Hallo,
habe mir ja kürzlich einen gebrauchten Polo beim VW-Händler gekauft. Bei Abholung wurde mir ein Formular vorgelegt: Anmeldung zur Gebrauchtwagen-Garantie. Darin garantiert mir der Händler 12 Monate Garantie auf das Fahrzeug.
Durch einen anderen Beitrag bin ich jetzt auf die Sache aufmerksam geworden: Hätte mir der Händler nicht 2 Jahre Garantie geben müssen?
Der Garantie-Bertrag wurde von mir am 9. Juni unterschrieben. Kann ich da noch was ändern?
Gebrauchtwagen-Garantie vom Händler
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Warum sollte dir der Händler 2 Jahre Garantie geben müssen? Er muss dir gar keine Garantie geben. Die einjährige GW-Garantie ist eine Zugabe des Händlers zu der er nicht im geringsten Verpflichtet ist.
Ich glaube du verwechselst hier grad Garantie und Gewährleistung!
Von verschiedenen Händler wurde mir im Verkaufsgespräch immer gesagt, dass es seit ein paar Jahren ein Gestetz gäbe welches Händler verpflichtet auf die Fahrzeuge eine zweijährige Garantie (oder Gewährleistung ???) zu geben. Deshalb war es auch schwierig mein altes Fahrzeug beim Händler für einen guten Preis in Zahlung zu geben.
Kann mir jemand die grundlegenden Zusammenhänge mal genauer erklären???
-- Editiert von Elfriede am 15.06.2006 08:05:30
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Händler sind verpflichtet eine 2-jährige GEWÄHRLEISTUNG zu geben, welche aber per Vertrag auf 1 Jahr gekürzt werden kann (was natürlich auch jeder Händler macht).
Die Garantie ist freiwillig und läuft ja auch über einen Garantie-Anbieter.
im übrigen beziehen sich diese "Garantien" nur auf im Vertrag genau bezeichnete Sachen.
z.B. Garantie auf Motor+ Getriebe, spezifisch dann auf : ...................
genau festgehaltene einzeln aufgeführte Motor/Getriebe Teile.
Alles andere, was nicht im Garantievertrag festgehalten wird, unterliegt auch nicht der Garantie. Dafür wäre u.U. dann nur die Sachmängelhaftung
( Gewährleistung) des Verkäufers zuständig.
Gruß Spezi
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