Gebrauchtmotor - Gewährleistungsausschluss bei Privateinbau zulässig?

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
oviii
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtmotor - Gewährleistungsausschluss bei Privateinbau zulässig?

Hallo,

ich möchte einen gebrauchten Motor von einem Händler kaufen. In der Artikelbeschreibung ist mir der folgende Satz aufgefallen:

"Einbau von Motoren /Getriebe und Turbolader werden ausdrücklich nur von Meisterwerkstätten akzeptiert. Ansonsten erlischt jegliche Gewährleistung"

Ist diese Regulierung wirksam? Ich würde gerne den Motor von einem sachkundigen Freund einbauen lassen. Er ist allerdings "nur" Geselle mit langjähriger Berufserfahrung und hat auch keinen Betrieb.

Ich denke theoretisch müsste ich doch den Motor auch selbst einbauen können, wenn ich dabei keine Fehler mache sollte der Händler doch trotzdem eine Gewährleistung geben müssen oder?

Mit freundlichen Grüßen
Jan

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Ist diese Regulierung wirksam?

Nein!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von oviii):

Ich denke theoretisch müsste ich doch den Motor auch selbst einbauen können, wenn ich dabei keine Fehler mache sollte der Händler doch trotzdem eine Gewährleistung geben müssen oder?

Nur beim selbst einfach einbauen wird man nachweisen müssen, das man sich an die allgemeinen Regeln der Technik gehalten hatte, also das Werkstatthandbuch zur Verfügung hatte, und entsprechendes Spezialwerkzeug.
Daran wird es eben meist scheitern, wenn mal eine Kleinigkeit nicht beachtet wurde.
Zitat:
Ich würde gerne den Motor von einem sachkundigen Freund einbauen lassen.

Nun hier ist wohl der Begriff ein wenig falsch gewählt, ein Geselle ist zwar fachkundig, jedoch arbeitet dieser nur unter Aufsicht, sprich er darf gar nicht selbstständig Arbeiten, seine Arbeit in dem Falle würde wohl eher wie eine Bastlerarbeit zählen.
Er muss keine eigene Firma haben, jedoch als Nachweis der Qualifikation wird halt der Meisterbrief anerkannt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
ein Geselle ist zwar fachkundig, jedoch arbeitet dieser nur unter Aufsicht, sprich er darf gar nicht selbstständig Arbeiten

Bitte? Der Geselle ist selbstverständlich zu selbständigem Arbeiten befähigt, das ist ja gerade der Zweck einer Ausbildung - glaubst Du in jeder Kfz-Werkstatt oder besser noch in Betrieben im - weit gefasst - Baugewerbe steht ständig ein Meister daneben und erklärt dem jeden Arbeitsschritt?

Gesellen sind zwar bei der Leitung von Handwerksbetrieben eingeschränkt, aber im Gegensatz gibt es hier mittlerweile auch Möglichkeiten (§7b HwO ).

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ein Gewährleistungsausschluss in der Form ist nicht durchsetzbar.

Nur hat der Käufer hier im Falle des Falles ein ziemlich großes Beweisproblem ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von JogyB):

Bitte? Der Geselle ist selbstverständlich zu selbständigem Arbeiten befähigt, das ist ja gerade der Zweck einer Ausbildung - glaubst

Sorry bevor Du nur Unsinn schreibst frage mal bei der HWK nach,
Wenn das Auto in einer Werkstatt ist, schraubt der Geselle herum, der Meister nimmt immer die Arbeit vor Übergabe an den Kunden ab.
Die Ausnahme nach HwO ist auch nichts neues, im Gegenteil für langjährige Gesellen welchen aus Altergründen die Meisterprüfung eine Zumutung wäre. Auch hier würde ich Dir mal den Rat geben, frage bei deiner HWK nach, wie oft es in den vergangenen Jahren die Regel angewandt wurde? Bei unserer HWK eine Schreinerin und gleichzeitig Witwe welche den Betrieb noch 5 Jahre fortführt.
Noch zu Bedenken, der Meister haftet fachlich für seine Arbeit, der Geselle kann niemals die Haftung übernehmen.


So zurück zum Thema wie Harry schreibst es wird ein großes Beweisproblem für den Käufer, sollte was vor Gericht gehen.
Dazu kommt auch noch eben das Problem Spezialwerkzeug, Bastler sind zwar einfallsreich und nehmen nur für die Kupplung einen Holzdorn zum zentrieren, die Werkstatt hat das passende Werkzeug, wenn das Lager dann wegen einen Holzspreis den Geist aufgibt, schaut es Mau aus.
Drehmomentwerte, gibt es nur aus dem WHB, und woher bekommen?
Es gibt auch hier wieder keinen Zugriff auf Informationen, wie will es der Bastler beweisen?

Es gäbe wohl einen möglichen Weg für den Kumpel des Käufers, wenn der sich mit seinem Chef darauf einigt, der Motor wird von ihm eingebaut, und die Werkstatt in Form des Meister macht eine Überprüfung des fachgerechten Einbau, kostet ein paar Euro, aber der Käufer, hätte ein Beweisproblem weniger.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zwischen

Zitat:
jedoch arbeitet dieser nur unter Aufsicht, sprich er darf gar nicht selbstständig Arbeiten

und
Zitat:
Wenn das Auto in einer Werkstatt ist, schraubt der Geselle herum, der Meister nimmt immer die Arbeit vor Übergabe an den Kunden ab.

ist ein meilenweiter Unterschied. In zweiterem Fall arbeitet er selbständig und eben nicht unter Aufsicht. Vielleicht habe ich auch etwas zu viel reingelesen, aber der oberste Satz beschreibt eher einen Lehrling.

Und wenn man "die Arbeit wird abgenommen" als "er liefert nur Bastlerarbeit ab" interpretiert, dann liefert bspw. jeder Achterbahnbauer nur Bastlerarbeit ab, weil die vor Inbetriebnahme ja noch vom TÜV abgenommen werden muss.

Ich verstehe schon den Punkt, auf den Du hinauswolltest, Du schießt bei Deiner Interpretation aber meines Erachtens über das Ziel hinaus. Aus meiner Sicht würde der Einbau durch einen Gesellen für den Anscheinsbeweis reichen, dass der Einbau fachgerecht war.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
In zweiterem Fall arbeitet er selbständig und eben nicht unter Aufsicht. Vielleicht habe ich auch etwas zu viel reingelesen, aber der oberste Satz beschreibt eher einen Lehrling.

Selbst beim einfachsten Kundendienst in der Werkstatt fährt der Meister erst das Fahrzeug Probe.

Zitat:
Aus meiner Sicht würde der Einbau durch einen Gesellen für den Anscheinsbeweis reichen, dass der Einbau fachgerecht war.

Das würde auch keine HWK so sehen.
Und da ich selbst mit dem Handwerk viel in Verbindung bin, es gibt Gesellen denen würde ich manche Arbeit auch ohne weiteres Zutrauen, ganz ohne Kontrolle und es gibt Gesellen welche mit super Noten beim Abschluss, einfach nur Pfusch abliefern.
Und wie will man unterscheiden, wer ist gut im Fach, und wer ist ein Schlamper.
Genau da wird es eben dann schon mal schwer, den Nachweis des fachgerechten Einbau geben, in anderen Branchen, z.B. Elektro, gibt es die NAV, wo hier der Meister nur als Fachkundig ausgewiesen wird.
Nächster Punkt ist einfach das Bastelwerkzeug und das fehlende WHB, ich habe selbst einen Kfz Meister in Rente im näheren Bekanntenkreis, der rührt selbst bei einfachen Dingen wie an meinem Bike keinen Finger, ganz einfach, kein geeichter Drehmomentschlüssel keine WHB und aus zwei Rädern ist man noch gefährdeter.
Wie es Allgemein bekannt ist, bei einer Schraube geht es fest, fester und dann ganz lose. Früher war es vielleicht sehr einfach, eine Schraube hat Anzugmoment XY bei allen Fahrzeugen gleich, heute schaut ja selbst nur der Reifenmonteur erst in der Liste nach, mit welchem Drehmoment am BMW die Radschrauben festgezogen werden müssen, kann beim anderen Modell schon wieder ganz anders sein.
Man muss sich bestimmt nicht an alle Regeln halten, nur wenn was passiert, oder eben Gewährleistung ins Spiel kommt, kann man auch rechnen, das vom Gericht dann ein Sachverständiger hinzu gezogen wird, welcher sich natürlich wieder auf solche für manche "Kleinigkeiten" stützt.

4x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Das würde auch keine HWK so sehen

Eine HWK geht also davon aus, dass man von einem Gesellen keine fachlich korrekt ausgeführte Arbeit erwarten kann? Denn ein Anscheinsbeweis würde nichts anderes besagen.

Dann bin ich doch froh, dass sich mein Bruder mit der Firma meines Vaters herumschlagen darf ;-).

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich würde gerne den Motor von einem sachkundigen Freund einbauen lassen.

Wie definiert sich denn die "Sachkunde"? KfZ-Meister, KfZ-Geselle, KfZ-Azubi, engagierter Auto-Bild Leser, talentierter Hobbyschrauber, ...



Das Werkzeugproblem könnte man über eine Mietwerkstatt lösen oder der Freund weis woer es besorgen kann.



Bliebe nur noch das Problem der Einbauanweisung des Herstellers.



Bein EInbau sollte im übrigen Protokoll geführt werden (schriftlich und Foto/Video), das könnte vor Gericht helfen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von JogyB):

Dann bin ich doch froh, dass sich mein Bruder mit der Firma meines Vaters herumschlagen darf ;-).

Nein auch der Gesetzgeber zum Beispiel in der Elektrobranche die Niederspannungsverordnung nennt hier klare Unterschiede Meister / Geselle, wobei der Geselle sogar dem Hilfsarbeiter gleich gestellt ist.
Auch in dem Bereich Arbeitssicherheit DGUV kann nur der Meister vEFK sein, nie ein Geselle.
Nun als Verbraucher sollte man doch auch froh sein, das es hier Abgrenzungen gibt, ich möchte nicht bei 250 km/h in die Eisen steigen müssen und ins leere treten.
Zitat (von flottegabi):
Meisterwerkstätten gibts nur in Deutschland.

Oh je, was wurde denn heute wieder geraucht, die Obi Spanplatten sind auf Dauer echt nicht gesund, und vernebeln die Sinne.
Den Meister gibt auch international, nennt sich Bachelor professional, hört sich nur bei uns in Deutschland ein wenig überheblich an.

3x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat:

Nächster Punkt ist einfach das Bastelwerkzeug und das fehlende WHB, ich habe selbst einen Kfz Meister in Rente im näheren Bekanntenkreis, der rührt selbst bei einfachen Dingen wie an meinem Bike keinen Finger, ganz einfach, kein geeichter Drehmomentschlüssel keine WHB und aus zwei Rädern ist man noch gefährdeter.

WHB ist kein Problem. Kann man wie andere Ersatzteile bestellen. Heutzutage aber kein Buch sondern CD/DVD.
Geeichter (sic) Drehmomentschlüssel? In welcher Fachwerkstätte findet man dann so was? Totaler overkill. Kalibriert ist das allerhöchste der Gefühle. Bei meinem privaten Marken-Drehmomentschlüssel gehe ich damit zum Fachhändler, der mir dies kostenlos erledigt.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wie definiert sich denn die "Sachkunde"? KfZ-Meister, KfZ-Geselle, KfZ-Azubi, engagierter Auto-Bild Leser, talentierter Hobbyschrauber, ...


Da die angegebene Regelung unwirksam ist, ist die Sachkunde des Betreffenden vollkommen irrelevant. Relevant ist im Streitfall nur, ob der K beweisen kann, den Einbau fachgerecht durchgeführt zu haben (bzw. das machen zu lassen). Ob der Einbauende dann der König der Motoreinbauer oder Oma Else gewesen ist, spielt keine Rolle - es geht um die konkrete Einbauarbeit, nicht das prinzipielle Wissen das Einbauers.

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Fast richtig.
Unstrittig ist, dass diese Regelung unwirksam ist.
Der K braucht allerdings noch nicht einmal zu beweisen, dass der Einbau fachgerecht durchgeführt wurde. Der Gesetzgeber ist hier sehr Käuferfreundlich und so muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, der VK nachweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorgelegen hat. Wenn der VK der Meinung ist, dass ein unsachgemäßer Einbau für den Mangel verantwortlich wäre, dann müsste er dies nachweisen.

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Kurz und knapp.
Gewährleistung bezieht sich auf eine Ware. In diesem Fall ist die Ware der Motor, mehr nicht.
D.h. der Händler muß auf den Motor eine Gewährleistung geben, weil er ja gewerblich Handelt.
Wenn beim Einbau oder Benutzung gefuscht wird und wurde, dann ist er raus aus der Gewährleistungspflicht.
Wie dies nachweisbar ist, ist nicht dieses Thema.

5x Hilfreiche Antwort

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