Gewährleistung Gebrauchtwagen

1. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ansgar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Gebrauchtwagen

Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ist bei meinem Auto (Gebrauchtwagen, Bj.10/99, Kauf: 08/02) der Abgaskrümmer stellenweise vom Motorblock abgerissen, was eine Reparatur von 300,- Euro und mehr nach sich zieht. Der Wagen hatte bei Kauf ca. 100.000 km hinter sich, ich selbst bin knapp unter 10.000 km gefahren. Fällt der Schaden in die Gewährleistungspflicht? Meines Erachtens handelt es sich nicht um ein Verschleissteil, ausserdem bin ich verhältnismäßig wenig gefahren.
Ich bin auch dankbar über allgemeine Informationen zur Gewährleistung bei Gebrauchtwagen, d.h. welche Schäden fallen darunter und welche nicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

es ist eine ganz einfache Sache: Sie müßen nur beweisen, das der Krümmer bei der Auslieferung (08/02) schon defekt war. Nur dann muß der Händler bezahlen bzw. reparieren. In den ersten sechs Monaten nach Auslieferung muß der Händler beweisen, das sie das Teil kaputt gemacht haben ( Beweislastumkehr). Vielleicht können sie sich auf Kulanzbasis mit dem Händler einigen ( jeder trägt die Hälfte oder so).

Gruß Der Autohändler

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