Guten Tag
Habe mir vor fünf Monaten ein
Gebrauchten Wagen bei einem Händler gekauft.
Jetzt habe ich das Problem das
der Wagen einen Kurzschluss in der Elektrik hatte und dardurch der Wagen angefangen hat zu brennen(die Feuerweh hat ihn gelöcht).Nun zu meiner frage ich
habe in meinem Kaufvertrag 12 monate gewärleistung drin stehen ,was kann ich jetzt von dem Händler verlangen?
-- Editiert von Torsten Neumann am 02.01.2008 14:58:31
Gewärleitung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Klar.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, liegt die Beweislast beim Verkäufer.
Der muss Ihnen beweisen, das der Wagen vorm Kauf noch nicht gebrannt hat.
Gruß Spezi
Hier wäre das alter des Fahrzeuges mit der Gesamtlaufleistung ausschlaggebend, auch das Vertragswerk ist oftmals das Zünglein an der Waage!
Ein Sachmangel ist im groben, die Abweichung vom üblich zu erwartenden Zustand der Kaufsache, sofern dies nicht als natürlichen Verschleiß zu qualifizieren wäre.
Beachten sollte man zudem, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Kfz der Verkäufer nachweisen muss, dass das Kfz auch tatsächlich Sachmangelfrei war.
Beispiel:
Der Verkäufer hatte bei Gefahrenübergabe noch schnell das hochwertige HiFi-Gerät mit einem alten Radio ausgetauscht - und hierbei laienhaft die Elektrik angeschlossen.....
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"Gruss, Toppi
...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
-- Editiert von toppi am 03.01.2008 09:04:14
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Das mit der Teuren HiFi Anlage ist sicherlich etwas weit her geholt.
Unwahrscheinlich auch, dass das Auto dann erst 5 Monate später abbrennt.
Der Nachweis, wer und wann u.U. an der Elektrischen Anlage herum gebastelt hat, wird sicher sehr schwer sein.
Hier müsste erstmal konkret die Ursache festgestellt werden, sofern dies überhaupt noch möglich ist.
Gruß Spezi
Gewärleitung
hassste das auhto nich kaskooversichehrt?
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