganisationen nutzt.



Und warum hat es keine Relevanz, dass im Vertrag das Sachmängel-Feld leer ist? Ist Schmängelfrei dann nicht eine zugesicherte Eigenschaft?

Die Antriebswelle und der Querlenker sind defekt und verursache starke Schwingungen und Unwucht. Das hört und merkt man und es ist ziemlich gefährlich. Und er meinte halt, das wäre von ungewuchteten Reifen. Das heißt, das war ihm klar. Und ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass ihm dieser Defekt erst nach dem Putzen der Reifen aufgefallen ist.

Ja, sicher, meine Lektion habe ich gelernt.

-- Editiert von fb498333-12 am 27.08.2018 07:58

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von fb498333-12):
Er hat sich anfangs bezüglich der Leuchte sogar kooperativ gezeigt und wollte das bezahlen.


Wie genau und mit welchen wohlformulierten Worten hat er das denn getan? Evtl. hat er damit ja die Reparatur zugesichert und Du hast zumindest DIESE Baustelle von der Backe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ist Schmängelfrei dann nicht eine zugesicherte Eigenschaft?


Das hätte schon ausdrücklich vereinbart sein müssen. Das bloße Nichterwähnen führt nicht dazu

Zitat:
Und er meinte halt, das wäre von ungewuchteten Reifen.


Es ist sein gutes Recht, das zu meinen und zu behaupten. Er ist ja schließlich Laie

Zitat:
Das heißt, das war ihm klar.


Diese Schlussfolgerung müsstest du beweisen.
Du müsstest ebenfalls nachweisen, dass der Mangel kein normaler Verschleiß ist und dass er schon bei Übergabe vorhanden war.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb498333-12):

Ja, sicher, meine Lektion habe ich gelernt.


Es ist schon klar das dich das "Wurmt"- würde es wahrscheinlich jeden. Wenn du RSV Versichert bist kannst du dich ja trotzmal man an einen Anwalt wenden, evtl. besteht an einer Ecke der Sache aus seiner Sicht noch ein Hebel wo man ansetzen kann. Allzuviel Hoffnungen sollte man aber nicht reinlegen.
Privater Autohandel ist halt wie Mittelalterlicher Basar -so komisch sich das anhört- aber im Grunde ist es so.

Generell sind die aufgezählten Defekte mit wenigen Hundert Euro behebbar. Wenn du vielleicht einen befreundeten Schrauber hast noch mit viel weniger. Antriebsgelenke, Fensterheber sind Golf4 Standartteile für 30-50€ & ABS Fühler 15€ , Geberring ~10€ und selbst wenn das ABS Steuergerät defekt sein sollte bekommt man es für 199€ pauschal repariert. Alles keine großen Sachen und im Alter völlig normal.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Zitat:
Zudem stand das Fahrzeug bei seinem Bruder in einer angemieteten Hobbywerkstatt. Der Bruder bastelt wohl ganz gerne. Was für mich so wirkte, als wäre der Wagen in einem entsprechend guten Zustand.
Das könnte hilfreich für Dich sein! Denn sehr wahrscheinlich hat ja wohl der technisch erfahrene Bruder des Verkäufers das Fahrzeug gecheckt und seinem Bruder womöglich gleich davon abgeraten, das voraussichtlich "reparaturgeldfressende" Fahrzeug auch nur anzumelden. Ich halte es deswegen auch für nicht glaubhaft, dass der Besitzer von nichts gewusst haben will.
Auch solltest Du vielleicht Mal Kontakt mit dem vorletzten Besitzer (also quasi der letzte Besitzer vor dem, der es Dir verkauft hat) aufnehmen und den mal Fragen, welche Schäden vielleicht sogar dem schon bekannt waren und was er davon auch schon Deinem Verkäufer erzählt hat. Dann hättest Du vielleicht einen wertvollen Zeugen.

Viel Erfolg!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von fb498333-12):
Ist Schmängelfrei dann nicht eine zugesicherte Eigenschaft?

Nö, da es eigentlich keine mängelfreien Gerbrauchtwagen gibt, greift dann des Konstrukt der "üblichen Beschaffenheit".



Zitat (von little-beagle):
Wie genau und mit welchen wohlformulierten Worten hat er das denn getan?

Und hat er das schriftlich / textlich gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb498333-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Auch solltest Du vielleicht Mal Kontakt mit dem vorletzten Besitzer (also quasi der letzte Besitzer vor dem, der es Dir verkauft hat) aufnehmen und den mal Fragen, welche Schäden vielleicht sogar dem schon bekannt waren und was er davon auch schon Deinem Verkäufer erzählt hat. Dann hättest Du vielleicht einen wertvollen Zeugen.


