Gebrauchtwagen - Schaden in der Gewährleistung

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jochen142
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen - Schaden in der Gewährleistung

Hallo.
Vorab möchte ich mich schonmal recht herzlich für die Statements zu meinem Fall bedanken.

Im Dezember 2016 habe ich einen gebrauchten VW Tiguan für 20.000 Euro bei einem Hiterhof-Händler gekauft.
Bei einer komplett normalen Fahrt im März 2017 bei 130km/h auf der Autobahn ging gefühlt plötzlich alles kaputt.
Auf einmal leuchtete die Lampe für die Glühwendel und das Fahrzeug nahm kein Gas mehr an. Über alle Spuren der Autobahn weiß-grauer Rauch von meinem Fahrzeug.
Fahrzeug gestoppt und abgeschleppt.
Fazit -> Turbolader, Motor und Getriebe alles kaputt. Genauso wenig wie ich konnte der Händler das glauben.
Fahrzeug lies ich zum Händler überführen, er wollte sehen was da los ist.
Nach langen Diskussionen habe ich dann 15.000 Euro wieder bekommen, da ich auf meine Gewährleistung bestanden habe.
Fall für mich geklärt.

Nicht ganz, genau heute am 11. Januar 2018 schreibt mir der Händler, dass ich einen Anhänger mit Übergewicht gezogen hätte und alles meine Schuld wäre. Alles wäre ganz klar nachvollziehbar, auf meine Kosten würde der Händler ein Gutachten machen lassen. 4.500 Euro Reparaturkosten fordert der Händler.

Meine Damen und Herren, ich verspreche ihnen, dass ich keinen Anhänger dabei hatte und auch noch nie einen mit Übergewicht gezogen habe.

Was halten sie von der Situation?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Händler ignorieren und jeglichen (!) Kontakt vermeiden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Händler ignorieren und jeglichen (!) Kontakt vermeiden.

So und nicht anders.

Wenn er sich noch mal meldet, einfach hier melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

nette Storry die der Händler da erzählt, kann er seine Kindern oder sonst wem erzählen. Auch ich sage, einfach ignorieren...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen