Hallo,
ich habe im Dezember 06 einen amerikanischen Pick Up von einem älteren Herren gekauft. Der Wagen gehörte seinem Sohn, der aber leider tödlich verunglückt ist. Mit wurde versichert, das der Wagen technisch i.O. ist (bis auf einen Schaden an einem Kompressor für die Anhängerbremsanlage). Eine Probefahrt konnte nicht gemacht werden, da der Wagen abgemeldet war.
Im Kaufvertrag wurde keine Gewährleistung ausgeschlossen.
Bei der Abholung mit roten Kennzeichen stellte sich dann ziemlich schnell raus, dass das Automatik-Getriebe defekt ist (schaltet nur ab und zu, dann mit sehr sehr hart, Overdrive geht nicht). Zu Hause angekommen, habe ich sofort den Verkäufer angerufen. Der sagt, er dachte das wäre normal! Wir haben uns drauf geeinigt, das ich den Wagen bei mir in eine Werkstatt für Getriebereparaturen gebe und er die Kosten trägt.
Bis heute steht der Wagen in der Werkstatt, der eigentliche Fehler konnte noch nicht gefunden werden. Der Getriebschaden war ein Folgefehler von vermutlich einenm defekten Steuergerät. Da der Wagen aber in Deutschland ziemlich selten ist, dauert es immer ewig, bis die Ersatzteile kommen. Heute habe ich den Verkäufer nochmals per Einschreiben über die Situation informiert.
Folgende Fragen habe ich:
- Muss der Verkäufer die kompletten Rep.-Kosten tragen?
- Angenommen es dauert jetzt nochmal 6 Monate, ist dann die Gewährleistung abgelaufen (insgesamt 12 oder 24 Monate?) obwohl ich noch nie (ausser die Überführung) damit gefahren bin, muß er die Rechnung troztdem zahlen? Oder bin ich dann der Dumme, weil die Reperarur solange gedauert hat?
- Wenn ich den Wagen so wie er ist verkaufen würde (ich habe langsam die Nase voll!), kann ich meine Rechte zur Schadensregulierung an einen dritten abtreten?
Gewährleistung bei Privat-Kauf
19. Mai 2007
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Frage vom 19. Mai 2007 | 12:30
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Privat-Kauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2007 | 13:03
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Muss der Verkäufer die kompletten Rep.-Kosten tragen?
Möglicherweise. Der K muß immer noch beweisen, daß der Mangel bei Übergabe vorlag und nicht erst bei ihm entstanden ist.
Oder bin ich dann der Dumme, weil die Reperarur solange gedauert hat?
Nein, denn für Gewährleistungsansprüche ist nur wichtig, wann der Mangel aufgetreten ist und wann er angemahnt wurde, nicht wann er behoben ist.
kann ich meine Rechte zur Schadensregulierung an einen dritten abtreten?
Ja.
Und jetzt?
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