Gewährleistung / Reparatur mehrmals verschoben

10. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.08.2009 17:46:02
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 2x hilfreich)
Gewährleistung / Reparatur mehrmals verschoben

Hallo,

ich habe ein Auto von einem Händler gekauft. Direkt einen Tag danach habe ich festgestellt das die Wasserpumpe erneuert werden muss. C.a. eine Woche darauf habe ich erfahren das die Zylinderkopfdichtung ausgewechselt werden muss.

Den ersten Schaden hat der Händler direkt bei einer Werkstatt meiner Wahl bezahlt.
Bein zweiten Schaden (Zylinderkopfdichtung) kommen jetzt die Probleme.

Ich habe dem Händler einen Brief geschrieben, und eine Frist von einem Monat gesetzt für die Reparatur. Da keine Antwort kam, habe ich ihn vor Ablauf der Frist nochmal angerufen.
Dieser meinte, er hätte meinen Brief nicht bekommen, obwohl es ein Einschreiben mit Rückunterschrift war, und ich solle das Auto wieder vorbeibringen (150 Km Entfernung).

Als das Auto dann 10 Tage bei ihm bereits gestanden hat, rief ich ihn nochmal an. Bei diesem Gespräch teilte er mir mit, dass es ein größerer Schaden sei, und ich ihm das Garantieheft schicken solle, da der Schaden (kompleter Motortausch) von der Garantie übernommen werden soll. Er meinte aber auch, ich solle das Auto wieder mitnehmen, und wiederkommen wenn ein Motor gefunden wird. Er meinte dies würde eine bis zwei Wochen dauern.

Es ist jetzt ein Monat um, und mein Auto ist immernoch nicht repariert. Der Werkstattinhaber, welcher diesmal vom Händler vor Ort ausgesucht worden ist, meinte, dass bis jetzt noch nciht der richtige Motor dabei gewesen sein solle. Ich soll nochmal in einer Woche anrufen.

Meine Gedult ist aber jetzt wirklich am Ende. Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Kann ich eine eigene Werkstatt aussuchen, und mit der Reparatur beauftragen? Die Repratur bezahlt ja die Garantie, wobei Kosten für die Arbeitszeit nur zu 60% gedeckt werden von der Garantie.

Da dies unter die Gewährleistungspflicht des Händlers zählt, lasse ich ihn diese Kosten bezahlen.
Kann ich den somit der Werkstatt den Auftrag entziehen, und eine eigene Werkstatt beauftragen, um einen Motor zu suchen? Auch hier soll natürlich der Händler die übrigen 40% der Arbeitszeit bezahlen.

Bitte um schnellsmögliche Hilfe!

-- Editiert von MTTZA am 10.02.2005 23:46:30

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Zu bedenken ist, das der Schaden der Wasserpumpe zum Verlust des Kühlwassers geführt hat und dann evtl. durch Unaufmerksamkeit der Motorschaden als Folgeschaden entstanden sein kann.
Wenn Sie während der Fahrt die Kühlertemperatur beachtet hätten und angehalten hätten, wäre es zu dem Motorschaden evtl. nicht gekommen.

Sind Sie froh, wenn Sie einigermaßen unbeschadet aus der Sache rauskommen.

Normalerweise war der Schaden Ihr Verschulden.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.08.2009 17:46:02
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, stets habe ich auf die Temparatur geachtet. Mein Verschulden ist es keineswegs. Als die Wasserpumpe noch defekt war, habe ich täglich Kühlwasser nachgefüllt. Nie war der Wasserbehälter leer.


Kann ich den Wagen eigentlich jetzt, nach mehrmaligen vergebenen Reparatuversuchen, zurück geben?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.020 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen