Gebrauchtwagen/Gewährleistung

14. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Gebrauchtwagen/Gewährleistung

Hallo an alle,
folgende Frage :
Nach neuem Gesetz ist doch seit 1/2002 jeder Händler für 2 Jahre in der Gewähleistung für seine KFz, bei gebrauchten kann dies jedoch verkürzt werden.
Was müsste denn da im Kaufvertrag stehen ??
Wenn im Vertrag nur steht "unter Ausschluß jeglciher Gewährleistung", ist dies ungültig und die Gewährleistung beträgt doch 2 Jahre ??

Gruß

Michael

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ganz genau so ist es! Da müsste drinstehen: Die Gewährleistung beträgt ein Jahr. Eine Korrektur von "ohne Gewärhleistung" auf "ein Jahr Gewärhleistung" findet nicht statt - dann gelten die 2 Jahre.

Gruß
MCNeubert

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