Gebrauchtwagen Schaden

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
toni8684
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebrauchtwagen Schaden

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe vor 2 Wochen ein Auto von einer Privatperson gekauft. Nun war das Auto in einer Fachwerkstatt und es hat sich herausgestellt, dass das Auto ein Schaden hat, ca. 1000€. Laut Werkstatt, ist der Schaden älter als 2 Monate.

Was hab ich für Rechte?
Kann ich das Geld einfordern oder das Auto zurückgeben?

Könnte ich mit einem Anwalt mehr erreichen?
Laut Werkstatt würde ich mit einem Anwalt Recht bekommen.

Kann man davon ausgehen?

Gruß

toni8684

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Problem nach Autokauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toni8684
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

das steht im Kaufvertrag. ;-(

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Wunderbar ...dann müssen Sie nur noch nachlesen (siehe mein letztes Posting) ...steht alles drin.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
dass das Auto ein Schaden hat, ca. 1000€.


Welcher Schaden ist das denn?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.01.2011 09:43:30
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
toni8684
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Lenkgetriebe

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Der Schaden war beim Kauf also nicht erkennbar, sondern wurde erst nachträglich in der Werkstatt festgestellt?



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
toni8684
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Leider ja.

Der Verkäufer hat sich bereit erklärt 250€ bei einreichen der Rechnung beizutragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft


Damit haben Sie keine Ansprüche an den Verkäufer, es sei denn, Sie könnten beweisen, dass er von dem Schaden wusste.

...Das dürfte allerdings schwer fallen ...

also:
quote:
Der Verkäufer hat sich bereit erklärt 250€ bei einreichen der Rechnung beizutragen.


das Angebot annehmen!

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