Guten Tag
Vor 3 Wochen habe ich mir bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft.
Im Kaufvertrag stehen u.a. folgende Sachen:
Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer
--> hier ist nichts angegeben
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt.
--> hier ist NEIN angekreuzt
Einen Zustandsbericht von einem GTÜ Sachverständigen gab es auch noch dabei, dieser ist
"Bestandteil des Kaufvertrages und wird so akzeptiert" .....
In diesem "Zustandsbericht" sind lediglich Kratzer am Fahrzeug, sowie eine eine mit Lackstift nachgebesserte Stelle an der Hecklappe vermerkt. Allgemeine Feststellungen: Keine
Nun habe ich den Vorbesitzer angerufen und erfahren dass der allererste Besitzer 1995 (der Wagen war kein Jahr alt) einen Heckschaden mit dem Fahrzeug hatte, der fachgerecht repariert worden sei. Die Klappe wurde dabei ausgetauscht.
Ich habe daraufhin mir den Wagen nocheinmal genauer angeschaut und festgestellt, dass wohl mehr da war als nur die Heckklappe. Ich habe noch ein paar Bilder verlinkt die alles zeigen.
U.a. wurde am hinteren linken Seitenteil gespachtelt großflächig nachlackiert, im Kofferraum selbst wurde auch minimal geschweißt (Schweißpunkt an einer Verstrebung die wohl gradegezogen wurde)
Was sagen die Experten in Hinsicht auf die Tatsache dass wohl neben der Heckklappe noch die Rückleuchte sowie Lackier, Spachtel, Ausbeul und Schweißarbeit durchgeführt wurde? Habe ich ein Auto mit Unfallschaden gekauft?
Ich möchte den Wagen gerne zurückgeben, denn laut Kaufvertrag war dieses Auto für mich noch nicht in einen Unfall verwickelt, was aber eben nicht der Tatsache entspricht.
Oder ist dieser Schaden nur eine "Bagatelle" und ich habe kein Recht auf Wandlung?
Ist denn laut der Klauseln im Vertrag der Wagen als unfallfrei anzusehen? Der Verkäufer meinte jedenfalls ihn treffe keine Schuld, da er nichts von einem Schaden wußte und auch keinen gesehen hat, wie im übrigen auch sein Sachverständiger zu dem er all sein Autos zum durchchecken bringt (von wegen Kauf mit Vertrauen usw.)
Was sagt ihr, wie stehe ich rein rechtlich da?
Gruss
Stefan
Anbei noch die Fotos, bitte in den Browser reinkopieren.
http://www.arcor.de/palb/alben/09/3987809/400_6161613365643064.jpg
http://www.arcor.de/palb/alben/09/3987809/400_6163623935656135.jpg
http://www.arcor.de/palb/alben/09/3987809/400_3834396637616637.jpg
http://www.arcor.de/palb/alben/09/3987809/400_3662633266383331.jpg
http://www.arcor.de/palb/alben/09/3987809/400_6161396638366662.jpg
http://www.arcor.de/palb/alben/09/3987809/400_3165376235623036.jpg
-- Editiert von quelvin am 13.06.2004 13:41:21
-- Editiert von quelvin am 13.06.2004 13:42:16
Gebrauchtwagen vom Händler - Unfallschaden entdeckt, Rückgabe möglich?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
....wenig Resonanz, was.
Wie auch immer, morgen wird der Wagen zurückgegeben.
War heute beim Sachverständigen, der bezifferte den Schaden grob vom anschauen schon auf ca. 3000 Euro.
Heckabschlussblech, Heckklappe, Seitenteil, Kofferraumwanne ausgebessert usw.
Nicht schlecht, dafür dass er "unfallfrei" ist.....
Vielleicht als Tip für ähnliche Fälle bei anderen. Ein Zustandsbericht war in meinem Fall total wertlos.....der Sachverständige der diesen fertigte hatte wohl Tomaten auf den Augen....
Gruss
Stefan
Hallo,
wenn der Händler ein Gutachten hat machen lassen, wobei der Unfall nicht festgehalten wurde, darf er sich wohl auf dieses Gutachten verlassen, dass Auto als Unfallfrei zu verkaufen.
Allerdings steht das nicht! im KV . D.h. er hat Ihnen die Unfallfreiheit nicht!! zugesichert.
Grundlage, das Gutachten.
Eine Rückgabe, ohne einwilligung der VK wird sicher nicht so einfach sein, denke ich.
Gruß Spezi
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Soviel ich weiss, haftet der Gutachter. Warum sollte man auch sonst zum Gutachter gehen?
-- Editiert von chris_s am 15.06.2004 08:54:34
So, Wagen wurde heute zurückgegeben. Der Händler war zwar am murren und hat mir Vorhaltungen gemacht, aber das ist mir wurscht. Ich fühlte mich übers Ohr gehauen und er dürfte gewußt haben dass er im Streitfalle wohl den kürzeren gezogen hätte.
Einen 3000 Euro Schaden zu übersehen ist halt nicht so nett.
Gruss
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten