Gewährleistung Fahrzeug

3. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
E2k
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Fahrzeug

Hallo,

seit ein paar Tagen bin ich Gebrauchtwagenbesitzer.
Opel Insignia BJ. 5/2009 - 74000km

Nach dem "eingewöhnen" musste ich nun ein paar Fehler feststellen.
Der Verkäufer nannte mir eine Werkstatt die ich aufsuchen soll, in die ich besser nicht gehen will, aber wahrscheinlich ja muss....

In meiner befreundeten Werkstatt hat man mir gesagt dass das Getriebeöl erneuert werden müsste (laut Hersteller ist hier keine Wartung vorgesehen), sowie das Zwei-Massen-Schwungrad und eine vom Hersteller geänderte Kupplung eingebaut werden muss/sollte.
Wenn die Probleme dann nicht weg sein sollten, müsste das Getriebe teilweise/komplett erneuert werden.

Greift hier noch die Gewährleistung?
Da das Auto schon ein paar KM runter hat und auch "schon" 5 Jahre alt ist?

Edit: Habe auch eine Garantie mit angeschloßen, die aber klar einen eigenbehalt ausmacht für 20Prozent in meinem Fall.
Tritt der Verkäufer damit seine Gewährleistung daran ab?

-- Editiert fb387079-57 am 03.04.2014 21:04

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Greift hier noch die Gewährleistung?
Da das Auto schon ein paar KM runter hat und auch "schon" 5 Jahre alt ist?


Da müßtest du einen Opel-Spezi fragen, was da für Alter und Laufleistung üblicher Verschleiß ist und was nicht.

quote:
Tritt der Verkäufer damit seine Gewährleistung daran ab?


Die Frage verstehe ich nicht. Gewährleistung ist eine Pflicht des VK, die kann er nicht abtreten. Abtreten kann man nur Rechte.



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