Gestern Auto verkauft, heute Mängel am Fahrzeug

3. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Karatetiger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gestern Auto verkauft, heute Mängel am Fahrzeug

Hallo

Gestern habe ich ein Auto verkauft, welches ich als Übergang für rund 5 Wochen nutzte. Aufgrund dessen, dass das Fahrzeug schon 300.000km runter hatte, habe ich es für 2200 Euro angeboten und verkauft. Dem Käufer beschrieb ich mit besten Gewissen jeden Mangel, das einzige was ich wusste war das Spiegelglas angelaufen war, habe ich ihm sofort gezeigt, Auspuff undicht war und das er etwas Rost an der Heckklappe hatte. Ich habe das Auto nie von unten gesehen, weil ich damit einfach nur gefahren bin. So, einen Kaufvertrag habe ich gemacht, Verkauf als Gebrauchtwagen/Schrott/ Ausschlacht/ Bastlerfahrzeug. Die mir bekannten Mängel habe ich im Kaufvertrag hinterlegt und beigeschrieben, da ich Laie bin, dass weiter Mängel nicht auszuschließen sind. Außerdem habe ich unten noch geschrieben : Privatverkauf, keine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.

Nun, der Käufer hat das Auto in eine Werkstatt gebracht und es wurde festgestellt das der Motor verölt war (wusste ich nicht) das die Feder hinten gebrochen sei (hat sich nie bemerkbar gemacht, fuhr ohne klappern, schlagen oder poltern) und das der Kat rausgeholt wurde. Dazu schickte mir der Käufer ein Bild des Kats, wo man die Schweißnähte sehen konnte. Man sieht, das es vor längerer Zeit passiert ist und ganz bestimmt nicht in meiner Zeit passierte. Daraufhin schrieb er mir, dass die Werkstatt gesagt hat, das mi dem KAT wäre Vorsatz, Betrug und Steuerbetrug. Doch was habe ich eigentlich damit zutun ? Ich habe das Auto selbst von Privat gekauft und nichts dran gemacht sondern nur gefahren und mit besten Gewissen verkauft. Ich habe versucht die Vorbesitzerin zu erreichen um zu Fragen was der mist sollte, leider ohne Erfolg. Dann schrieb mir der Käufer, dass er beim Anwalt war und das der Anwalt gesagt hat, er kann das Auto aufgrund der Mängel zurückgeben und das er gebrauch davon macht. Da ich kein Stress haben möchte, habe ich gesagt okay bring das Auto her und du bekommst dein Geld zurück. Doch irgendwie fühle ich mich veräppelt und sehe das irgendwo dann doch nicht mehr ein, das Auto zurückzunehmen, wenn ich die Mängel nicht kannte! Wie gesagt, mir war bekannt, Auspuff defekt, das schrieb ich auch so alles in die Announce. Das da noch mehr Mängel sein könnten, stand ja im Kaufvertrag und von den nun rausgekommenen Mängeln wusste ich ja wirklich nichts. Er fährt ohne klappern ect. Achso und der Käufer sagte Bremssattel vorne wäre fest..
Diese ganzen Mängel waren mir nicht bekannt und ich verkaufte ihn ja auch als Bastler/ Ausschlachtfahrzeug ect.

Soll ich nun das Auto zurücknehmen, oder nicht?
Wer ist im Recht?

LG!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karatetiger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Übrigends hier mein Kaufvertrag :


[Daten zum Fahrzeug]

Gebrauchtwagen/ Schrott / Ausschlachtfahrzeug/ Bastlerfahrzeug

Das KFZ Befindet sich in einem fahrbaren Zustand und wurde vom Käufer probegefahren und überprüft. Kratzer, Beulen, Rost und altersübliche Gebrauchsspuren sind vorhanden. Er springt an und läuft gut, Auspuff vorne undicht. Weitere Mängel nicht auszuschließen. Trotz allem als Bastlerfahrzeug zu verkaufen.
Privatverkauft, keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Gekauft wie gesehen

Preis und Unterschrift beider Leute


Wie gesagt, der Rest war mir wirklich nicht bekannt und angeblich ist hinten die Feder gebrochen, doch das würde man hören beim fahren, oder? er fuhr selbst bei der Probefahrt wunderbar und machte keine Geräusche. Auch der Käufer sagte, ja fährt gut für die Laufleistung!

lg

............................................................



Ich weiß nun nicht ob ich das Auto zurücknehmen soll, ungern, weil verkauft ist verkauft.

Wenn ich was kaufe und dann mängel aufzähle werde ich sofort blockiert -.-

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Soll ich nun das Auto zurücknehmen, oder nicht?
Das ist recht einfach beantwortet, du hast ja schon der Rücknahme zugestimmt, da stellt sich also gar nicht mehr die Frage ob oder ob nicht, jetzt musst du!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

So ist es. Es gibt jetzt einen Rücknahmevertrag.
An deiner Stelle hätte ich das nicht getan, du wärst zu nichts verpflichtet gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Jedes Blatt hat zwei Seiten....

Zum einen muss man sich wundern warum du, wenn du weisst dass der Auspuff vorne undicht ist, nicht weisst dass der Wagen ölt und der Kat entfernt ist. ABER: Der Verkauf als Bastlerfahrzeug und Ausschlachtfahrzeug heisst für mich, dass der Wagen nur noch Schrottwert hat.

UND
Mit einem schrottreifen Wagen fahre ich nicht in eine Werkstatt und lasse ihn checken. Und ich würde auch keine Ansprüche erheben.

Beim nächsten mal schaust du einfach ein wenig besser hin ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SabJ
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Also eigentlich hätte er das Auto vor dem Kauf prüfen müssen. Wenn der Vertrag unterzeichnet wurde und nachträglich Mängel festgestellt wurden, muss er dir nachweisen, dass du davon Kenntnis hattest und ihn absichtlich darüber getäuscht hast.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat:
Da ich kein Stress haben möchte, habe ich gesagt okay bring das Auto her und du bekommst dein Geld zurück

Oder hast du evtl. nur zugestimmt das er vorbei kommen soll und man schaut, ob man eine einvernehmliche Lösung findet ....

Und ob ein Kat ausgebaut wurde oder nicht, das sehe ich als Laie auch nicht.
Wohl aber höre ich, von wo ein Auspuffgeräuch kommt, ob von vorne oder hinten ....

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

jetzt musst du das Auto zurücknehmen, dadurch ersparst du dir auch einige Nerven. Allerdings solltest Du beim nächsten Käufer vor Kaufabschluss klarstellen, dass er das Auto gerne in der Werkstatt überprüfen lassen kann (vorab) da im VErtrag das berühmte "Gekauft wie gesehen" steht.

Gruß,
Steinchen

1x Hilfreiche Antwort

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