Gebrauchtwagenkauf vom Händler

29. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
nixxuu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf vom Händler

Hallo zusammen,

ich hab am 21.Mai einen Gebrauchtwagen gekauft bei einem gewerblichen Händler in einem Autohaus.

Es trat ein Schaden auf der auch vom Händler bereits bezahlt wurde, jetzt gibt es einen Folgeschaden, der aus dem ersten Schaden resultierte.

Das Problem was nun besteht ist, der Händler hat einen Vertrag abgeschlossen mit mir/uns wo drin steht, dass wir gewerbliche bzw. selbstständige Unternehmer wären. Was wir allerdings nachweislich nie gewesen sind und dem Händler dazu auch nie irgendwelche Angaben gemacht haben.

Jetzt will der Händler den Folgeschaden nicht mehr bezahlen, weil er sich darauf beruft, dass es keine Garantieleistung für gewerbliche Käufer gibt.

Haben wir da eine Chance mit einem Anwalt den Schaden doch ersetzt zu bekommen oder haben wir uns über den Tisch ziehen lassen?

Danke für die Antworten schonmal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Das Problem was nun besteht ist, der Händler hat einen Vertrag abgeschlossen mit mir/uns wo drin steht, dass wir gewerbliche bzw. selbstständige Unternehmer wären. Was wir allerdings nachweislich nie gewesen sind und dem Händler dazu auch nie irgendwelche Angaben gemacht haben.



Warum wird dann überhaupt ein solcher Vertrag unterschrieben????

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#2
 Von 
nixxuu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Weil mein Freund zu blöd war das alles genau durchzulesen und nur das Auto gesehen hat und unbedingt haben wollte.

Männer eben!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nixxuu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke an alle fürs Lesen, aber das Thema hat sich gerade nach Rücksprache mit einem Anwalt erledigt.

Vertraganfechten wegen Betrugsversuch lautet das Urteil. Der Autohändler kommt damit nicht durch und wird für den Schaden haften müssen, laut Aussage des Anwalts.

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#4
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Nah dann hoffe ich für dich das der VK das auch schluckt.
Er wird dir sicherlich nicht Zufällig diesen Vertrag zum Unterschreiben hingelegt haben. Kann mir das sogar als Metode bei dem vorstellen, wie andere mit Gewerblichen einen privaten Kaufvertrag haben und das auch nur ärger geben kann. Ich würde da auch nicht alleine beim VK aufschlagen um so mehr um so besser. Kann mir sogar vorstellen das er dir dann sogar das betreten des Hofes verbietet.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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