Gewährleistung und Sachmangel

19. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
popeye1979
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung und Sachmangel

Hallo zusammen,

meine Bremsanlage am Astra quietscht hinten (und zwar richtig unerträglich laut), muss getauscht werden.

Daten Astra:
EZ: 1.5.2000
Gekauft: 6.5.2005, km 15900, ein Vorbesitzer.
Jetzt 34700km.
Alle Inspektionen gemacht.

Da es ja ein bekanntes Problem bei Opel ist und bis zum 5ten Betriebsjahr 100% Teile übernommen wurden, sieht es ja jetzt erst mal schlecht für mich aus.
Die sagen es kostet so 900 Euro das alles zu wechseln.

So der gute Meister schreibt jetzt offiziell an Opel und fragt nach ob die da was übernehmen! Er meinte aber schon es würde schlecht aussehen. Antwort in 1-2 Tagen.

So also Fakt ist: Ich hab den Astra erst 11 Monate, ich war bei der 6ten Inspektion. Alle anderen wurden ebenfalls gemacht.

Frage: Welche rechtlichen (sonstigen??) Möglichkeiten habe ich nun?
Wie sieht es mit Gewährleistung aus und Sachmangelbeseitigung?

Gruss
Joachim

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Keine GewŠhrleistung, da ja zum
Zeitpunkt der †bergabe alles i.O. war.

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#2
 Von 
popeye1979
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn eine mangelhafte Bremsanlage verbaut wird ist diese zum Zeitpunkt des Kaufes bereits ein Sachmangel oder warum nicht?

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#3
 Von 
popeye1979
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Opel hat das Schreiben auf Kulanz abgelehnt.
Jetzt fragt der Meister seine Geschäftsführung ob die was machen können.

Also hat sich die Situation nicht verbessert. Falls die es ablehnen werde ich persönlich einen Termin vereinbaren und dort vorsprechen.

...to be continued...

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hast Du das Auto denn bei einem Händler gekauft, und wenn ja, war es ein Opel Vertragshändler?

Wenn Du beides bejahen kannst, sehe ich die Chancen auf eine Einigung gar nicht so schlecht.

Kauf beim Händler = 24 Monate gesetzliche Sachmangelhaftung. Da es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelte, wurde diese wahrscheinlich per Vertrag auf 12 Monate reduziert. Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung wäre unzulässig.

Nun musst Du natürlich nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf des Fahrzeuges vorlag. Hier könnte m.E. wirklich von entscheidender Bedeutung sein, dass es sich - wie Du schreibst - um einen Fehler handelt, der bei diesem Fahrzeug häufige auftritt. Das spricht, dann tatsächlich dafür, dass eine mangelhafte Bremsanlage eingebaut wurde und dieser Mangel eben tatsächlich schon vorgelegen hat.

Auf jeden Fall musst Du jetzt aber schnell aktiv werden, weil am 5.5.06 Deine Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen abläuft.

Viel Erfolg,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
popeye1979
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AxelK,
ein Arbeitskollege hat eben auch mit einem befreundeten Anwalt gesprochenund der sagt:
"Der Händler ist in der Gewährleistung und muss die Kosten selber tragen!"

Ja es ist ein Opel-Vertragshändler!

Den Beweis das es durch den Einbau einer mangelhaften Bremsanlage entstanden ist, ist sicherlich auch zu führen.

Das mit dem schnell aktiv werden ist korrekt.
Ich habe aber auch die möglichkeit eine Schiedsstelle der KFZ-Innung anzuschreiben, dann ruht die Verjährungsfrist. Wird dann ein Anwalt eingeschaltet sind die Gewährleistungsansprüche rechtzeitig!

