Hallo zusammen.
Ich benötige eine Meinung wie das ganze ausgehen könnte.
Eine Person hat im MAI 2009 ein PKW gekauft. Im Kaufvertrag steht drin " unbekannte Laufleistung " , auf dem Tacho stand 109.000
Nun wurde das PKW über eBay verkauft, weil das Geld für die komplette Bremsreperatur nicht vorhanden war. Das Auto wurde ohne Garantie und Zurücknahme verkauft und bezüglich des KM standes wurde das hier angegeben " KM Stand laut Tacho 109.000" keine weiteren Angaben wurden verzeichnet.
Der Kaufpreis beim Händler lag bei 1700 Euro, verkauft wurde das Fahrzeug für 1460 Euro.
Nun hat der eBay Käufer das Fahrzeug reparieren lassen und zum Tüv vorgeladen. Der stellte fest, dass das Fahrzeug bereits 250.000 KM gelaufen hat womit der eBay Verkäufer nun das Fahrzeug zurückgeben wollte. Da der Verkäufer im eBay Text " KM Stand laut Tacho " und Garantie etc ausschloss, hat er ja eigentlich keine Schuld. Nach diversen Recherchen kam heraus, dass der PKW Händler den KM Stand gedreht hat, sich jedoch durch den unbekannten KM Stand im Kaufvertrag distanziert hat.
Nun kommt es 11 Monate Später zu einer Güteverhandlung. Muss der Angeklagte das Fahrzeug zurücknehmen ? Wenn ja, kann der Preis gedrückt werden ?
Ich bitte um eine Stellungnahme
Gruß
mibu1988
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Güteverhandlung PKW Kauf
28. Februar 2010
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Frage vom 28. Februar 2010 | 16:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Güteverhandlung PKW Kauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 28. Februar 2010 | 17:03
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Muss der Angeklagte das Fahrzeug zurücknehmen
Einen Angeklagten gibt es ja gar nicht, allenfalls einen Beklagten.
quote:
Da der Verkäufer im eBay Text " KM Stand laut Tacho " und Garantie etc ausschloss, hat er ja eigentlich keine Schuld.
Der K müßte ihm nachweisen, daß er die wahre Laufleistung kannte und arglistig verschwiegen hat. Ob ihm das gelingt, kann nicht vorhergesagt werden.
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