Gewährleistungsrecht zwischen Händler und Gewerbetreibenden

26. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Suzuki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsrecht zwischen Händler und Gewerbetreibenden

hallo,
wir sind Gebrauchtwagenhändler und haben ein Auto an einen ebenfalls Gewerbetreibenden (Elektrobranche) verkauft.
Gilt in diesem Fall das Gewährleistungsrecht von 1 Jahr wie bei Händler an privat?
Mir würde eine Antwort sehr helfen.

Mfg.
Suzuki

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Die Schuldrechtsreform im BGB vom 01.01.02 hate einiges grundlegend geändert. gerade wenn es um gebrauchte bewegliche Güter geht.

Grundsätzlich liegt die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern (privat) bei 2 Jahren. Durch die AGB´s bzw. durch individuelle vereinbarungen können diese auf 1 Jahr gekürzt werden.

Wenn Sie nun an Unternehmer (Gewerbetreibende) verkaufen, sagt das Gesetz ebenfalls 2 Jahre. Durch die AGB´s bzw. Individualvereinbarungen können diese allerdings auf Null reduziert werden.

Gruß
Bummler

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