Hallo,
mich würde folgender Sachverhalt aus rechtlicher Sicht interessieren:
Ich habe mir bei einem Händler einen Gebrauchtwagen angesehen. Dazu habe ich einen Weg von 1.200 km auf mich genommen. Um bei dieser Entfernung das Risiko eine "Möhre" anzutreffen möglichst gering zu halten, fragte ich den Verkäufer am Telefon u. a. folgendes:
1. Ob der Lack i. O. ist (z. B. keine Kratzer). Er bestätigte mir den einwanfreien Zustand des Lacks. Vor Ort habe ich dann gesehen, daß der Wagen eine komplette Neulackierung braucht (Lack war flächendecken stumpf und verkratzt).
2. Ich wollte definitiv wissen, ob die Heckscheibe bereits Risse hat (Cabrio/Kunststoffscheibe). Er verneinte dies. Vor Ort konnte ich die Risse dann aus weiter Entferung bereits sehen.
Der Verkäufer hoffte wohl, daß wenn ich den weiten Weg auf mich nehme, den Wagen trotz der Mängel kaufen würde.
Jetzt meine Frage: Bei einem solch offensichtlichen Vorgehen des Verkäufers, habe ich das Recht, mir meine Kosten (Benzin) von ihm erstatten zu lassen?
Vielen Dank und Gruß, Stefan!
Gebrauchtwagenkauf - Händler - Erstattung Fahrtkosten
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten kannst du nur erwirken wenn du eine schriftliche Zusage vom Händler hattest das dieses Fahrzeug die von dir erfragten Mängel nicht vorweist.Mündliche Zusagen gelten natürlich auch nur wie willst du die beweisen.Aber eine Frage muss ich dann doch noch stellen ;warum hast du dir keine Fotos vom Lack und der Heckscheibe schicken lassen?
Da noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, keine Chance.
Es war Ihre freie Entscheidung für dieses Fahrzeug 1.200 KM zu fahren.
Der Händler hat sich zwar anscheinend nicht seriös verhalten, aber mitunter gehen auch die Auffassungen über den Zustand bei gebrauchten Autos weit auseinander. Der nächste Käufer findet den Zustand vielleicht dem Alter und der Laufleistung angemessen.
Ich vermute übrigens, dass Sie sich ein in der Relation zum Markt sehr günstiges Angebot rausgesucht haben. Da grundsätzlich niemand was zu verschenken hat, ist doch klar, dass der günstige Preis nur über den Zustand zustande kommt, oder ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten!
Ich habe das jetzt so verstanden: Wenn ich beweisen (z. B. Schriftliche Zusage) kann, daß der Händler mich getäuscht hat, habe ich das Recht meine Aufwendungen von ihm erstattet zu bekommen?
Um die Fragen zu beantworten:
Zitat: Aber eine Frage muss ich dann doch noch stellen ;warum hast du dir keine Fotos vom Lack und der Heckscheibe schicken lassen?
Exakt das habe ich machen lassen. Der Verkäufer hat mir Fotos gemailt (mit Handy erstellt). Das Licht und die Winkel der Aufnahmen waren so gewählt, daß weder der schlechte Lack noch die Risse in der Scheibe erkennbar waren.
Zitat: mitunter gehen auch die Auffassungen über den Zustand bei gebrauchten Autos weit auseinander.
Selbstverständlich. Allerdings ist z. B. die Frage nach Rissen in einer PVC Scheibe eindeutig und kann lediglich mit ja/nein beantwortet werden und ist unabhängig von der Auffassung über dem Zustand der Scheibe. Beim Lack sieht das dann anders aus. Allerdings auch nur begrenzt. Sobald ich nach Kratzern frage ist es wieder eindeutig. Verkäufer: Hat keinen Kratzer. Vor Ort: Fast jede Lackfläche stark verkratzt.
Zitat: Ich vermute übrigens, dass Sie sich ein in der Relation zum Markt sehr günstiges Angebot rausgesucht haben. Da grundsätzlich niemand was zu verschenken hat, ist doch klar, dass der günstige Preis nur über den Zustand zustande kommt, oder ?
Sie vermuten richtig und das der Preis über den Zustand entscheidet ist bekannt. Daher auch meine grundsätzliche Skepsis und detaillierte Nachfrage beim Verkäufer.
Gruß, Stefan!
-- Editiert von tenne74 am 29.11.2007 10:06:15
-- Editiert von tenne74 am 29.11.2007 10:07:57
Naja, grundsätzlich kann man sich die Kosten welche im Vorfeld eines Kaufes entstehen ersetzen lassen, wenn jemand nicht die Wahrheit gesprochen hat. Hab ich so zumindest mal in einer Recht vorlesung gehört.
Aber da du in dem Fall der Kläger bist, mußt du beweißen, daß der Kaufgegenstand nicht den angepriesenen Zustand hatte.
Hallo.
Vielleicht hilft das ja, wenn du dich mit dem Verkäufer darüber einigst, das er dir entsprechend großzügig bei dem Kaufpreis entgegenkommt.
Andererseits frage ich mich wie du auf das Angebot gestossen bist? Da ja eine Entfernung von 1.200 km zwischen euch liegt, denke ich, das es nicht aus einer Tageszeitung war.
Wenn dann doch wohl eher aus dem Netz. Gab es da keine Fotos?
Gruß
-----------------
" Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag."
Ich sehe das ähnlich.
Es war Ihre Entscheidung das KFZ zu besichtigen. Stellen Sie sich vor, jeder der ein KFZ besichtigt und nicht zufrieden ist, könnte Fahrtkosten berechnen.
Zum Beispiel heisst ein solcher Termin auch noch nicht, dass der VK tatsächlich an Sie verkauft.
Dann hätten Sie auch nichts in Rechnung stellen können.
Selbstverständlich ist das ärgerlich. Aber so sind Menschen nun einmal :-).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten