Gebrauchtwagen-Garantie vom Händler

14. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)
Gebrauchtwagen-Garantie vom Händler

Hallo,

habe mir ja kürzlich einen gebrauchten Polo beim VW-Händler gekauft. Bei Abholung wurde mir ein Formular vorgelegt: Anmeldung zur Gebrauchtwagen-Garantie. Darin garantiert mir der Händler 12 Monate Garantie auf das Fahrzeug.

Durch einen anderen Beitrag bin ich jetzt auf die Sache aufmerksam geworden: Hätte mir der Händler nicht 2 Jahre Garantie geben müssen?

Der Garantie-Bertrag wurde von mir am 9. Juni unterschrieben. Kann ich da noch was ändern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Warum sollte dir der Händler 2 Jahre Garantie geben müssen? Er muss dir gar keine Garantie geben. Die einjährige GW-Garantie ist eine Zugabe des Händlers zu der er nicht im geringsten Verpflichtet ist.

Ich glaube du verwechselst hier grad Garantie und Gewährleistung!

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#2
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)

Von verschiedenen Händler wurde mir im Verkaufsgespräch immer gesagt, dass es seit ein paar Jahren ein Gestetz gäbe welches Händler verpflichtet auf die Fahrzeuge eine zweijährige Garantie (oder Gewährleistung ???) zu geben. Deshalb war es auch schwierig mein altes Fahrzeug beim Händler für einen guten Preis in Zahlung zu geben.

Kann mir jemand die grundlegenden Zusammenhänge mal genauer erklären???


-- Editiert von Elfriede am 15.06.2006 08:05:30

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#3
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Händler sind verpflichtet eine 2-jährige GEWÄHRLEISTUNG zu geben, welche aber per Vertrag auf 1 Jahr gekürzt werden kann (was natürlich auch jeder Händler macht).

Die Garantie ist freiwillig und läuft ja auch über einen Garantie-Anbieter.

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#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

im übrigen beziehen sich diese "Garantien" nur auf im Vertrag genau bezeichnete Sachen.
z.B. Garantie auf Motor+ Getriebe, spezifisch dann auf : ...................

genau festgehaltene einzeln aufgeführte Motor/Getriebe Teile.
Alles andere, was nicht im Garantievertrag festgehalten wird, unterliegt auch nicht der Garantie. Dafür wäre u.U. dann nur die Sachmängelhaftung
( Gewährleistung) des Verkäufers zuständig.


Gruß Spezi

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