Gebrauchtwagenkauf - verbindliche Bestellung

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
cloudy8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - verbindliche Bestellung

Hallo,

ich wollte einen Gebrauchtwagen von einem Autohaus kaufen. Ich habe eine verbindliche Bestellung unterzeichnet und diese an das Autohaus zurückgeschickt. Auf dieser Bestellung waren keinerlei Hinweise auf die AGB's des Autohaus vermerkt. Nebenebei hatte ich ständigen Telefonkontakt mit dem Verkäufer. Daraufhin hab eine eine Anzahlung gemacht, die mir der Verkäufer auch bestätigte. Er teilte mir mit, dass alles eingegangen ist und er die Papiere fertig mache.
Einen Tag später schickt er mir kommentarlos einen neuen Vetrag mit meinen Daten und den Autodaten. Ein paar Stunden später eine neue E-Mail in der er mir mitteilt, dass das Auto an jmd anderen verkauft wäre, weil ich nicht reagiert hätte.

Diese E-Mails habe ich erst einen Tag später gelesen, da ich davon ausgegangen bin das mit der verbindlichen Bestellung und der Anzahlung das Auto mir gehört und ich die Papiere die nächsten Tage bekomme. Man kann ja auch nicht erwarten das ich den ganzen Tag meine E-Mails checke.

Ist das rechtliche zulässig? Ich wurde über die Änderung oder die Dringlichkeit des Vertrages nicht informiert! Kann ich rechtlich gegen den Händler/Verkäufer vorgehen?

Auf meine Nachfrage beim Geschäftsführer erzählte mir dieser, dass der Verkäufer angeblich mit mir telefonische gesprochen hätte und ich gesägt hätte das ich mir nicht sicher bin ob ich das Auto nehme. Dieses Gespräch hat nie stattgefunden

Vielen Dank für Eure Tipps!
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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Könnten Sie folgende Aussagen bitte etwas konkretisieren:
(1) "Er teilte mir mit, dass alles eingegangen ist und er die Papiere fertig mache". Haben Sie das schriftlich vom Verkäufer bekommen oder nur mündlich/telefonisch ?
(2) "Einen Tag später schickt er mir kommentarlos einen neuen Vetrag mit meinen Daten und den Autodaten."
Welchen neuen Vertrag meinen Sie ? Was wurde dort geändert zum ersten Vertrag ?
Ich halte das Verhalten des Verkäufers aber schon jetzt für sehr fragwürdig. Insbesondere durch den Umstand, dass Sie wohl offensichtlich bereits eine Anzahlung geleistet haben und damit nach meinem Verständnis Ihren Willen das Fahrzeug erwerben zu wollen, schon sehr deutlich gemacht haben.

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#2
 Von 
cloudy8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

(1) Die richtige Bestätigung war telefonisch. Schriftliche hat er mich nach weiteren Angaben zu meiner Person gefragt und den weiteren Ablauf nach Geldeingang.
(2) Das was ich als erstes unterschriebe und zurückgeschickt hatte eine "Verbindliche Bestellung" (kanpp 1DINA 4 seitiges Schreiben mit Fahrzeugdaten, Preis und meinen Angaben, ohne AGBs). Das was einen Tag später kam war der etwas ausführlicher, hieß auch "Verbindliche Bestellung" (Meine Angaben, Fahrzeugdaten, Erstzulassung, Preis, Angaben zu Unfallschäden/Vorgeschichte des Autos + AGB's).

Meines Erachtens habe ich meinen Willen sehr deutlich ausgedrückt. Einerseitshabe ich die Anzahlung geleistet, die verbindliche Bestellung an den Händler geschickt und mehrmaligen Telefonkontakt mit ihm gehabt.

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#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Was steht in der "verbindlichen Bestellung" genau drin, d. h. gibt es eine Klausel, die besagt, daß die Bestellung erst mit der Auftragsbestätigung nach x Tagen/Wochen als angenommen gilt ?
Sofern Sie (noch) keinen Kaufvertrag geschlossen haben, räumt eine verbindliche Bestellung dem Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist, das Recht ein, diese nicht anzunehmen.
Und ich fürchte, daß genau so etwas in Ihrem Fall passiert ist.

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#4
 Von 
cloudy8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In der ersten "verbindlichen Bestellung" waren keine AGBs und keinerlei Klauseln enthalten. Diese Bestellung hatte ich bestätigt und daraufhin angezahlt. Mündlich/telefonisch hatte mir der Verkäufer den Erhalt der Zahlung bestätigt und erklärt das er mir die Fahrzeugpapiere zuschickt.

Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!

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#5
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Meine o. g. Frage (Uhrzeit 14:20 h) bezog sich auf die zweite "verbindliche Bestellung", die Ihren Angaben zufolge auch ausführlicher war und bei der die AGB's beigefügt waren.

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#6
 Von 
cloudy8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Informationen.

Aber ich merke dass ich den Sachverhalt hier nicht verständlich übermitteln kann. Die Geschichte zu komplex, der Verkäufer hat mehrmals mir die falschen Daten/ Veträge zugeschickt. Ich habe keinen einzigen Anruf von ihm erhalten, selber aber mitlerweise ca. 20 getätigt.

Für meine Sicht war meine erste verbindliche Bestellbestätigung ein Vetrag. Daraufhin habe ich auch eine Teilzahlung vorgenommen. Wenn dies kein Vetag gewesen ist, hätte er mich informieren müssen, dass diese Bestellung unvollständig war und eine neue folgt. Auch hätte er meiner Meinung nach mich persönlich (durch einen Anruf) mitteilen müssen, dass die zweite Bestellung sehr zeitnah unterschrieben werden muss. Ich hatte die zweite Bestellbestätigung erst einen halben Tag später gelesen, dadurch wurde das Fahrzeug anderweitig verkauft.
Auch war das in der zweiten Bestellung beschriebene Fahrzeug nicht mein vorher bestelltes. Es war ein anderes. Selbst wenn ich dieses Angebot gelesen hätte, hätte ich es nicht unterschrieben, da es wieder falsch war.

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#7
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Seltsame Geschäftspraktiken sind das seitens des Autohauses.
Sorry, dass ich hier nicht ausreichend behilflich sein konnte.

Gleichwohl - ich an Ihrer Stelle würde die geleistete Anzahlung zurückfordern und mir einen anderen Händler suchen.

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#8
 Von 
cloudy8
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das werde ich jetzt höchst wahrscheinlich auch machen und meinen Anwalt einschalten.

Das ist leider nicht die erste schlechte Erfahrung die ich innerhalb von ein paar Tagen mit unterschiedlichen Autohäusern gemacht habe. Da momentan so ein Ansturm auf die Autohäuser bzgl. Abwrackprämie/Umweltprämie stattfindet, leidet die Beratungs/Betreuungsqualität. Dazu sage ich nur "Servicewüste Deutschland".

Vor zwei Monaten hätte sich ein Autohaus so etwas nicht erlauben dürfen.

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