Hallo,
es dreht sich um folgendes: Vor etwa 4 Monaten habe ich mir bei einem Händler ein gebrauchtes Auto gekauft. Nach etwa 2 Monaten ist im Urlaub die Lichtmaschine kaputt gegangen. Ich habe mit dem Händler gesprochen und der hat gemeint: "..ja würden wir übernehmen, jedoch müssten sie sich am Ersatzteil mit 20 Prozent beteiligen".
Einen Teil hat er mir dann auch gleich überwiesen. Der Teil der jetzt jedoch noch offen steht weigert er sich zu zahlen. Er hat mir noch ein inkakzeptables Angebot über 50 € gemacht, was ich jedoch abgelehnt habe.
Bei unserem Gespräch gestern sagte er "...wissen sie was, sie langweilen mich!" und hat dann aufgelegt.
Deßhalb möchte ich jetzt einen Anwalt einschalten, ist das der richtige Weg?
Danke, Gruß Sven!
Gewährleistung bei Gebrauchtwagen - Dringend!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
das Einschalten eines Anwaltes zur Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen ist grundsätzlich immer ratsam. Sie sollten dabei aber nicht den Wert, um den es sich dreht, aus dem Auge verlieren. Leider haben Sie davon nichts erwähnt. Oftmals ist es in Zivilprozessen so, dass es auf einen Vergleich hinausläuft. Ferner werden Sie u.U. Beweisprobleme haben, da es sich lediglich um eine mündliche Absprache handelt. Wenn Sie etwa beweisen könnten, dass die Lichtmaschine auf Grund eines Fehlers kaputt gegangen ist, dann müsste der Händler die gesamte Reparatur übernehmen. Doch so etwas dürfte schwer zu beweisen sein.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Denn dann kommen auf Sie keinerlei Kosten zu.
MfG
Kai
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, habe aber gerade ähnliche Probleme und mich deshalb informiert.
Es gibt bei Gebrauchtwagengarantien Staffelungen, ab einem bestimmten Kilometerstand wird das Ersatzteil nicht mehr komplett übernommen...
In meinem Fall war ab einem Kilometerstand von über 50.000 eine Zuzahlung von 10% fällig (nur für das Ersatzteil, nicht für den Arbeitslohn)
Es könnte also sein, dass Ihr Händler durchaus im Recht ist, nur ist es dann nicht in Ordnung Sie nicht anständig aufzuklären, er hätte dies möglichst schon vor dem Kauf tun sollen.
Ich hoffe ihr Fall liegt anders und Sie bleiben im Recht.
MfG
Tanja
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Hallo,
über die Satffelung wurde ich informiert und ich akzeptiere dies auch, jedoch will der Händler garnichts zahlen.
Zur Beweispflicht: Als ich das Auto erworb, habe ich den Händler auf dieses Problem darauf hingewiesen, er hat jedoch jediglich die Batterie gewechselt.
Als Zeugen hätte ich meine Freundin (weder verheiratet noch verlobt) sowie den ortsansässigen KFZ-Betrieb.
Danke, Gruß Sven Sachsenmaier!
Hallo,
ich denke, die Lage ist etwas anders. Da der Wagen bei einem Händler vor weniger als 6 Monaten gekauft worden ist, muß der Händler durch seine gesetzliche Sachmängelhaftung die komplette Reparatur übernehmen. Sie brauchen sich auf keine Zuzahlung einlassen. Die Garantie ist nur eine zusätzliche Absicherung für sie nach Ablauf der ersten 6 Monate. Gerade die Gebrauchtwagengarantie wird von vielen Händlern dazu mißbraucht dem Kunden eine Reparaturbeteiligung abzuknöpfen.
Gruß doko ( Autohändler)
@doko
die Frage ist nur ob man eine Lichtmaschiene als Verschleißteil bezeichnet, also die normale Lebensdauer des Teils erreicht ist. Ich hatte grade das Problem, dass der Mittelschalldämpfer bei meiner Auspuffanlage gebrochen ist und dafür werd ich keinen Taler sehen (Gebrauchtwagen kauf vor 2 Monaten).
Oder um es noch ein wenig deutlicher zu machen: Wenn Sie einen Wagen kaufen und die Bremsen runterfahren zahlt dafür keiner, denn das ist verschleiß!
Ich denke also wäre kulant vom Händler gewesen sich an dem Schaden zu beteiligen.
Gegenbeispiel: Wenn ihr Wagen immer nach rechts zieht und man bei einer Achsenvermessung feststellen würde das die neu eingestellt werden muss. Hier wäre dann der Händler in der Pflicht ihnen nachzuweisen das der Schaden nicht schon vorher vorhanden war.
Sollten Sie allerdings eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen haben sieht die Sache schon wieder anders aus.
MfG MM
Gebrauchtwagengarantie schliesst nicht gesetzliche Gewaehrleistung aus. Siehe doko
Sven schrieb:
>Zur Beweispflicht: Als ich das Auto erworb, >habe ich den Händler auf dieses Problem >darauf hingewiesen, er hat jedoch jediglich >die Batterie gewechselt.
...und genau hier liegt doch der Punkt innerhalb der Gewährleistung der ersten 6 Monate -Beweislastumkehr-!!
Sven hatte beanstandet- Händler tausch Batterie- war es aber nicht---es war die Lichtmaschine, die die Probs verursachte.
Folglich muß Händler nachweisen, das Lima bei Übergabe in Ordnung war und genau das kann er nicht !!
mfg
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