Guten Tag,
ich habe vor mir demnächst einen Gebrauchtwagen zu kaufen.
Gestern telefonierte ich mit einem Verkäufer und stellte ihm die Frage wie das mit der einjährigen Gebrauchtwagengarantie ist.
Darauf er: "Bei und keine Garantie, wir sind nur Händler"
Ich dachte ein Händler muss eine Garantie geben. Woran kann ich überhaupt festmachen ob die besagte Person Händler ist oder nicht (er ist kein Vertragshändler!)???
Händler = Garantie????
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Entscheidend ist, ob der Verkauf gewerblich erfolgt (auch wenn ich mein Kanzleifz. verkaufe ist das der Fall).
Nur der von Ihnen verwendete Begriff ist nicht ganz korrekt. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstelers bzw. Verkäufers.
Dagegen besteht seit dem 01.01.02 für Gewerbetreibende die gesetzliche Pflicht, auf bei Übergabe angelegte Mängel eine Gewährleistung von 1 Jahr einzuräumen. Diese kann lediglich im Hiblick auf einzelne Umstände ausgeschlossen werden (z.B. für Getriebe wird Gewährleistung ausgeschlossen), ein genereller Ausschluß ist dagegen unwirksam.
Allerdings schuldet der Händler lediglich einen alters- und laufleistungsgemäßen Zustand.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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