Gebrauchtwagen - Nach 4 Monaten Getriebeschaden

13. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
HerrPaschulke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebrauchtwagen - Nach 4 Monaten Getriebeschaden

Hallo,

Im Dezember 2009 haben wir ein Gebrauchtwagen für 13.000 EUR von einem Händler gekauft und bei diesem Händler eine Gebrauchtwagengarantie bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen die uns 250 EUR für ein Jahr gekostet hat. Im März 2010 haben wurde festgestellt dass die Bremsen vorne und hinten komplett ersetzt werden müssen (waren komplett runter), dies haben wir für 500 EUR richten lassen (auf eigene Kosten). Beim richten lassen der Bremsen in einer freien Werkstatt wurde festgestellt dass mit dem Getriebe etwas nicht in Ordnung zu sein scheint, wir sollen dies jedoch nochmal vom Fachautohaus prüfen lassen. Wir haben dies überprüfen lassen mit dem Ergebnis dass das Fahrzeug einen Getriebeschaden hat. Das Fachautohaus/-werkstatt hat die Gebrauchtwagengarantie-Gesellschaft kontaktiert, der Schaden wird nur zum Teil übernommen. Das Getriebe wird in Stand gesetzt (repariert) und nicht ausgetauscht (steht offensichtlich so in den Garantievereinbarungen etc.). Die Reparatur übernimmt eine freie Werkstatt am anderen Ende Deutschlands.

Hier ein Auszug aus dem Statement der Garantiegesellschaft:

"Nicht erstattet werden werden Versandkosten und Kosten für Test, Mess-, Einstell- und Reinigungsarbeiten gemäß ... der Garantiebedingungen. Dichtungen Öle, Fette und Schmiermittel, sowie Kühl- und Frostschutzmittel sind gemäß ... von der Garantie ausgeschlossen."

Ausserdem schreibt die Garantiegesellschaft:

"Für den Fall, dass die Teile Ihres Lieferanten zu höheren Kosten einsetzen wollen, wird für eine allfällige Auszahlung das Kosten mindernde Angebot zugrunde gelegt."

Die würde heissen ich bekomme eine Reparatur (kein neues Getriebe) und bleibe auf den Kosten für das Feststellen des Defekts (Getriebeschaden), Versand des Getriebes und den ganzen Sachen die ausgeschlossen wurden sitzen.

Ein Anruf beim Händler (Verkäufer des Fahrzeugs an uns) ergab das dieser bereit wäre 200 EUR davon zu übernehmen. Was mit aber seltsam vorkommt :-)
Bei meiner hisigen Werkstatt werde ich jedoch eine Rechnung von ca. 300 EUR für Feststellen des Schadens, Ausbau des Getriebes, Versand zur freien Werkstatt die die Reparatur übernimmt, Einbau des reparierten Getriebes, erhalten. Hinzu kommt - nehme ich an - die Rechung der freien Werkstatt für die von der Garantiegesellschaft ausgeschlossenen Materialien die ich dann auch noch zu zahlen hätte.

Die

Meine Fragen wären:

1. Wenn das so ablaufen würde wie beschrieben (Getriebe wird repariert etc.), muss der Händler nicht für die dann entstandenen Kosten aufkommen, sprich die 300 EUR (also auch das Feststellen) + Kosten für Materialien der freien Werkstatt?

2. Könnte ich auf ein neues Getriebe bestehen, wobei die Garantiegesellschaft - so wie ich das verstehe - Ihren Anteil dazu zahlen würde. Würde den Rest dann der Händler der uns das Fahrzeug verkauft hat übernehmen müssen?

3. Die 500 EUR für die Bremsen. Kann ich da auch noch etwas geltend machen? Im Kaufvertrag steht nichts davon das sie besonders abgenutzt wären etc.


Wäre sehr Dankbar für Antworten :-)

-- Editiert am 13.04.2010 20:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Grundsätzlich wäre erst mal zu fragen, in welcher Reihenfolge man ansetzt.

Denn ein Sachmangel, der nicht auf üblichen Verschleiß zurückzuführen ist (wäre zu schauen), fällt zunächst mal unter gesetzliche Gewährleistung (in den ersten 6 Monaten muß dann der VK beweisen, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag), da müßtest du dann gar nichts bezahlen.

Erst wenn das - aus welchem Grund auch immer - nicht der Fall ist, könnte/müßte man sich auf die Zusatzgarantie berufen. Was da zu zahlen ist, ist dann in den Garantiebedingungen nachzulesen, dafür gibt es dann keine gesetzlichen Regelungen mehr.

Bzgl. (3) ist wohl gar nichts mehr zu machen, Stichwort Selbstvornahme. Da hättest du also dem VK Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen, bevor du es selbst reparieren läßt.

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#2
 Von 
HerrPaschulke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

erst mal vielen Dank für deine Antwort

Kann sich der Händler wegen den 300 EUR rausreden dass wir nicht zuerst zu ihm gekommen sind etc.? Also die Analysekosten/Feststellen dass das Getriebe kaputt ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Davon ist wohl auszugehen.

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