Diese Entscheidung wird dann wohl am WE fallen wenn der Händler nicht die Kosten übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
popeye1979
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So Opel-Vertragshändler hat Kulanzanfrage ebenfalls abgelehnt!
Jetzt gilt es eine Entscheidung am WE zu treffen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi,
mit dem Problem bist Du nicht allein dass sich Werkstätten und auch Hersteller quer stellen. Bei mir schon nach 1,5 Jahren und noch in voller Gewährleistung. Wie schön dass immer wieder Bremsen der Fall sind und die Fallen so schön in deren Verschleißdefinitionen hinein. Bei mir ist sogar die Audi Werkstatt "zu bequem" mal etwas manuelles zu machen und bei Audi nachzufragen. Kostet ja Arbeit und Zeit das zu machen vielleicht zahlt der "dumme" Kunde es ja auch so wenn man sagt Gewährleistung ist abgelehnt. ich würde da auch immer persönlich vorsprechen. Auch ich habe mittlerweile einen Termin beim Anwalt eingeholt. Habe mir auch die Mühe gemacht 3,5 Seiten lang zu begründen warum dieses kein normaler Verschleißmangel sein kann aber das lesen die anscheinend gar nicht.

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#8
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Das die hinteren Bremsen beim Astra G quietschen ist völlig normal. Das Problem hat der Großteil der Astra G ... Opel hat mehrmals versucht die Bremsen zu überarbeiten aber man konnte das nie ganz abstellen. Selbst wenn du ne neue Anlage bekommst wird das quietschen/rubbeln wieder auftreten (wenn du Glück hast leiser).

Waren die Geräusche vom ersten Tag an da? Wenn nicht ... du bist 20.000 KM gefahren ... da kann man wohl nicht mehr von einem Mangel bei Übergabe sprechen.

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#9
 Von 
Schimpfi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich hab einen PKW bei einem Händler gekauft.

Nissan Sunny,1.4,Benzin
Bj 1994
112Tkm weg
gekauft ende Oktober 2005 mit 107Tkm-->6Monat jetzt.

Meine Steuerkette hat die ganze Zeit seltsame Geräusche gemacht. 2 Wochen,nachdem ich das Auto gekauft habe,habe ich es meinem Händler gegeben und er sollte das prüfen und meinte daraufhin,dass es nichts schlimmes ist (hab ich aber nicht schriftlich). Das Geräusch wurde immer schlimmer. Jetzt hab ich es wieder hingeschafft und er sagt, es ist die Steuerkette.
Mein Händler sagt jetzt,dass ich das selbst bezahlen muss (350€). Weil es kein Garantiefall ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es wirklich so ist. Da soll mal ein Gesetz rausgekommen sein,was besagt,wenn die Steuerkette reißt,dann ist es kein Garantiefall..aber bei mir ist sie noch nicht gerissen.

Wie seht ihr den Fall?
Kann man da noch was machen?

Schonmal Danke im voraus

Conny

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Aufgrund des Alters und der Laufleistung Ihres Fahrzeugs, dŸrfte es sich hier um keinen GewŠhrleistungsfall handeln, sondern eher nat. Verschleis

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#11
 Von 
Schimpfi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Auto hat aber erst 112Tkm weg, dass ist doch eigentlich noch nicht viel für ein Auto oder?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
popeye1979
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So mein Beschwerdebrief hat die Geschäftsführung des Opel Händlers anscheinend erreicht, da ich soeben von der Geschäftführerin angerufen worden bin.
Auf meine erneute Bitte das sie bitte schriftlich zu der Schilderung der Sachverhältnisse Stellung nehmen möchte lehnte sie dies ab. Sie versuchte wieder um zu erklären warum die CarGarantier dies nicht übernehmen würde. Auf meinen Hinweis das es hier nicht um die CarGarantie ginge, sondern um einem Sachmangel, meinte sie das es ja ausserhalb der Jahresfrist liegt. Als ich sagte das es noch kein Jahr wäre sagte sie das ich aber dann beweisen müsste das es sich um ein Astraproblem handele.
Als sie schliesslich noch mich als Kunden bezeichnete und ich sagte das diese Bezeichnung ja wohl nicht mehr zutreffend sei, da ich wohl kaum noch einmal diese Firma betreten werde.

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