Hallo Gemeinde,
beim Händlerkauf ist dieser zur Gewährleistung verpflichtet.Schäden,die in den ersten 6 Monaten nach Kauf eintreten,gelten als schon als beim Kauf vorhandene Schäden.Der Händler/Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen,was ihm schwerfallen dürfte.Ausgenommen sind Verschleißteile.Ein Verschleißteil wäre der Steuer/Zahnriemen.Dafür ist ein Wechselintervall vorgegeben.Aber was ist,wenn die Steuerkette reißt?Die ist für das ganzen Autoleben ausgelegt.Demnach ist sie kein Verschleißteil,was der Verkäufer/Händler garantiert anders sieht.Genaugenommen bin ich lediglich die ersten 6 Monate halbwegs auf der sicheren Seite.Auf allen Schäden die nach 6 Monaten auftreten würde ich sitzen bleiben,weil ich durch die Umkehr der Beweislast im Regen steh.Oder sieht das jemand anders?
Gebrauchtwagenkauf-Gewährleistung.
3. Oktober 2018
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Frage vom 3. Oktober 2018 | 14:57
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf-Gewährleistung.
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2018 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120063 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatAuf allen Schäden die nach 6 Monaten auftreten würde ich sitzen bleiben,weil ich durch die Umkehr der Beweislast im Regen steh.Oder sieht das jemand anders? :
Abgesehen davon das sich die Beweislast nach 6 Monaten nicht umkehrt, sondern in den ersten 6 Monaten:
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