Der Tipp war Gold Wert, ich habe den Vorbesitzer bei Facebook gefunden und kontaktiert und tatsächlich waren alle Mängel bekannt. Jetzt würde ich den Vorbesitzer entweder nochmal unter Druck setzen oder lieber gleich eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei machen? Was ratet ihr mir?

Herzlichen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Dann würde ich diese Aussage vom Vor-Voreigentümer erst mal schriftlich / textlich besorgen.


Wenn das vorliegt, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Und zwar gegen den Käufer wegen Betruges und gegen den Bruder wegen des Verdachts des Betruges.
Von der Anzeige sollte man man sich eine Bestätigung geben lassen


ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit der Anfechtung wegen Arglistiger Täuschung und Betrug, Aufforderung zur unverzüglichen Rückabwicklung des Vertrages.
Die Kopie der Anzeige als Kopie beilegen.

Dazu
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage) für dei Abwicklung
– gerichtsfester Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb498333-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich diese Aussage vom Vor-Voreigentümer erst mal schriftlich / textlich besorgen.


Wenn das vorliegt, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Und zwar gegen den Käufer wegen Betruges und gegen den Bruder wegen des Verdachts des Betruges.
Von der Anzeige sollte man man sich eine Bestätigung geben lassen


ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit der Anfechtung wegen Arglistiger Täuschung und Betrug, Aufforderung zur unverzüglichen Rückabwicklung des Vertrages.
Die Kopie der Anzeige als Kopie beilegen.

Dazu
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage) für dei Abwicklung
– gerichtsfester Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Alles klar, genau so werde ich es machen. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
und gegen den Bruder wegen des Verdachts des Betruges.

Ist das nicht etwas weit hergeholt? Ein Dritter der mit dem Verkauf garnichts zu tun hat?
Klar es ist möglich das der Bruder geraten hat das Fahrzeug wieder abzustoßen , es kann aber genauso gut sein das er ihn nur (!) über die Mängel aufgeklärt hat. Vielleicht hat das aber auch schon der Vorbesitzer getan!
Was der eigentliche jetzige Verkäufer dann dann wirklich macht , ob er diese Mängel verschweigt das ist doch weder Sache des Bruders noch des Vorbesitzer.
Ich würde mich rein an den Vertragspartner auf meinem Kaufvertrag halten denn dieser ist bindend.
Und bevor man die Sache ins Rollen bringt mit Anwalt Gericht & Co. reicht vielleicht auch schon ein Gespräch mit der Aussage des Vorbesitzer in der Hinterhand. Wenn er dann nicht einlenkt kann man immernoch weitergehn.

An die TE: Viel Glück bei der Sache :) und bitte mal eine Rückmeldung geben was nun Schrittweise herauskommt dabei !

-- Editiert von Jule28 am 28.08.2018 10:24

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb498333-12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Ist das nicht etwas weit hergeholt? Ein Dritter der mit dem Verkauf garnichts zu tun hat?
Klar es ist möglich das der Bruder geraten hat das Fahrzeug wieder abzustoßen , es kann aber genauso gut sein das er ihn nur (!) über die Mängel aufgeklärt hat. Vielleicht hat das aber auch schon der Vorbesitzer getan!


Der Bruder war Erfüllungsgehilfe und bei der Vorstellung und Unterschrift des Vertrages anwesend bzw. hat die selben Geschichten erzählt, wie der eigentliche Verkäufer. Priorität hat aber natürlich der eigentliche Verkäufer.

Zitat (von Jule28):
Und bevor man die Sache ins Rollen bringt mit Anwalt Gericht & Co. reicht vielleicht auch schon ein Gespräch mit der Aussage des Vorbesitzer in der Hinterhand. Wenn er dann nicht einlenkt kann man immernoch weitergehn.


Ich würde hier ehrlich keine Gnade walten lassen, da dieser Mensch das Auto dann wahrscheinlich einfach an den nächsten armen Wicht verkauft. Der muss seine Lektion schon lernen, damit der das nicht nochmal macht.

-- Editiert von fb498333-12 am 28.08.2018 11:02

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Und bevor man die Sache ins Rollen bringt mit Anwalt Gericht & Co. reicht vielleicht auch schon ein Gespräch mit der Aussage des Vorbesitzer in der Hinterhand.

Stimmt, zusammen mit der Anzeige könnte das sehr motivierend wirken ;-)



Zitat (von Jule28):
Ein Dritter der mit dem Verkauf garnichts zu tun hat?

Soooo unbeteiligt war er ja nicht - wenn er schon die Werkstatt zur Verkaufspräsentation zur Verfügung stellt und hilft gewisse Dinge zu suggerieren ...


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