Gewährleistung Gebrauchtwagen

7. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)
Gewährleistung Gebrauchtwagen

Wir haben vor 4 Monaten einen gebrauchten Opel Omega bei einem Händler gekauft,nun hatten wir einen massiven Motorschaden (Vermutlich Zylinderkopfdichtung oder so). Wie weit reicht die Gewährleistung des Händlers?
Wir verhandeln gerade über Rücknahme des Fahrzeugs, er hatte auch angeboten, dass wenn wir die Materialkosten übernehmen, er die Reparatur durchführt. Das reicht meines Erachtens aber nicht aus, muß er nicht den Schaden total ersetzen ?
Und wie sieht das mit Appschlepp - und Mietwagenkosten aus?
Wenn wir ein anderes Fahrzeug von ihm im Austausch bekämen, dann hätten wir ja auch noch die Ummeldekosten etc. zu tragen...
Für weitere Verhandlungen wäre es hilfreich, die genaue Rechtsposition zu kennen...
Vielen Dank für rasche Antwort !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich besteht eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr für bei Übergabe angelegte Mängel.
Genau hierin besteht meines Erachtens nach das Problem. Sie müßten entsprechend den Nachweis führen, das der Motorschaden nicht verschleißbedingt auftrat, sondern bereits bei Übergabe zumindest im Ansatz vorhanden war. Ein solcher Nachweis ist erfahrungsgemäß nur durch ein kostenträchtiges Sachverständigengutachten möglich.

Zudem spielt das Fz-Alter eine Rolle, da der Händler lediglich einen alters- und laufleistungsgemäßen Zustand schuldet (z.B. bei 250.000 km wird mit einem Motorschaden schon eher zu rechnen sein).
Nach alledem scheinen mir die Angebote des Verkäufer im Hinblick auf ein etwaiges Prozeßkostenrisiko (es sei denn rechtsschutzversichert) durchaus vernünftig zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, wir haben uns nun auch entsprechend geeinigt. Nach meienm Kenntnisstand muß doch aber bei einem Schaden innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer den Beweis antreten, dass der Schaden nicht schon im Ansatz vorhanden war, oder liege ichda falsch ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Das gilt nur für neuwertige Kaufsachen, bei diesen wird innerhalb der ersten 6 Monate automatisch vermutet, das der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt angelegt war.
Ausnahmsweise trifft in diesem Fall den Verkäufer die Beweislast für das Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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