Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe vor 2 Wochen ein Auto von einer Privatperson gekauft. Nun war das Auto in einer Fachwerkstatt und es hat sich herausgestellt, dass das Auto ein Schaden hat, ca. 1000€. Laut Werkstatt, ist der Schaden älter als 2 Monate.
Was hab ich für Rechte?
Kann ich das Geld einfordern oder das Auto zurückgeben?
Könnte ich mit einem Anwalt mehr erreichen?
Laut Werkstatt würde ich mit einem Anwalt Recht bekommen.
Kann man davon ausgehen?
Gruß
toni8684
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Gebrauchtwagen Schaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Um eine Einschätzung abgeben zu können, wäre es hilfreich, zu erfahren, ob Sie die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen haben.
Die Website hat auch eine recht gute Suchfunktion, die man auch benutzen kann (und sollte) und dann findet man auch z. B. einen passenden Artikel wie folgt:
http://www.123recht.net/Autokauf-%E2%80%93-Gebrauchtwagenkauf-FAQ-vom-Rechtsanwalt-__a82604.html
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das steht im Kaufvertrag. ;-(
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wunderbar ...dann müssen Sie nur noch nachlesen (siehe mein letztes Posting) ...steht alles drin.
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quote:
dass das Auto ein Schaden hat, ca. 1000€.
Welcher Schaden ist das denn?
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--- editiert vom Admin
Lenkgetriebe
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Der Schaden war beim Kauf also nicht erkennbar, sondern wurde erst nachträglich in der Werkstatt festgestellt?
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Leider ja.
Der Verkäufer hat sich bereit erklärt 250€ bei einreichen der Rechnung beizutragen.
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quote:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft
Damit haben Sie keine Ansprüche an den Verkäufer, es sei denn, Sie könnten beweisen, dass er von dem Schaden wusste.
...Das dürfte allerdings schwer fallen ...
also:
quote:
Der Verkäufer hat sich bereit erklärt 250€ bei einreichen der Rechnung beizutragen.
das Angebot annehmen!
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