Geklauten Roller gekauft

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pako1987
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Geklauten Roller gekauft

Hallo!

Person X hat einen Roller mit Papieren von einer anderen Person gekauft und ist etwa 2 Jahre damit gefahren. Da die Papiere dabei waren und alles sauber aussah, ging Person X natürlich davon aus dass der Roller nicht geklaut war. Nachdem dieser bei einer anderen Versicherung angemeldet wurde bekam Person X einen Anruf der polizei, dass der Roller vor ein paar Jahren als gestohlen gemeldet wurde und immernoch so vermerkt ist.

Die Polizei will person X unterstellen, von dem Diebstahl gewusst zu haben und will jetzt ein Verfahren wegen Hehlerei (schreibt man das so?) einleiten.

Wie soll sich Person X nun verhalten? Er hat keinen Kaufvertrag mehr und kann sich auch nicht mehr an die Adresse des Verkäufers erinnern, aber wie gesagt, die Papiere sind vorhanden und der Roller war 2 Jahre lang ohne Probleme im Straßenverkehr unterwegs.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Pako

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> kann sich auch nicht mehr an die Adresse des Verkäufers erinnern

Könnte sein, daß man ihm das nicht glaubt.

Man fährt ein gestohlenes Fortbewegungsmittel und kann praktischerweise denjenigen, von dem man es erworben haben will, nicht mehr nennen.

Was würdest du da als Staatsanwalt denken?

Ergänzend: ich weiß auch nicht die Adresse vom Vorbesitzer meines Autos auswendig. Und wenn ich den Kaufvertrag verbummle, kann ich sie auch nicht wieder herausfinden. (Lassen wir mal den offensichtlichen Eintrag im Brief außen vor.) Aber ich könnte wohl noch sehr präzise zu der Kleinstadt 250 km von hier fahren und die Straße finden, wo der damals gewohnt hat.

-- Editiert von Wellkamp am 13.01.2009 17:24

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#2
 Von 
Pako1987
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, kann mich in die Situation des Staatsanwalts auch versetzen, aber das ist ein Roller, dafür gibt es nichtmal einen Brief mit dem Namen des Vorbesitzers.. Also ich habe meinen Roller damals definitiv 100% legal gekauft und habe den Kaufvertrag nach einem Jahr verloren. Der verkäufer kam aus einer anderen Stadt in der ich mich nicht auskannte, muss ich dann anch 2 Jahren noch wissen wer das war? Das ist doch für mich nach so einer Zeit nicht wichtig..

Also das Dorf würde ich auch noch finden, aber die straße?? Klar, die werden jetzt versuchen Person X deswegen wegen Hehlerei anzuklagen. Aber ist das wirklich ein Grund?

-- Editiert von Pako1987 am 13.01.2009 17:35

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#3
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

vorerst mal die Defenition Hehlerei

quote:<hr size=1 noshade>Mit Hehlerei wird das Verschaffen, Ankaufen oder Absetzen oder die Hilfe beim Absetzen von Sachen bezeichnet, die aus einer Straftat, wie z.B. Diebstahl, entstammen. Die Hehlerei ist gemäß § 259 StGB ein Vergehen. <hr size=1 noshade>


Ich persönlich würde hier sofort einen Anwalt einschalten. Die Ausgangssituation ist m.E. sehr heikel, zumal Sie den Verkäufer nicht benennen können.

Viel Glück
DemIhm

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Den Verkäufer hat man ja wohl nicht an der Tankstelle getroffen oder. Gabs ne Anzeige in der Zeitung, bei Ebay.... hats ein Freund erzählt.
Ich denke selbst nach Jahren finden sich Spuren die man angeben könnte.
Hat man aber tatsächlich den Vk am Bahnhof kennengelernt wird man kaum um ein Strafverfahren rumkommen.

Ein einfaches: Ich hab keine Ahnung und alles verloren wird kaum reichen.

K.

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#5
 Von 
Pako1987
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja also die anzeige war bei Autoscout und die Person X kannte den Verkäufer wirklich nicht.. naja, ich weiß nicht was ich ihm raten soll.. Er muss am Donnerstag bei der polizei zur Anhörung und irgendwie ist das alles echt "*******"..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na dann mal der Polizei sagen wann der Kauftrag war, die können dann bei Autoscout ermitteln.
Evtl. selber man recherchieren, oft hat man die Mails noch......
Mal das Gebiet eingrenzen wo der VK wohnte, wie das Haus aussah.

K.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also ich sehe die Geschihcte nicht ganz so dramatisch, würde aber trotzdem auch zu einem Anwalt raten. ich würde dringend empfehlen, zunächst mal durch einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen, damit man mal überhaupt weiß, was gegen Person x konkret vorliegt.

Danach kann man dann durchaus die Geschichte so darlegen wie hier im Thread.

Dass man den Roller vor 2 Jahren bei autoscout gekauft hat, ist von der Staatsanwaltschaft wohl kaum zu widerlegen. Und wenn man das Fahrzeug mit allen Papieren gekauft hat, dann kann auch kein Staatsanwalt unterstellen, dass man von dem Diebstahl wußte.

Die Staatsanwaltschaft müsste ja beweisen können, dass person x von der tat wußte und das kann sie nicht.


Ich tippe auf folgenden Ablauf;:

- Polizei bekommt raus, dass X mit gestohlenem Roller rumfährt.
- Polizei eröffnet logischerweise ein Ermittlungsverfahren
- Besitzer des Rollers ist auch logischerweise der erste Verdächtige
- Besitzer sagt aus, dass er das Teil vor 2 jahren mit papieren gekauft hat
- Polizei übersendet die Akten an die Staatsanwaltschaft
- Staatsanwaltschaft stellt das verfahren aus mangel an Beweisen ein.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

....Dass man den Roller vor 2 Jahren bei autoscout gekauft hat, ist von der Staatsanwaltschaft wohl kaum zu widerlegen.....

Na das ist erst mal nur ne Behauptung.

.....würde aber trotzdem auch zu einem Anwalt raten. .....

Der kostet erst mal Geld, ich würde mal zur Warheit raten, selber entlastende Beweise suchen und der Polizei übergeben.
Wird ein Verfahren eröffnet kann man immer noch nen Anwalt nehmen.

... Die Staatsanwaltschaft müsste ja beweisen können, dass person x von der tat wußte und das kann sie nicht. ...

Da wird der Dieb was sagen können, oder bei einen Kaufpreis der zu niederig war, oder der Kauf auf dem Bahnhofsklo.....

K.

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