Gebrauchtwagenkauf 2002, Unfallfrei?

20. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
NiNJO
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf 2002, Unfallfrei?

Schönen guten Abend!

Ich benötige hier einmal einen Rat (ich bitte um Entschuldigung wenn ich etwas ausholen muss...).

Ich habe Mitte 2002 einen Gebrauchtwagen von einem großen Autohaus gekauft. Laut dem Kaufvertrag war das Fahrzeug unfallfrei und mit einem Vorbesitzer.

Alles schön und gut. Im Laufe der Nutzung fielen mir ein paar Dinge auf an denen ich mich nicht weiter störte. Hierzu gehörten unter anderem eine schwergängige Funktion der Hupe (Abdeckung des Airbags muss gedrückt werden um zu hupen), eine schiefe Abdeckklappe des Beifahrerairbags, ein schimmeliger Anschnallgurt der Beifahrerseite (welcher bei Kauf sofort getauscht wurde). Einmal hatte ich den kompletten Blinker vorne (in Fahrtrichtung) rechts während einer Autobahnfahrt verloren.

Vor kurzem war ich dann bei einem anderen Händler vor Ort, um mir evtl. ein anderes Fahrzeug zuzlegen, und meins in Zahlung zu geben. Dieser teiltemir dann mit das der Wagen scheinbar einen Unfall hatte, welcher nur dürftig instandgesetzt wurde. Er zeigte mir das beide Türen der rechten Seite, der rechte Kotflügel, Motorhaube und Stoßfänger vorne neu lackiert wurden. Außerdem stimmen viele Spaltmaße nicht überein.

Da ich den Vorbesitzer anrufen wollte um diesen nach einem evtl. vorhandenen Unfall zu fragen, forderte ich eine Briefkopie (Brief ist bei der Bank, welche die Finanzierung übernommen hat) an, und stellte fest, das dort sechs Vorbesitzer eingetragen sind.

Ich forderte den Händler also schriftlich auf, hierzu einmal Stellung zu beziehen und auf sein Bitten hin, war ich heute dort.

Mir wurden Rechnungen gezeigt in denen die Lackierung der beiden Türen bestätigt wurde (etwa 600,- €) und alles andere wurde damit abgetan das es ja schließlich ein Gebrauchtwagen sei (Baujahr 1997). Die sechs Vorbesitzer erklärte man damit das der original Brief auf dem Postwege verloren gegangen sei (Schreiben der Fahrzeug-Leasing-Gesellschaft war auch vorhanden).

Da mir dies alles allerdings spanisch vorkommt, möchte ich gerne wissen ob es sich bei den beschriebenen Schäden tatsächlich um sogenannte Bagatellschäden handelt, welche in dem Kaufvertrag nicht angegeben werden müssen, oder aber nicht.

Ein Gutachten eines Sachverständigen würde hier wohl Aufschluß geben, allerdingshabe ich Angst davor 500,- € für ein Gutachten zu bezahlen, welches mir bestätigt das die genannten Teile tatsächlich "nur" lackiert wurden...

Kann mir hier jemand gute Tipps geben, bzw. weiterhelfen?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Da nunmehr unzweifelhaft mehr als 6 Monate seit dem Kauf vergangen sind, sind Sie voll Darlegungs- u. Beweispflichtig, um Rechtsansprüche durchzusetzen. Die angegebenen EUR 600.- dürften die Bagatellgrenze wohl nicht überschreiten. Was wurde bzgl. der Halterzahl vertraglich vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 168x hilfreich)

Bitte um Mitteilung von wem das Fahrzeug erstanden wurde.

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#3
 Von 
NiNJO
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Kaufvertrag wurde vom Verkäufer eingetragen: "1 Vorbesitzer" und "Lt. Vorbesitzer 1 Vorbesitzer".
Dies ist auch bei der Zeile "Unfallfrei" so.

Wenn ich jetzt ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen lasse, habe ich dies erst einmal selbst zu tragen, richtig?

Was für eine Rolle spielt es welcher Händler dieses Fahrzeug veräussert hat?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
Wenn ich jetzt ein Gutachten durch einen Sachverständigen erstellen lasse, habe ich dies erst einmal selbst zu tragen, richtig?


Richtig!

Allerdings könnte man u.U. etwas über die angegebene Halterzahl erreichen, da diese ja unstreitig zum Zeitpunkt der Übergabe nicht richtig war.
Gem. Kaufvertrag 1 oder 2?

Tatsächlich wohl aber 6

Hier liegt dann, sollte sich der Sachverhalt als Richtig herausstellen, eine Täuschung vor, die vermutlich einen Rücktrittsgrund darstellen, da dieser Mangel nicht nachzubessern ist. Hierzu gibt es auch schon hinreichende Gerichtsurteile. Ich würde Ihnen anraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ich beurteile Ihre Chancen nicht schlecht, unter den gegebenen Umständen. Evtl. Rechtsanwaltskosten hätte der Verkäufer auch -im Falle des Unterliegens- zu übernehmen.

-- Editiert von krull14 am 21.10.2005 17:18:15

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#5
 Von 
NiNJO
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gemäß Kaufvertrag nur 1 Vorbesitzer. Leider ist es in dem Vertrag sehr seltsam geschrieben, scheinbar wolle man damit ausdrücken das zum einen der Händler sagt das es 1 Vorbesitzer gibt, und zum anderen die Aussage des Vorbesitzers mit in diesen Vertrag bringen. Dieser sagt demnach auch das es einen Vorbesitzer gab.
Leider ist dies ja nicht nachvollziehbar, da der Fahrzeugbrief eine Ersatzausfertigung ist, und kein Vorbesitzer namentlich eingetragen wurde.

Darf ich bitte noch wissen warum der Verkäufer meine Rechtsanwaltskosten zu tragen hätte, auch wenn ich im "unrecht" wäre?
Und für welche Art von Rechtsgebiet sollte dieser Anwalt sein? Verkehrsrecht? Vertragsrecht?

Danke!

-- Editiert von NiNJO am 21.10.2005 18:11:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Da haben Sie mich missverstanden oder ich habe mich Missverständlich ausgedrückt.
Im dem Fall das SIE unterliegen sollten, hätten Sie natürlich alle anfallenden Kosten zu tragen. Allerdings schätze ich Ihre Chancen als durchaus gut ein, hier als Gewinner hervor zu gehen.

Nochmal. Sie sollten unbedingt einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten, dieser kann Sie nach Prüfung aller Unterlagen, besser beraten. Die Vorbesitzer aus dem ersten Fahrzeugbrief, lassen sich alle noch über die Zulassungsstelle ermitteln, aber auch dafür wäre anwaltliche Hilfe Sinnvoll.

Ich denke damit ist nun alles erörtert.

-- Editiert von krull14 am 21.10.2005 20:36:00

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