Hallo ans Forum,
für mein Frauchen haben wir nun ein Golf 4 Highline 1.8l mit 125 ps vom Händler gekauft...
Ist Scheckheft gepflegt hat TÜV neu etc 1.Hand von einem Opa...
Der Verkäufer an dem Tag als wir Probegefahren sind war sehr nett und bot uns eine Gebrauchtwagengarantie an von 24 Monate diese solle eigentlich 450 Euro kosten doch er gibt uns diese für 200 Euro dazu.
Bei der Probefahrt machte auch die hinter Feder einen knall womöglich gebrochen, ist ja kein Ding kann man auswechseln.
Es wurden mal Dämpfer gewechselt und womöglich wurde vorne die Achse nicht richtig vermessen und das Lenkrad steht minimal schief. Er sagte die lässt er nochmal vermessen.
Tag der Abholung...
1. ein anderer Verkäufer
2. nun die Rede von 12 Monate Gebrauchtwagengarantie und nicht wie ausgemacht 24 Monate
3. Feder ausgewechselt konnte man sehn
4 Lenkrad immer noch leicht schief also die Spur nix gemacht.
Es ist ein wirklich schönes Auto und fährt sich auch toll, da gibts nicht bisher kann man nicht meckern...
Meine Frage nun ein Händler muss doch ohnehin 12 Monate Gewährleistung auf ein Gebrauchtfahrzeug geben.
Ist der Händler wohl nun mit der zusätzlichen Gebrauchtwagengarantie die uns 200 Euro gekostet aus dem schneider und ich hätte mir die eigentlich sparen können weil er so oder so dafür haften muss wenn Motor, getriebe etc etwas hat???
Kann ich der Spur einstellen lassen und Achse vermessen lassen und ihm die Rechnung zukommen lassen. Ist ja im Kaufvertrag vermekt und Lenkrad immer noch leicht schief.
Isn schönes Auto ich hoffe wir haben damit Glück nur fand ich diese Tour etwas mies und möchte schon gerne das alles passt...
Über Antworten würde ich mich freuen...
Gewährleistung / Gebrauchtwagengarantie vom Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Bei einer 'Garantie' sollte man immer schauen, ob man damit wirklich zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen Gewährleistung bekommt (längere Laufzeit, Einbeziehung von Verschleiß o.ä.).
Eine vernünftige Gebrauchtwagengarantie geht immer weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Vor allem erspart sie beiden Parteien im Schadensfall unnötige Streitereien, ob es sich nun um einen gewährleistungspflichtigen Sachmangel handelt oder nicht.
Natürlich ist auch der Händler damit etwas besser gestellt, als ohne Garantie, aber in der Hauptsache kommt die Garantie dem Verbraucher zu gute. Besonders dann, wenn ein Schaden erst in der zweiten Jahreshälfte nach Kauf auftritt.
Übrigens werden heute die Mehrzahl der um Sachmängelhaftung geführten Prozesse von den Händlern gewonnen, was u.a. aber darauf schließen lässt, dass die Qualität der Verkäufe deutlich besser geworden ist und nicht wirklich ein Sachmangel vorgelegen hat.
Zu Ihrer zweiten Frage ist erstens zu sagen, dass Sie wenn 24 Monate Garantie vertraglich zugesichert sind, sie natürlich auch Anspruch darauf haben und zum zweiten, dass sie nicht eigeninitiativ die Vermessung durchführen lassen können, sondern erst den Händler zur Nacherfüllung auffordern müssen. Sonst zahlen Sie den Spaß selber.
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