Gewährleistung bei Motorradkauf

29. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Stock
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei Motorradkauf

Hallo!
Ich habe vor ca. 2Wochen mein Geländemotorrad verkauft (Privat-Privat). Dazu habe ich einen Gebrauchtfahrzeug-Kaufvertrag vom ADAC verwendet. Darin steht ja eindeutig, dass der Verkäufer keinerlei Gewährleistung übernimmt.
Jetzt hat mich der Käufer angerufen, und sagte mir, dass er das Motorrad seinem Händler gezeigt hat, und der Händler ein defektes Kurbelwellenlager gehört hätte. Von diesem Mangel wusste ich aber nichts!
Jetzt möchte er am liebsten, dass ich ihm die Hälfte der Reperatur bezahle (insgesamt ca.600€).
Das kann doch nicht sein, dass ich ihm das bezahlen muss - oder? Er hat ja schließlich auch eine Probefahrt gemacht und sich das Motorrad vorher angesehn.
Kann es sein, dass er mit einer Klage durchkommt?

Bitte um möglichst baldige Antwort, da er sich heute oder morgen bei mir melden möchte.

Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lars Hiller
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn Sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben, dann kann Ihnen im Grunde nichts passieren.
Voraussetzung ist, daß Sie dem Käufer keine Eigenschaften in Bezug auf die Funktionsfähigkeit der Kurbelwelle zugesichert haben. In diesem Fall würde der Hase nicht zu Ihren Gunsten laufen.

Einzige Möglichkeit, Sie zu belangen, wäre die Anschuldigung wegen `Arglistiger Täuschung´.
Diese liegt vor, wenn der Käufer beweisen kann, daß Sie den Defekt schon vor bzw. bei Verkauf kannten. Die Beweispflicht trägt der Käufer. (Beweis ist i.d.R. sehr schwierig)

-> Sollte die Kurbelwelle wirklich schadhaft sein, wäre es zumindest aus moralischer Sicht zweckmäßig die Hälfte des Schadens zu tragen. Schließlich sind Käufer und Verkäufer von einem funktionstüchtigen Motorrad ausgegangen. Aber gerade hier liegt die Einschränkung.


Gruß .... Lars

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