Gebrauchtwagenkauf-Gewährleistung.

3. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
dv946
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf-Gewährleistung.

Hallo Gemeinde,
beim Händlerkauf ist dieser zur Gewährleistung verpflichtet.Schäden,die in den ersten 6 Monaten nach Kauf eintreten,gelten als schon als beim Kauf vorhandene Schäden.Der Händler/Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen,was ihm schwerfallen dürfte.Ausgenommen sind Verschleißteile.Ein Verschleißteil wäre der Steuer/Zahnriemen.Dafür ist ein Wechselintervall vorgegeben.Aber was ist,wenn die Steuerkette reißt?Die ist für das ganzen Autoleben ausgelegt.Demnach ist sie kein Verschleißteil,was der Verkäufer/Händler garantiert anders sieht.Genaugenommen bin ich lediglich die ersten 6 Monate halbwegs auf der sicheren Seite.Auf allen Schäden die nach 6 Monaten auftreten würde ich sitzen bleiben,weil ich durch die Umkehr der Beweislast im Regen steh.Oder sieht das jemand anders?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von dv946):
Auf allen Schäden die nach 6 Monaten auftreten würde ich sitzen bleiben,weil ich durch die Umkehr der Beweislast im Regen steh.Oder sieht das jemand anders?

Abgesehen davon das sich die Beweislast nach 6 Monaten nicht umkehrt, sondern in den ersten 6 Monaten:
Der Gesetzgeber, die Rechtsprechung, die Realität ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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