Gewährleistung - Garantie beim privaten Autoverkauf

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)
Gewährleistung - Garantie beim privaten Autoverkauf

Hallo,

wollte mein Auto privat verkaufen über bekannte Auto-Börsen, mache das zum ersten Mal !
Ist 6 Jahre alt - checkheftgepflegt - nächste HU 03/2019 - 100.000 km - keine Mängel.
Wie ist das mit einer Gewährleistung / Garantie ?
Kann man die als Privatverkäufer ausschließen bzw. muss man das in den Kaufvertarg schreiben ?
Alle Auto-Angaben entsprechen der Wahrheit im Inserat, keine versteckten Mängel oder Täuschungen !

Danke für Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von wasserkopf):
Ist 6 Jahre alt - checkheftgepflegt - nächste HU 03/2019 - 100.000 km - keine Mängel.



Lass das weg. ;)


Zitat (von wasserkopf):
Wie ist das mit einer Gewährleistung / Garantie ?
Kann man die als Privatverkäufer ausschließen bzw. muss man das in den Kaufvertarg schreiben ?



Ja und Ja.


Zitat (von wasserkopf):
Alle Auto-Angaben entsprechen der Wahrheit im Inserat, keine versteckten Mängel oder Täuschungen !



Was willst du mit diesem Satz sagen?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)


Zitat (von wasserkopf):
Alle Auto-Angaben entsprechen der Wahrheit im Inserat, keine versteckten Mängel oder Täuschungen !


Was willst du mit diesem Satz sagen?

Das nichts von mir verschwiegen wird bzw. alle Angaben ehrlich gemacht werden.


Ich habe das Thema erstellt weil ich gelesen habe das es ein ziemlich aktuelles Urteil gibt das folgendes besagt :

Zitat :
"Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Klauseln, in denen die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen wird, unwirksam sind. Dies wird damit begründet, dass durch diesen vollständigen Ausschluss auch die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden ausgeschlossen wird, was eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellt.
Formulare und Muster für Kfz-Kaufverträge, die eine solche Regelung vorsehen, sind also nicht rechtsgültig!
Die Folge ist, dass bei ihrer Verwendung die ganze Haftungsausschlussklausel unwirksam wird. Das bedeutet, dass der Verkäufer somit wieder für alle Schäden haftet und praktisch das genaue Gegenteil von dem erzielt, was eigentlich beabsichtigt war."

In Musterverträgen finde ich diese besondere Erwähnung mit der Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aber nicht.


Ist das jetzt notwendig oder nicht ?

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

...also um genau zu sein verstehe ich das nicht so recht.
Bezieht sich diese Klausel darauf, wenn ich Mängel verschweige und dann ein Unfall passiert und mir das nachgewiesen wird dann hafte ich auch wenn die Klausel drin steht - bzw. steht sie nicht drin kann man auf komplett ungültig klagen und dann hafte ich wie ein Händler ?!

Ist für mich alles kompliziert !

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
In Musterverträgen finde ich diese besondere Erwähnung mit der Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aber nicht


Ich schon, z.B. in der Vorlage des ADAC. Den kann man dann bedenkenlos verwenden und damit ist die Gewährleistung auch ausgeschlossen.
Für vorsätzlich verschwiegene Mängel gilt dieser Ausschluss ohnehin nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

OK danke dann nehme ich den.

Aber verstanden habe ich die Klausel trotzdem nicht, was bedeutet diese denn ?!

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Aus Gründen der Fairness verbietet die Gesetzgeberin es, in AGB bestimmte Dinge zu vereinbaren; zum Beispiel einen zu weit gehenden Haftungsausschluss. Um AGB handelt es sich potenziell auch dann, wenn Musterverträge verwendet werden.

Wer nun als Verkäufer in AGB zB vereinbaren möchte, dass er sich auch für Schäden, die auf groben Fehlern seinerseits beruhen, nicht zu verantworten hat (also ich begehe grob fahrlässig einen Fehler und schade dir damit, will aber nicht dafür einstehen - =Haftungsausschluss), geht nach dem Geschmack der Gesetzgeberin zu weit; sie empfindet das schlicht als unfair und erklärt solche Klauseln darum für unwirksam.

Weitere solcher Verbote findest du in den §§ 307 , 308 und 309 BGB .

Im Übrigen bin ich persönlich ganz allgemein ein Gegner davon, wie es sehr um sich greift, Verantwortung für die Dinge, welche man verkauft, nicht mehr zu übernehmen. Vor dem Hintergrund, dass man auch und vor allem als privater Verkäufer übers Ohr gehauen werden kann, verstehe ich es jedoch, dass man alles in diese Richtung versucht.

Schöne Grüße :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wasserkopf
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke hab ich jetzt verstanden.

mfg

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