Gebrauchtwagenkauf

19. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
kbv
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf

Hallo,
ich habe letzten Donnerstag einen Gebrauchtwagen gekauft (beim Markenhändler) und diesen Wagen gestern gegen 16:00 abgeholt.Es ist ein Jahreswagen, der vorher ca 6 Monate in der Vermietung gelaufen ist. Die Übergabe des Wagens erfolgte im Verkaufsraum des Händlers. Bei der Übergabe habe ich mir den Wagen noch einmal kurz angeschaut und dann bin ich losgefahren.Erst zu Hause stellte ich beim Beladen des Kofferraumes fest, daß die Heckklappe beim Schließen auf die hintere Stoßstange aufschlägt. Beim genauen Hinsehen stellte ich fest, daß die Stoßstange verformt ist ( aüßerliche Lack-oder andere Schäden sind nicht sichtbar ).
Heute bin ich dann gleich ins Autohaus zurück und wollte den Mangel anzeigen. Der Meister meinte aber gleich, daß es nicht auszuschließen ist, das das nach dem Verkauf passiert ist.
Na Prima!! Auf jeden Fall habe ich darauf bestanden, daß er hierzu eine Notiz macht, was er auch tat. Er hat auch ein Foto von dem Schaden gemacht und meinte, daß er die Sache dem Leiter des Hauses vorlegen müsse.
Ist es so, daß ich bei Übergabe des Fahrzeuges den Mangel hätte entdecken müssen um nicht selbst auf den Kosten sitzenzubleiben?
Muß nicht vielmehr der Händler mir nachweisen, daß ich den Schaden selbst verursacht habe?
Dumm an der Sache ist auch das der Verkäufer gestern fristlos gekündigt wurde.
Ach so, laut Kaufvertrag ist der Wagen unfallfrei!

Wer weiß fundierten Rat? Bin für jede Antwort dankbar!

Gruß Jörg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

das der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag, müssen Sie beweisen, nicht etwa der Händler, daß der Wagen keine Schäden hatte. Auch bedeutet "unfallfrei" nicht frei von jeglichen Beschädigungen. Sehr wahrscheinlich dürfte die Gewährleistung durch den Kaufvertrag beim Gebrauchwagenkauf ohnehin ausgeschlossen worden sein. Da sollten Sie noch mal in den Vertrag hineinschauen.

Ein ordentlicher Händler sollte hier aber in jedem Fall mit sich reden lassen. Ich gehe davon aus, daß ein so "jungen" Fahrzeug noch zu einem ordentlichen Preis verkauft worden ist.

Wenn Sie konkretere Fragen stellen möchten, können Sie mir gerne eine e-mail schicken oder anrufen.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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