Gebrauchtwagen ohne Zulassungsbescheinigungen ausgeliefert

2. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
gnr123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen ohne Zulassungsbescheinigungen ausgeliefert

Hallo zusammen,

ich habe letzten Monat einen Gebrauchtwagen bei einer großen Autohauskette ca. 500km von meinem Wohnort entfernt gekauft. Der unverbindliche Liefertermin laut Kauvertrag war der 19.05.2018, dann sollte ich das Fahrzeug abhholen. Das Fahrzeug wurde per Überweisung bezahlt. Damit ich bereits mit Kennzeichen vom Hof fahren kann, wollte mir der Verkäufer die ganzen notwendigen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung 1 + 2, TÜV-Bericht etc.) vorab zuschicken, damit ich es vor Abholung anmelden kann. Leider hat der Verkäufer etwas bei der Hausnummer durcheinander gebracht und die Unterlagen kamen nie bei mir an. Zufälligerweise hat der "Azubi" die Unterlagen auch noch als einfache Sendung verschickt und nicht wie gewünscht als Einschreiben. Beides hat mir der Verkäufer schriftlich per Mail mitgeteilt und seine Schuld damit sozusagen zugegeben.
Der Verkäufer bot mir dann an, mir das Fahrzeug zu liefern und die Papiere per Express zu mir zu schicken, sobald der Brief als Rückläufer wieder bei ihm ankommt. Das Fahrzeug wurde dann auch geliefert. Dass die Zulassungspapiere nicht übergeben wurden und noch folgen, wurde im Übergabeprotokoll festgehalten.

Leider sind die notwendigen Unterlagen immernoch nicht wieder als Rückläufer beim Autohaus angekommen. (Seit dem 14.05.2018 unterwegs) und ich werde immer wieder vertröstet. Die Bitte um einen Mietwagen oder eine kleine Rückerstattung vor zwei Tagen blieb bisher unbeantwortet.

Besteht theoretisch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten? Oder ist der Händler durch die Auslieferung des Fahrzeugs auf der sicheren Seite?

Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Vertrag ist noch nicht erfüllt, da die Papiere noch fehlen. Per Einschreiben eine Frist zu setzen, entweder Papiere oder Verlustmeldung.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
gnr123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also da wurde jetzt viel Quatsch geschrieben.

Ich habe das Auto gesehen und ausführlich probegefahren.

Ein auto kauft man weiter weg, weil man sich für etwas anderes als Einheitsbrei entschieden hat und man das nicht immer nebenan kaufen kann.

Das auto steht auf meinem Hof und nicht beim Händler. Hab ich doch geschrieben!

Solche Antworten braucht echt kein Mensch :D




Die Antwort von Tasti123 schon eher. Danke dafür :)

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#5
 Von 
gnr123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich noch nicht bezahlt hatte und noch TÜV erneuert und die Inspektion gemacht wurde. Heute zu erkennen am aktuellen Ölwechsel-Schild. Danke für deine Antworten, weitere nicht erwünscht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7251 Beiträge, 1526x hilfreich)

Dann wäre im Nachhinein günstiger gewesen, der Händler meldet den Wagen um. Habe ich bei meinem letzten Gebrauchtwagen auch gemacht. Und würde ich in diesem Falle auch raten.

Fristsetzung - und - damit du nicht noch Lauferei hast - soll der Händer den Wagen ummelden, so dass du nur noch einsteigen brauchst uns losfahren kannst.

Natürlich vor Ort alles nochmal checken ;-) aber das ist bei der Vorgeschichte ja selbstverständlich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Schreiben an den Verkäufer, mit
- Aufforderung zur Beseitigung des Mangels
- Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
- Zustellnachweis
- Ankündigung das nach Fristablauf das ganze an einen Anwalt geht und man Schadenersatz fordert


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Richtig - der Fragesteller hat den Sachverhalt ungenau geschildert und wundert sich nun, dass die Antwort nicht zu seinem Fall passt.
Naja, ich sehe da nicht viel Ungenaues, und das was weggelassen wurde war auch wirklich unwichtig.
Du warst es doch erst der mit waghalsigen Spekulationen gekommen ist.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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