Gekauftes Auto nach halben Jahr defekt

11. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
puggy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekauftes Auto nach halben Jahr defekt

Hallo,

Ich bin derzeit in einer echt miesen Lage und hoffe hier auf Rechtstipps.
Erstmal zu mir, ich gehe zurzeit noch zur Schule und arbeite nebenher. Die Schule ist weiter entfernt und Arbeit nun auch deshalb habe ich mir im Nov. 2012 einen Gebrauchtwagen gekauft nachdem ich den Führerschein gemacht hatte.
Nun das Auto ist ein betagter Peugeot 106 BJ 98 und hatte im Nov 150.000KM gelaufen. Mein Vater und ich hatten uns den Wagen unter der der Hebebühne angesehen und da alles OK sein sollte haben wir uns dann für den Kauf entschlossen nachdem uns bestätigt wurde das es das Auto 8Fach bereift gibt, Auspuff und die Ventildeckeldichtung gemacht wird.
Das war Nov. 2012.
Im Dezember ist mir dann aufgefallen nach 500KM Fahrleistung also 150500KM, das die hinteren Räder irgendwie zur Seite standen und da der Verkäufer eine Werkstatt /Händler ist wurde das Auto zur Kontrolle hingebracht woraufhin mir gesagt wurde das es völlig normal wäre.
Die Räder standen nun nach Gefühl immer weiter auseinander weshalb ich dann mal genauer recherchiert habe und alles auf ausgeschlagene Achslager hindeutete.
Bei der Frühjahrskontrolle ist mir dann aufgefallen das die Dichtung nicht gemacht wurde und es alles wieder verölt war. Bei der Übergabe wurde also nur geputzt...
Also bin ich letzte Woche hin und habe natürlich nachgefragt und dann kam wirklich raus das die hintere Achse fertig ist. Die Dichtung hatte ich derweil selber machen lassen.
Aktuell hat das Auto 156.000KM. Jetzt muss nach knapp über einem halben Jahr die Hinterachse für >300€ gemacht werden und seit gestern geht das Auto im Stand auch immer aus.
Im Februar sind mir auch 2 verschiedene Leute ins Auto gefahren sprich Hinten der Stoßfänger ist eingedrückt und der vordere Fahrer seitig, weil jemand nicht rückwärts einparken konnte. Beide sind übrigens über alle Berge.
Die optischen Mängel sind zwar von jemanden anderes verursacht gehen aber auf meine Kappe, aber die technischen Sachen ?

Aktuell ist es einfach nur zum verzweifeln... :sad:


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von puggy am 11.06.2013 15:12

Die Räder standen nun nach Gefühl immer weiter auseinander weshalb ich dann mal genauer recherchiert habe und alles auf ausgeschlagene Achslager hindeutete.


Das hast du zu beweisen, dass die "Verschleißgrenze" bei den Achslagern schon bei Übergabe überschritten wurde. Wurde die "Verschleißgrenze" erst nach Übergabe überschritten ist es normaler Verschleiß und kein Mangel.

quote:
von puggy am 11.06.2013 15:12

Bei der Frühjahrskontrolle ist mir dann aufgefallen das die Dichtung nicht gemacht wurde und es alles wieder verölt war. Bei der Übergabe wurde also nur geputzt...

Gleiches trifft auch auf die Dichtungen zu. Du müsstest beweisen dass die Zusischerung über die Ventildeckelddichtung gemacht wurde (der Vater darf hier ruhig bezeugen) und vorallem was dieses "gemacht wird" beinhalten sollte. Sollte die Dichtigkeit gegeben sein, oder soll es NEU sein? Aber auch hier bewegen wir uns in einem Zeitraum bei dem du beweisen müsstest, dass der Mangel schon bei Übergabe (zumindest latent) vorhanden war.

Wenn du es nicht beweisen kannst, kannst du auch nichts holen.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Und man müsste beweisen das die Achsfehlstellungen nicht durch den Unfall verursacht wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

dass mit der Ventildeckeldichtung wird wohl das gerimgste Problem sein, bzw da wird es am wenigsten gegenwehr vom VK geben, da das fürihn mit Werkstatt wohl nur ein paar Euro sind.

Zwecks Radlager, da wurde dir ja schon was zur Verschleissache gesagt, dass sind Verschleissteile und somit nicht in der Gewährleisstung mit drin!

Da der Kauf jetzt aber schon mehr als 6 Monate zurückliegt, musst du ab jetzt beweisen, dass die von dir genannten Mängel schon beim Kauf vorhanden waren.
Dies dürfte dir bei der Achse jedoch sehr sehr schwer fallen, denn du musst erstmal beweisen, dass die Rämpler nicht evtl Schaden an der Achse verursacht haben, denn das wäre auch nöglich!

quote:
und seit gestern geht das Auto im Stand auch immer aus.
Bei der Laufleisstung und dem Alter auch eher normal, dass ist meisst die Lamdasonde, evtl aber auch der Zündverteiler. Ist beides aber Verschleiss...



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 11.06.2013 20:59

Zwecks Radlager, da wurde dir ja schon was zur Verschleissache gesagt, dass sind Verschleissteile und somit nicht in der Gewährleisstung mit drin!

Sehe ich etwas anders. ALLES am Auto unterliegt einem gewissen Verschleiß. Der Verschleiß selbst fällt nicht unter die Gewährleistung, da stimme ich dir zu. Aber warum ein VerschleißTEIL nicht darunter fallen sollte verstehe ich nicht. Auch ein Verschleißteil kann außerhalb des Verschleißes einen Defekt aufweisen und würde somit unter die Gewährleistung fallen.

Mir fallen zwar nur dämliche und evtl. unrealistische Beispiele ein, da ich mich nicht so mit KFZ-Technik auskenne, aber die sollten nur verdeutlichen was ich meine.

Eine heruntergebremste Bremsscheibe ist Verschleiß und somit bekommt man die nicht auf Gewährleistung ausgetauscht.

Sollte eine neue Bremsscheibe aber durch die Wärmeentwicklung des normalen Bremsen Risse bekommen und würde dadurch Bremsleistung verlieren, dann sehe ich schon einen Mangel der unter die Gewährleistung fallen würde.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

-- Editiert radfahrer999 am 12.06.2013 09:24

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#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Mir fallen zwar nur dämliche und evtl. unrealistische Beispiele ein, da ich mich nicht so mit KFZ-Technik auskenne, aber die sollten nur verdeutlichen was ich meine.


Ein durchaus nicht unrealistisches Beispiel wäre der Keilriemen, der bei einem Neuwagen nach 50 km (oder von mir aus 500) reißt.
"Verschleißteil", aber kein üblicher Verschleiß, ergo Mangel, ergo Gewährleistungsfall.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von JuBiPe am 12.06.2013 12:05

Ein durchaus nicht unrealistisches Beispiel wäre der Keilriemen, der bei einem Neuwagen nach 50 km (oder von mir aus 500) reißt.

Oder so :)

quote:
von JuBiPe am 12.06.2013 12:05

"Verschleißteil", aber kein üblicher Verschleiß, ergo Mangel, ergo Gewährleistungsfall

Genau das! :)

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

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#7
 Von 
---Concorde---
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Aus Erfahrung: Schreib die Sache in den Wind, ein Mechaniker der bei einer primitiven VentilDeckelDichtung putzt, anstatt tauscht, taugt nichts. Ergo würde ich bezweifeln, dass er sauber genug Arbeitet um den Achssturz zu korrigieren (Ist bei dem Modell eine blöde Arbeit).
Technisch: Wurde der Treffer hinten mittig verursacht, oder mit Versatz, gar seitlich? Ein Heckrempler hält der Achskörper aus, aber bei seitlichen Kräften ist jede Achse sensibel. Die Laufleistung des Autos spricht eher für schlichten Verschleiß an den Achsgelenken (nicht Radlager). Und einen auffallend negativen Sturz hat der Wagen zumindest nicht serienmäßig ab Werk. Ist der Sturz allzu deutlich, läufst du Gefahr dass sich der obere Anschlagpunkt wegschert und damit das Rad wegknickt.

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