Gebrauchtwagenkauf - Wandlung?

30. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Harald Tovote
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - Wandlung?

Vor 3 Wochen kaufte ich mir einen 8 jahre alten Ford Fiesta für 2000 Euro von einem Gebrauchtwagenhändler (mit dem ich eigentlich nichts mehr zu tun haben möchte, denn die Verhandlungen liefen in ziemlich vergifteter Athmosphäre ab; dann will mir der Händler trotz Kaufvertrags das Auto nicht mehr verkaufen, dann wieder doch). Ich bestand auf TÜV/ASU neu und Inspektion. Das wurde gemacht (zumindest der Stempel ist im Scheckheft, Inspektionsbericht habe ich nicht). Zusätzlich erhielt ich ein (Sicht-) Gutachten eines sog. Sachverständigen, dass das Auto lediglich normale altersbedingte Verschleißerscheinungen hat, aber sonst o.k. ist.
Das Auto fährt jedoch hart, springt manchmal nicht an und ist sehr ruckelig ("zieht" auch oft nicht). Ich liess Zylinder, Bremsflüssigkeit und Luftfilter überprüfen. Alles war nicht o.k. Man bezweifelte, dass eine Inspektion gemacht wurde. Ausserdem sagte man mir, dass der Motor "komisch" aussehe. Da sei auf alle Fälle was dran gemacht worden (Teile entfernt/ausgetauscht). Da ich eigentlich das Auto behalten wollte, zu dem Auto-Händler aber kein Vertrauen hatte und am nächsten Tag eine lange Fahrt von BI nach FL anstand, liess ich bei einer anderen Firma eine erneuete Inspektion durchführen; Kosten: 500 Euro (komplette Bremsanlage hinten inkl. undichter Bremsschläuche, hintere Reifen, Zündkerzen etc). Und innerhalb eines Jahres sollte ich mich auf weitere Kosten einstellen (Stoßdämpfer, Radaufhängung). Aussage: "TÜV war blind". Außerdem solle ich den Motor von einem Fordhändler checken lassen. Teures Geld, aber ich fühlte mich wenigstens jetzt sicher.
In FL beim Fordhändler: Motor ist umgebaut; Ventile sind abgetrennt, Steuerungseinheit (oder so ähnlich) fehlt. Jedenfalls alles nicht original (im Kfz-Schein steht nichts). Außerdem verbraucht der Motor ca. 1 Liter Öl/1000 km. Das Fahrverhalten des Autos ist nach wie vor sehr schlecht.

Meine Fragen:
1. Kann ich den Kaufvertrag wandeln (im Kaufvertrag: 12 Monate Gewährleistung auf Nicht-Verschleißteile, allerdings ziemlich viel Kleingedrucktes)?
2. Bleibe ich auf den Inspektionskosten sitzen (da der vom Autoverkäufer beauftragte Händler ja offensichtlich nichts gemacht hat und auch der TÜV nicht - etliche Kabel und Leitungen waren ja mehr als nur porös/rissig; u.a. tropfte Bremsflüssigkeit)?
3. Muss es zwangsläufig zu einem Rechtsstreit kommen, wenn es der Händler darauf anlegt (einen RA kann ich mir eigentlich nicht leisten)?

Seufz, ich bin sehr unglücklich...

Harto

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Tovote,

auch für gebrauchte Fahrzeuge müssen die Händler seit dem 1.1.02 mindestens ein Jahr Gewährleistung einräumen, ohne daß es auf Laufleistung oder Alter ankommen soll. Geschuldet wird jedoch lediglich eine „vertragsgemäße Beschaffenheit“. Der Verkäufer hat dadurch die Möglichkeit den Zustand für gebrauchte Fahrzeuge vertraglich festzuhalten und somit eine generelle Haftung wie bei Neuwagen einzuschränken.
Insofern käme es gerade (Ölverbrauch, Stoßdämpfer, Radaufhängung ...) auf das von ihnen zitierte Kleingedruckte an.

1. Im Hinblick auf eine Wandlung käme es darauf an, ob hinsichtlich Motor entweder eine Zusicherung (z.B. Originalmotor, Motorlaufleistung ...) erfolgte oder ein arglistiges Verschweigen (z.B. Austauschmotor) vorliegt. Hierzu sollten Síe vielleicht einmal weitere Erkundigungen bei den Vorbesitzern einholen. Die TÜV-Plakette jedenfalls beinhaltet in aller Regel keine gesonderte Zusicherung.

2. Problematisch ist eine Erstattung der Inspektionskosten. Gewöhnlich vereinbaren die Händler in ihren AGB, daß ihnen zunächst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden muß. Von daher hätten Sie dem Händler, fehlendes Vertrauen hin oder her, zumindest vorher über die fehlende Inspektion in Kenntnis setzen müssen. Erst bei einer Ablehnung wäre an eine Ersatzvornahme durch Dritte zu denken gewesen.

3. Ehrlich gesagt, so wie Sie den Händler beschreiben, werden Sie wohl um eine streitige Auseinandersetzung nicht herumkommen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß es mancher Orten eine Schlichtungsstelle der Kfz.-Innung gibt, welche Sie zuvor anrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Harald Tovote
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal. Das mit der Schiedstelle ist eine gute Idee, habe ich in meiner Stadt bislang leider (noch) nicht gefunden. Aber vielleicht finde ich ja noch was online.

Harto

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