Gewährleistungsfall? Bei autokauf

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb490634-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistungsfall? Bei autokauf

Guten Tag,
Ich habe mir vor einem halben Jahr bei einen gewerblichen Verkäufer ein Auto gekauft.
Jetzt ist bei der TÜV Untersuchung Aufgefallen das am achsträger was geschweißt wurde. Was strengstens verboten ist.
Beim Verkäufer nachgefragt er sagte mir wir waren das nicht musst du den Vorbesitzer verklagen.
Nun meine Frage so rechtens? Ich glaube nicht

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb490634-41):
Ich habe mir vor einem halben Jahr

Wann genau?



Zitat (von fb490634-41):
Beim Verkäufer nachgefragt er sagte mir wir waren das nicht

Wenn der Kauf bereits über 6 Monate her ist, wird man beweisen müssen, das die es doch waren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Kauf bereits über 6 Monate her ist, wird man beweisen müssen, das die es doch waren.

Nein, man muss nur beweisen, dass der Achsträger zum Kaufzeitpunkt schon geschweißt war, der Verkäufer also ein geschweißtes Auto geliefert hat. Ob der Verkäufer selbst geschweißt hat oder der Vorbesitzer, das ist egal.
Das wird aber schwer genug, denn wie will man das Alter einer Schweißnaht feststellen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
fb490634-41
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich den werkstattchef von der Firma kenne und er mein autoschrauber ist kann er bezeugen das es schon vor kauf war.
Auto wurde Mitte Dezember gekauft

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#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb490634-41):
kann er bezeugen das es schon vor kauf war.

Genau. Der wird bezeugen das die Firma wissentlich ein Fahrzeug verkauft hat bei dem evtl. Schweissarbeiten durchgeführt wurden die nicht zulässig sind. Der war gut.

Zitat:
Auto wurde Mitte Dezember gekauft
womit die Sache nun auf den Tag genau mehr oder weniger ihr Problem ist oder sein wird.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

@Jule28

Der Verkäufer ist gewerblich. Für die Sachmängelhaftung eines gewerblichen Verkäufers kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer vom Mangel wusste. Das wäre nur von Belang, wenn man auf "arglistige Täuschung" hinaus will. So lange die Sachmängelhaftung greift, ist das aber nicht nötig.

Und wenn das Auto Mitte Dezember gekauft wurde, dann sind die 6 Monate erst Mitte Juni rum. Bei mir ist es aber erst Mitte Mai. Was Sie mit dem Satz womit die Sache nun auf den Tag genau mehr oder weniger ihr Problem ist oder sein wird meinen, ist mir ein Rätsel.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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