hallo,
wir sind Gebrauchtwagenhändler und haben ein Auto an einen ebenfalls Gewerbetreibenden (Elektrobranche) verkauft.
Gilt in diesem Fall das Gewährleistungsrecht von 1 Jahr wie bei Händler an privat?
Mir würde eine Antwort sehr helfen.
Mfg.
Suzuki
Gewährleistungsrecht zwischen Händler und Gewerbetreibenden
26. Juni 2003
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Frage vom 26. Juni 2003 | 13:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsrecht zwischen Händler und Gewerbetreibenden
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 2. Juli 2003 | 12:53
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 26x hilfreich)
Die Schuldrechtsreform im BGB vom 01.01.02 hate einiges grundlegend geändert. gerade wenn es um gebrauchte bewegliche Güter geht.
Grundsätzlich liegt die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern (privat) bei 2 Jahren. Durch die AGB´s bzw. durch individuelle vereinbarungen können diese auf 1 Jahr gekürzt werden.
Wenn Sie nun an Unternehmer (Gewerbetreibende) verkaufen, sagt das Gesetz ebenfalls 2 Jahre. Durch die AGB´s bzw. Individualvereinbarungen können diese allerdings auf Null reduziert werden.
Gruß
Bummler
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