Hallo Zusammen,
Kurz etwas zum Fall:
Ich kaufe einen Oldtimer von Privat über einen Händler (Händler hat vermittelt) und im Kaufvertrag steht auch nur der Privatmann.
Auf dem Kaufvertrag ist das Feld Unfallschaden ja/nein leer gelassen.
Das war im November 2010.
In der Zwischenzeit war das Auto noch einmal bei dem vermittelndem Händler um eine gebrochene Feder auszutauschen.
Vor kurzem war das Auto dann in einer anderen Werkstatt zum Ölwechsel und dabei wurde festgestellt das am Rahmen mehrfach geschweißt wurde, was auf einen Unfall hindeuten kann.
Falls ich durch einen Gutachter zweifelsfrei bestätigen könnte das es sich um einen Unfaller handelt, kann ich dann vom Kauf zurücktreten?
Bleiben mir sonst irgendwelche Mittel evtl. auch gegen den vermittelnden Händler (er sollte ja die Erfahrung haben und so etwas sehen, zumal er bei ihm zur Reparatur war).
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Gruß
Gebrauchtwagen mit Unfallschaden
16. Juni 2011
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Frage vom 16. Juni 2011 | 09:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen mit Unfallschaden
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2011 | 01:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120199 Beiträge, 39848x hilfreich)
quote:
Falls ich durch einen Gutachter zweifelsfrei bestätigen könnte das es sich um einen Unfaller handelt, kann ich dann vom Kauf zurücktreten?
Nein, man müsste noch nachweisen, das der Verkäufer davon wusste und dies arglistig verschwiegen hat.
Denn ich nehme mal an, das die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde?
quote:
Bleiben mir sonst irgendwelche Mittel evtl. auch gegen den vermittelnden Händler (er sollte ja die Erfahrung haben und so etwas sehen, zumal er bei ihm zur Reparatur war).
Nur weil er bei irgendeiner Reparatur dir nicht alle Mängel mit geteilt hat, lässt sich kein Regressanspruch ableiten.
Das wäre nur bei sicherheitsrelevanten Mängeln der Fall.
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